Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.12.1992 | OLG Koblenz, 06.02.1992

Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92   

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https://dejure.org/1992,1467
BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92 (https://dejure.org/1992,1467)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1992 - 5 StR 253/92 (https://dejure.org/1992,1467)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92 (https://dejure.org/1992,1467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Hinterziehung von Mineralölsteuern - Überbewertung von Warenvorräten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 § 393 Abs. 2
    Einheitliche Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 608 (Ls.)
  • NJW 1993, 742 (Ls.)
  • NStZ 1993, 87
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Die Annahme einer Pflicht des Angeklagten, als Verantwortlicher des Inhabers eines Steuerlagers den Finanzbehörden im Rahmen der Steueraufsicht keine falsche Bilanzen vorzulegen, begründet ebensowenig einen unzulässigen Zwang zur Selbstbelastung ("nemo tenetur se ipsum accusare", vgl. BVerfGE 56, 37, 41 ff.) wie die Annahme einer strafbewehrten Pflicht zur Anzeige drohender Zahlungsunfähigkeit.
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Somit liegt betreffend beide Firmen jeweils nur eine - nach natürlicher Betrachtungsweise ungeachtet der weiteren Pflichtverletzungen und des erweiterten Schädigungsvorsatzes einheitliche (vgl. BGHSt 36, 105, 116) - strafbare Handlung der Steuerhinterziehung - Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils durch Täuschung und pflichtwidrige Nichtunterrichtung der Finanzbehörden - vor.
  • BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53

    Strafrecht; Steuerstrafrecht; Abgabenordnung ( AO ); Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Die Vorschrift des § 366 Abs. 2 BGB, auf welche sich der Beschwerdeführer berufen will, wenn er - unter Hinweis auf BGHSt 7, 336, 342 f. [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] - eine abweichende Verteilung der Konkursmasse auf die geschuldeten Steuern fordert, ist im Konkursverfahren nicht anwendbar (vgl. BGH NJW 1981, 761; 1985, 3064).
  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 68/83

    Nichtweiterleitung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge an eine Ortskrankenkasse -

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Die Vorschrift des § 366 Abs. 2 BGB, auf welche sich der Beschwerdeführer berufen will, wenn er - unter Hinweis auf BGHSt 7, 336, 342 f. [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] - eine abweichende Verteilung der Konkursmasse auf die geschuldeten Steuern fordert, ist im Konkursverfahren nicht anwendbar (vgl. BGH NJW 1981, 761; 1985, 3064).
  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Der Schuldumfang der durch ungerechtfertigte Erlangung dieses Vorteils begangenen Steuerhinterziehung bestimmt sich nach der Beeinträchtigung des staatlichen Steueranspruchs, der durch § 370 AO geschützt wird (vgl. BGHSt 30, 207, 212; Kohlmann aaO § 370 AO Rdn. 9; Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 10 a, b).
  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 317/79

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft und aus einer bestellten Grundschuld -

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Die Vorschrift des § 366 Abs. 2 BGB, auf welche sich der Beschwerdeführer berufen will, wenn er - unter Hinweis auf BGHSt 7, 336, 342 f. [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] - eine abweichende Verteilung der Konkursmasse auf die geschuldeten Steuern fordert, ist im Konkursverfahren nicht anwendbar (vgl. BGH NJW 1981, 761; 1985, 3064).
  • BGH, 11.10.1951 - 4 StR 208/51
    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Hierin liegt indes die Begehung neuen Unrechts, wozu das Recht auf Selbstschutz nicht berechtigt (vgl. BGHSt 3, 18, 19 [BGH 11.10.1951 - 4 StR 208/51]; Joecks in Franzen/Gast/Samson a.a.O. § 393 AO Rdn. 36).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 622/91

    Strafmilderung bei einem den Vermögensnachteil aufwiegenden Vermögensvorteil -

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Jener fiskalische Vorteil vermag indes einen später eingetretenen Ausfall von Mineralölsteuern, die aufgrund späterer und ganz anderer Mineralölveräußerungen aus dem belassenen Steuerlager entstanden sind, nicht zu "kompensieren"; Tatbestand und Schuldumfang einer darauf bezogenen Steuerhinterziehung werden durch einen fiktiven anderen Steuerausfall im Falle pflichtgemäßen Alternativverhaltens nicht in Frage gestellt (vgl. Kohlmann, Steuerstrafrecht 5. Aufl. § 370 AO 1977 Rdn. 164.3; vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. Februar 1992 - 5 StR 622/91 - m.w.N.).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    a) Es kann dahinstehen, ob das Revisionsvorbringen zur Verletzung des Verwendungsverbots des § 393 Abs. 2 AO den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt (vgl. BGHR AO § 393 Abs. 2 Anwendungsbereich 1; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 107. ErgLfg. AO § 393 Rdn. 11; Rogall in FS für Kohlmann 2003 S. 465, 497).
  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 52/17

    Kein Verfahrenshindernis bei Verstoß gegen insolvenzrechtliches Verwendungsverbot

    Auch Verletzungen der ähnlich ausgestalteten und dieselben Schutzzwecke verfolgenden Regelung des § 393 Abs. 2 AO, wonach Tatsachen oder Beweismittel, die den Strafverfolgungsbehörden aus Steuerakten bekannt werden, dann nicht für die Verfolgung anderer als Steuerstraftaten "verwendet' werden dürfen, wenn der Steuerpflichtige sie vor Einleitung des Strafverfahrens oder in dessen Unkenntnis in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, sind nach ganz herrschender Meinung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13, juris Rn. 32 ff.; vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92, NStZ 1993, 87 f.; ferner Beschluss vom 16. Juni 2006 - 5 StR 118/05, NJW 2005, 2723, 2725; Erbs/Kohlhaas/Hadamitzky/Senge, 200. EL, AO, § 393 Rn. 11; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, 48. Lfg., § 393 AO Rn. 227).
  • BGH, 20.11.2018 - 1 StR 349/18

    Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (erforderlicher Umfang der Selbstanzeige:

    Jedoch wirkt eine Selbstanzeige dann nicht strafbefreiend, wenn die Erklärung selbst wieder neue, erhebliche Unrichtigkeiten enthält (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298 Rn. 53; Urteile vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 196/76, BB 1978, 698 und vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92, wistra 1993, 66).
  • BGH, 06.09.2022 - 1 StR 389/21

    Steuerhinterziehung (Bestimmtheitsgrundsatz: Bezugnahme auf Verwaltungsakte;

    Nach Inkrafttreten der AO 1977 sah der Bundesgerichtshof in der Belassung eines Mineralölsteuerlagers angesichts des Entstehens einer zunächst nur bedingten Steuer und des weiteren Aufschubs ihrer Fälligkeit einen Steuervorteil (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92 Rn. 24).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    a) Es kann dahinstehen, ob das Revisionsvorbringen zur Verletzung des Verwendungsverbots des § 393 Abs. 2 AO den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt (vgl. BGHR AO § 393 Abs. 2 Anwendungsbereich 1; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 107. ErgLfg. AO § 393 Rdn. 11; Rogall in FS für Kohlmann 2003 S. 465, 497).
  • BayObLG, 06.08.1996 - 4St RR 104/96

    Reichweite des steuerlichen Verwertungsverbots

    Eine Einstellung des Verfahrens kommt insoweit nicht in Betracht, weil § 393 Abs. 2 Satz 1 AO kein Verfahrenshindernis, sondern ein Verwertungsverbot normiert (BGHR § 393 Abs. 2 AO Anwendungsbereich 1).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 109/99

    Steuerhinterziehung; Vollendung; Steuerverkürzung

    Zu Recht ist das Landgericht im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92 - (BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerverkürzung 5 = wistra 1993, 66) davon ausgegangen, daß die Steuerhinterziehung jedenfalls bei Entnahme des Mineralöls aus dem Steuerlager vollendet war.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1992 - 5 StR 394/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2381
BGH, 09.12.1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,2381)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,2381)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,2381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine vom Angeklagten nicht verschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO §§ 44, 345
    Verstreichenlassen der Revisionsbegründungsfrist durch Verteidiger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 742
  • MDR 1993, 742
  • NStZ 1993, 245
  • StV 1993, 169
  • JR 1993, 324
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Die frühere, noch auf Grundlage der alten Bundesdisziplinarordnung ergangene Rechtsprechung des Senats, wonach ein Verschulden des Anwaltes, das zur Fristversäumnis geführt hat, entsprechend den strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1960 - 4 StR 193/60 - BGHSt 14, 306 , vom 6. Mai 1975 - 5 StR 139/75 - BGHSt 26, 126 , vom 9. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 - NJW 1993, 742, vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 - NStZ-RR 2016, 214 f. und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17 - NStZ-RR 2018, 84), dem Beamten nicht zuzurechnen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18. März 1991 - 1 DB 1, 91 - BVerwGE 93, 45 ), ist wegen der veränderten Rechtslage überholt.
  • OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Ob überhaupt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen gewährt werden kann (vgl. hierzu BGH NStZ 1993, 245 = BGHR StPO § 44 Verschulden 1), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Braunschweig, 06.12.1995 - Ss (BZ) 107/95
    Diese Korrektur der bisherigen Rechtsprechung ist erforderlich, um der Aushöhlung von Frist- und Formvorschriften im Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren entgegenzuwirken; diese Korrektur dient auch der Gleichbehandlung im Hinblick auf die vorstehend skizzierte Rechtsprechung, wonach die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen grundsätzlich nicht zu gewähren ist, wenn die Sachrüge wirksam erhoben war (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 09.12.1992, NJW 1993, 742 ).
  • OLG Jena, 08.04.2005 - 1 Ss 15/05

    Revision

    Für die verschuldete gänzlich unterbliebene Erhebung von Verfahrensrügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist - bzw. der Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung und Nachholung der Revisionsbegründung - kann nichts anderes gelten (siehe BGH NStZ 1985, 13; NStZ 1993, 245; BGH NStZ 1984, 418; vgl. auch Hilger NStZ 1983, 152 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5066
OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91 (https://dejure.org/1992,5066)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.02.1992 - 5 U 956/91 (https://dejure.org/1992,5066)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Februar 1992 - 5 U 956/91 (https://dejure.org/1992,5066)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schulunfalles; Anforderungen an das vorsätzliche Herbeiführen eines schädigenden Ereignisses

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zum Haftungsausschluß bei Schulunfällen (tätliche Auseinandersetzung zwischen Mitschülern) - §§ 539 Abs. 1 Nr. 14b, 636 Abs. 1 Satz 1, 637 RVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung, Schadensersatz - Körperverletzung bei Schlägerei unter Mitschülern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 742 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 97
  • MDR 1993, 219
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 238/78

    Haareziehen - Schulunfall, i.Sv. § 640 Abs. 1 RVO (§ 110 Abs. 1 SGB VII aF)

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91
    Der Beklagte kann deshalb lediglich dann in Anspruch genommen werden, wenn ihm Vorsatz hinsichtlich der konkreten Körperverletzung zur Last zu legen ist; dazu ist erforderlich, daß er die vom Kläger geltend gemachten Schäden in ihrem Eintritt und Umfang zumindest billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGHZ 75, 328, 330, 333; OLG Koblenz VersR 1990, 405, 406).

    Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, daß Kinder oder Jugendliche bei Handgreiflichkeiten untereinander, selbst wenn sie objektiv in erheblichem Maße gefahrträchtig sind, grundsätzlich keine ernsthaften und anhaltenden Verletzungen zufügen wollen (BGHZ 75, 328, 333; OLG Bamberg ZfS 1990, 302; OLG Karlsruhe VersR 1990, 405).

  • OLG Koblenz, 16.06.1989 - 2 U 80/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91
    Der Beklagte kann deshalb lediglich dann in Anspruch genommen werden, wenn ihm Vorsatz hinsichtlich der konkreten Körperverletzung zur Last zu legen ist; dazu ist erforderlich, daß er die vom Kläger geltend gemachten Schäden in ihrem Eintritt und Umfang zumindest billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGHZ 75, 328, 330, 333; OLG Koblenz VersR 1990, 405, 406).

    Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, daß Kinder oder Jugendliche bei Handgreiflichkeiten untereinander, selbst wenn sie objektiv in erheblichem Maße gefahrträchtig sind, grundsätzlich keine ernsthaften und anhaltenden Verletzungen zufügen wollen (BGHZ 75, 328, 333; OLG Bamberg ZfS 1990, 302; OLG Karlsruhe VersR 1990, 405).

  • BGH, 12.10.1976 - VI ZR 271/75

    Prügelei auf dem Schulhof

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß auch Schädigungen, die während der Schulzeit aus bewußten Aggressionshandlungen und tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Mitschülern entstehen, als schulbezogen einzustufen sind und der Haftungsausschlußnorm des § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO unterfallen (vgl. BGHZ 67, 279, 283; OLG Bamberg ZfS 1990, 302).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 113/98

    Umfang des Vorsatzes

    Danach ist erforderlich, daß sich ein Vorsatz des Täters nicht nur auf die Verletzungshandlung bezieht, sondern auch die konkrete Körperverletzung umfaßt (BGHZ 75, 328, 332; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 97; anders möglicherweise nach der neuen Rechtslage, vgl. Rolls, NJW 1996, 3177, 3178).

    Derartige Tätlichkeiten unter Mitschülern lassen nicht den Schluß zu, daß der Täter auch Vorsatz hinsichtlich einer schwerwiegenden Verletzung und nicht nur der Hinzufügung von Schmerzen hatte (vgl. BGHZ 75, 328, 333; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 97).

  • AG Schleiden/Eifel, 13.03.2000 - 2 C 286/99

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Schmerzensgeld; Tätliche

    Schulbezogen sind dabei insbesondere auch Verletzungen, die auf Raufereien zwischen Schülern beruhen, insbesondere in den Pausen sowie während der Abwesenheit von Aufsichtspersonen (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 93, 97, Geigel, Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., S. 1367).

    Für einen Anspruch im Anwendungsbereich der §§ 104 ff. SGB VII genügt es jedoch gerade nicht, wenn der Schädiger "Verletzungen" bewußt in Kauf nimmt, er muß sich auch des Umfangs des Schadens bewußt sein, der Vorsatz muß sich auf den konkreten Schadenserfolg beziehen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 93, 97).

  • OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2749/01

    Ansprüche aus den Folgen einer Schulrauferei

    a) Während der Geltung der entsprechenden Vorschriften der RVO (§ 636 ff RVO) war es unstreitig, daß eine vorsätzliche Schädigung, die zu einer Entsperrung der Haftungsprivilegierung führte, nur dann anzunehmen war, falls sich der Vorsatz des Schülers auch auf die Verletzungsfolgen erstreckte (vgl. BGH NJW 80, 996; OLG Koblenz NJW-RR 93, 97).
  • LG Leipzig, 23.06.2000 - 14 S 1502/00

    Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls; Verantwortlichkeit des

    Im Falle des Haftungsausschlusses gemäß §§ 105 f. SGB VII ist darüber hinaus erforderlich, dass sich der Vorsatz auch auf den konkreten Schadenserfolg erstreckt, vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1993, S. 97.
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