Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.07.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 24.93   

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BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 24.93 (https://dejure.org/1994,1266)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1994 - 11 C 24.93 (https://dejure.org/1994,1266)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1994 - 11 C 24.93 (https://dejure.org/1994,1266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 473
  • NVwZ 1995, 386 (Ls.)
  • NZV 1995, 122
  • DÖV 1995, 198
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97

    Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig

    Es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß die Differenzierung der Parkberechtigungen zwischen Anwohnern und sonstigen Verkehrsteilnehmern auf sachlich gerechtfertigtem Grund beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - BVerwG 11 C 24.93 - m.w.N.).

    Einerseits ist festgestellt, daß die Parkbevorrechtigung nur solchen Personen zuerkannt werden kann, die in dem dafür in Anspruch genommenen Gebiet tatsächlich wohnen (vgl. Urteil vom 28. September 1994 - BVerwG 11 C 24.93 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.10.2022 - 11 ZB 21.2089

    Parkberechtigung für gewerbliche Anlieger in einem Parklizenzgebiet für Bewohner

    § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO enthält neben der Ermächtigung zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen zugleich die Rechtsgrundlage für die in diesem Zusammenhang erfolgende Erteilung von Parkausweisen an Bewohner (vgl. BVerwG, U.v. 28.9.1994 - 11 C 24.93 - NJW 1995, 473 = juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 22.9.2022 - 8 A 1005/20 - juris Rn. 20).

    Insoweit gilt nichts anderes als für den Begriff des "Anwohners" (vgl. BVerwG, U.v. 28.9.1994, a.a.O. Rn. 9 f. sowie BT-Drs.

    Denn der Anspruch auf Parkmöglichkeiten in angemessener Nähe, wie er vorliegend geltend gemacht wird, wird von den Gewährleistungen des Art. 14 Abs. 1 GG von vornherein nicht umfasst (vgl. BVerwG, U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - NJW 1983, 770 = juris Rn. 12; U.v. 28.9.1994 - 11 C 24.93 - NJW 1995, 473 = juris Rn. 11).

    Solch eine enge Verknüpfung ist bei der Anwendung der Regelungen über Parkberechtigungen, die unterschiedslos sämtliche Anlieger und Besucher in einem bestimmten Bereich betreffen, nicht zu erkennen (in diesem Sinne auch BVerwG, U.v. 28.9.1994 - 11 C 24.93 - NJW 1995, 473 = juris Rn. 11; VG Berlin, U.v. 8.10.2021 - 11 K 181/21 - juris Rn. 21).

    Dieser Ansatz erscheint, auch mit Blick auf den Wortlaut der Verwaltungsvorschrift sowie die gerichtlich nicht beanstandete Handhabung anderer Städte, gewerblichen Anliegern nur unter engen Voraussetzungen überhaupt eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen (vgl. NdsOVG, U.v. 26.1.1995 - 12 L 4649/94 - OVGE MüLü 45, 388 = juris Rn. 2 f., 8; VG Würzburg, U.v. 8.3.2017 - W 6 K 16.1008 - juris Rn. 19 ff.; s. auch BVerwG, U.v. 28.9.1994 - 11 C 24.93 - NJW 1995, 473 = juris Rn. 1, 12), eher großzügig.

    Abgesehen davon erschiene eine Differenzierung zwischen Bewohnern und gewerblichen Anliegern mit Blick auf den Zweck von Bewohnerparkzonen aber auch sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerwG, U.v. 28.9.1994 - 11 C 24.93 - NJW 1995, 473 = juris Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1999 - 8 A 403/99

    Einführung von Anwohnerparkregelungen in der Kernzone Innenstadt und in der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24.93 -, Buchholz 442.151, § 45 StVO Nr. 30, S. 8 (11) m.w.N.; Urteil vom 28. Mai 1998 - 3 C 11.97 -, NWVBl. 1998, 429 (430); OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16. Juni 1982 - 5 Ss (Owi) 208/82 - 172/82 I -, NVwZ 1983, 119 f.; Fugmann-Heesing, Zur Verfassungsmäßigkeit von Sonderparkberechtigungen für Anwohner, NVwZ 1983, S. 531 f. m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24.93 -, Buchholz 442.151, § 45 StVO Nr. 30, S. 8 (11).

  • VG Aachen, 19.02.2019 - 2 K 1550/16

    Klage einer Anwaltskanzlei auf Erteilung von zehn Bewohnerparkausweisen ohne

    Hat die Straßenverkehrsbehörde in einem ersten Schritt von ihrem Ermessen und der Ermächtigung zur Kennzeichnung bzw. Einrichtung einer Bewohnerparkzone Gebrauch gemacht, so folgt auf einer zweiten Stufe die Ermessensentscheidung zur Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. bereits zum Anwohnerparkausweis: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, und eingehend: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 - und Beschluss vom 20. Mai 2011 - 8 A 2468/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 - OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1.02 -, jeweils juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflg.

    Bereits zu dem vorherigen Begriff des "Anwohners" hat das Bundesverwaltungsgericht, vgl. Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, juris Rz. 9 ff., unter Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte sowie dem Sinn und Zweck des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG entschieden, dass Anwohner nur diejenigen Personen sind, die in dem in Betracht kommenden Gebiet tatsächlich wohnen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2001 - 7 A 10728/01

    Anspruch auf Parkausweis für Anwohner

    Bei dem Tatbestandsmerkmal "Anwohner" handelt es sich vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen Überprüfung durch die Gerichte unterliegt und der im Übrigen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen geklärt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24.93 -).
  • VG Berlin, 01.03.2002 - 11 A 37.02

    Anspruch auf zwei Anwohnerparkausweise bei Car-Sharing unter Angehörigen mit

    An dieser Rechtsprechung ist in der Folgezeit festgehalten worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 ? 11 C 24.93 ? NJW 1995, 473; Urteil vom 28. Mai 1998 ? 3 C 11.97 ? NJW 1998, 2840).
  • VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Hat die Straßenverkehrsbehörde in einem ersten Schritt von ihrem Ermessen und der Ermächtigung zur Kennzeichnung bzw. Einrichtung einer Bewohnerparkzone Gebrauch gemacht, so folgt auf einer zweiten Stufe die Ermessensentscheidung zur Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. bereits zum Anwohnerparkausweis: BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, Rz. 7 und eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, Rz. 12 f, 23 f. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, Rz. 23 ff; OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1.02 -,13 ff; jeweils juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflg.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2021 - 1 L 41.20

    Bewohnerparkausweis; Bewohnerparkvorrecht; Parkraumbewirtschaftung; Bewohner

    Dabei handelt es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt, der auf der Grundlage von § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO ein Bewohnerparkvorrecht in Parkraumbewirtschaftungszonen begründet und als Nachweis dafür dient, dass der Inhaber als "Bewohner" zu dem begünstigten Personenkreis gehört, der auf den dafür gekennzeichneten Flächen parken darf (vgl. Abschnitt X Nr. 1 bis 8 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung - VwV-StVO - abgedruckt in Hentschel/König/Dauer, 45. Aufl. 2019, § 45) (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 - juris Rn. 7 juris).
  • VG München, 04.03.2009 - M 23 K 07.4397

    Verkehrsrechtliche Anordnung für Parklizenzgebiet; Verfassungsmäßigkeit der

    Es sei in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass die Differenzierung der Parkberechtigungen zwischen Anwohnern und sonstigen Verkehrsteilnehmern auf sachlich gerechtfertigtem Grund beruhe (BVerwG, U. v. 28.5.1998 - 3 C 11/97, NZV 1998, 427; BVerwG, U. v. 28.9.1994 - 11 C 24.93).
  • VG Arnsberg, 25.01.2007 - 7 K 2398/06
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24.93 -, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 473 (474), unter Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 6 des Straßenverkehrsgesetzes.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 2 Ss (OWi) 249/94 - (OWi) 46/94 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4934
OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 2 Ss (OWi) 249/94 - (OWi) 46/94 III (https://dejure.org/1994,4934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.1994 - 2 Ss (OWi) 249/94 - (OWi) 46/94 III (https://dejure.org/1994,4934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 2 Ss (OWi) 249/94 - (OWi) 46/94 III (https://dejure.org/1994,4934)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 473 (Ls.)
  • NZV 1995, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 483/97

    Aussetzung des Verfahrens: Ablehnung eines mit "Terminschwierigkeiten" des

    Entsprechende Ausführungen wären aber notwendig gewesen, um dem Senat zu ermöglichen, sowohl das Gewicht des konkreten Verhinderungsgrundes als auch die Möglichkeit zu dessen Beseitigung, auf die je nach den Umständen des Falles auch das Gericht selbst hinzuwirken gehabt hätte (für den Fall der Kollision eines Termins in einer Bußgeldsache mit einem Fortsetzungstermin in einer umfangreichen Strafsache vgl. z.B. OLG Düsseldorf NZV 1995, 39, 40), beurteilen zu können.
  • OLG Bamberg, 12.09.2006 - 3 Ss OWi 1140/06

    Anforderungen an die Feststellung in einem Verwerfungsurteil; Schuldhafte

    b) Es braucht allerdings nicht abschließend entschieden zu werden, ob es bei der hier gegebenen Fallgestaltung Sache des Tatrichters gewesen wäre, aufgrund der Mitteilung des Betroffenen die Terminskollision zu beheben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NZV 1995, 39/40).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.1996 - 2 Ss 23/96
    Die besondere Gefahr des Verstoßes liegt also regelmäßig darin, daß die Ampel von einem Kraftfahrzeugführer in Fahrt passiert wird und die gebotene besondere Beachtung des Quer- und Fußgängerverkehrs gerade nicht stattfindet (OLG Düsseldorf NZV 1995, 39, 40; vgl. auch DAR 1996, 107 ; VRS 90, 226 ff).
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