Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 07.09.1994

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   BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88   

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BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 (https://dejure.org/1995,11)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 (https://dejure.org/1995,11)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 (https://dejure.org/1995,11)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • DFR

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • Bundesverfassungsgericht

    Die Nichtberücksichtigung von zur Sozialversicherungsbeiträgen herangezogenem Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. bei der Berechnung von kurzfristigen Lohnersatzleistungen ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Einmalzahlungen

  • Wolters Kluwer

    Vergütung - Einbeziehung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags, Arbeitslosengelds, Krankengelds und Übergangsgelds

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und Beiträge zur Sozialversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Sozialversicherung: Verfassungswidrigkeit der Beitragspflicht von Einmalzahlungen ohne Berücksichtigung bei der Berechnung kurzfristiger Lohnersatzleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Verfahrenskomplex "Heranziehung von 'Einmalzahlungen' zu Sozialversicherungsbeiträgen"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Karlsruhe rügt zweierlei Maß beim Weihnachts- und Urlaubsgeld - Auch Einmalzahlungen müssen Einfluss auf das Arbeitslosengeld haben

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 53
  • NJW 1995, 2279 (Ls.)
  • NZA 1995, 752
  • NZS 1995, 312
  • NZS 1996, 312
  • WM 1995, 1042
  • BB 1995, 1143
  • DB 1995, 1084
 
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Wird zitiert von ... (426)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Nach § 78 Satz 2 BVerfGG, der im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entsprechend anwendbar ist, sind im Interesse der Rechtsklarheit auch die Nachfolgevorschriften des § 227 SGB V und des § 164 SGB VI, die keine inhaltliche Änderung aufweisen, in diesem Umfang für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar zu erklären (vgl. BVerfGE 61, 319 m.w.N.).

    Ausnahmsweise sind verfassungswidrige Vorschriften aber weiter anzuwenden, wenn die Besonderheit der für verfassungswidrig erklärten Norm es aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere aus solchen der Rechtssicherheit, notwendig macht, die verfassungswidrige Vorschrift als Regelung für die Übergangszeit fortbestehen zu lassen, damit in dieser Zeit nicht ein Zustand besteht, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als der bisherige (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Eine Unvereinbarkeitserklärung hat grundsätzlich zur Folge, daß die Normen in dem sich aus der Entscheidungsformel ergebenden Umfang nicht mehr angewendet werden dürfen (BVerfGE 37, 217 ; 55, 100 ).

    Ausnahmsweise sind verfassungswidrige Vorschriften aber weiter anzuwenden, wenn die Besonderheit der für verfassungswidrig erklärten Norm es aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere aus solchen der Rechtssicherheit, notwendig macht, die verfassungswidrige Vorschrift als Regelung für die Übergangszeit fortbestehen zu lassen, damit in dieser Zeit nicht ein Zustand besteht, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als der bisherige (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Da der Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 89, 365 ).

    Die Grenze bildet insoweit allein das Willkürverbot (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Da der Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 89, 365 ).

    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlichrechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 32, 54 ; 38, 281 ; 78, 320 ; 89, 365 ).

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    das Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 22/86 -,.

    In dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil des Bundessozialgerichts (vgl. im einzelnen SozR 2200 § 385 Nr. 18) wird im wesentlichen ausgeführt, die Entscheidung der AOK sei nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Als Teil des Arbeitsentgelts tragen auch Einmalzahlungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten bei, die als Anknüpfungspunkt der Beitragsbelastung anerkannt ist (vgl. BVerfGE 79, 223 ).
  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Eine Unvereinbarkeitserklärung hat grundsätzlich zur Folge, daß die Normen in dem sich aus der Entscheidungsformel ergebenden Umfang nicht mehr angewendet werden dürfen (BVerfGE 37, 217 ; 55, 100 ).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Von Verfassungs wegen ist es zwar nicht geboten, daß bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistungen erzielt wird (vgl. BVerfGE 51, 115 ; 53, 313 ).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Von Verfassungs wegen ist es zwar nicht geboten, daß bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistungen erzielt wird (vgl. BVerfGE 51, 115 ; 53, 313 ).
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Angesichts dessen ist die unterschiedliche Beitragsbelastung, die je nach dem Auszahlungszeitpunkt der Einmalzahlung auftreten kann, verfassungsrechtlich hinzunehmen, weil eine andere Typisierung nicht verwaltungspraktikabel wäre und weil die Unterschiede nicht sehr erheblich sind (vgl. BVerfGE 44, 283 ).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82

    Tantiem; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Rechnungsjahr; Beitragsberechnung

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Zudem würde eine Nichtigerklärung des § 7 Abs. 1a Satz 1 AtG zu einem Rechtszustand führen, der mit dem vom Gesetzgeber im Grundsatz verfassungsgemäß angestrebten Rechtszustand noch weniger in Einklang stünde als die befristete Weitergeltung des für verfassungswidrig befundenen Rechtszustands (zu dieser Fallgruppe vgl. BVerfGE 83, 130 ; 92, 53 ; 111, 191 ; 117, 163 ).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Die genannte Vorschrift ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (BVerfGE 18, 288 ; 40, 296 ; 91, 1 ; 92, 53 ; 94, 241 ; 98, 365 ; 104, 126 ; 110, 94 ).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Um zu vermeiden, dass bei den betroffenen Steuerpflichtigen wie bei den Behörden in der Zeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, kann es sinnvoll sein, eine Übergangsregelung zu treffen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ; 73, 40 ; 92, 53 ; 103, 242 ; 107, 133 ; 122, 210 ; 133, 377 ), die sich möglichst weitgehend an das Regelungskonzept des Gesetzgebers anlehnt und damit vermeidet, dass übergangsweise ein dem Willen des Gesetzgebers offensichtlich besonders fernstehender Rechtszustand eintritt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 127, 132 ; 130, 131 ; 133, 377 ; siehe auch BVerfGE 122, 39 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1290
BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93 (https://dejure.org/1994,1290)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.1994 - 2 BvR 598/93 (https://dejure.org/1994,1290)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 1994 - 2 BvR 598/93 (https://dejure.org/1994,1290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewährungsauflage - Allgemeine Handlungsfreiheit - Rechtsgrundlage - Strafaussetzung zur Bewährung - Verurteilter - Einkommensverhältnisse - Auflagenerfüllung - Wiedergutmachung - Widerruf der Strafaussetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2279
  • NStZ 1995, 25
  • StV 1995, 87
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93
    Das Grundrecht verbietet Eingriffe der Staatsgewalt, die nicht rechtsstaatlich sind (vgl. BVerfGE 9, 83 [88]; 17, 306 [313 f.]; 19, 206 [215]; 29, 402 [408]; 33, 44 [48]; 42, 20 [27 f.]; st. Rspr.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, daß die besonderen Grundrechtsnormen für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 GG ausschließen (BVerfGE 6, 32 [37]; 9, 63 [73]; 9, 338 [343]; 10, 55 [58]; 19, 206 [225]).

    Dies gilt aber nur, soweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG und einer besonderen Grundrechtsnorm unter demselben sachlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt, nicht aber, wenn Art. 2 Abs. 1 GG unter einem Gesichtspunkt verletzt ist, der nicht in den Bereich der besonderen Grundrechtsnorm fällt (BVerfGE 19, 206 [225]).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93
    a) Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit, das Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet, schützt in einem umfassenden Sinne (vgl. BVerfGE 6, 32 [36]; 54, 143 [144]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, daß die besonderen Grundrechtsnormen für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 GG ausschließen (BVerfGE 6, 32 [37]; 9, 63 [73]; 9, 338 [343]; 10, 55 [58]; 19, 206 [225]).

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Bewährungsauflage

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93
    Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist zu Recht darauf hin, daß diese Auflage im Strafgesetzbuch keine Stütze findet, da § 56b Abs. 2 StGB nach allgemeiner Meinung eine abschließende Aufzählung der vom Gesetzgeber zugelassenen Auflagen enthält (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]; Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zu § 24a StGB a.F., BTDrucks. V/4094, S. 12; Dreher/Tröndle, 46. Aufl., 1993, § 56b StGB Rn. 5; Ruß, in: LK, 10. Aufl., § 56b StGB Rn. 3; Stree, in: Schönke/Schröder, 24. Aufl., § 56b StGB Rn. 8; Lackner, 20. Aufl., § 56b StGB Rn. 2; SK-Horn, 6. Aufl., 16. Lfg. (Stand März 1992), § 56b StGB Rn. 3).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, verbietet sich aus rechtsstaatlichen Gründen der Vorhersehbarkeit, Bestimmtheit und Klarheit gerade bei Maßnahmen im Bereich des Strafrechts eine erweiternde Auslegung der Vorschrift von § 56b StGB (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]).

  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos

    Eine ausdrückliche Benennung des als verletzt gerügten Grundrechtsartikels verlangten § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG nicht (BVerfGE 47, 182 ; 85, 214 ; 91, 176 ; BVerfGK 4, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 -, NJW 1995, S. 2279 ).
  • BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11

    Strafaussetzung zur Bewährung (Geldauflage: allgemeine Handlungsfreiheit,

    Das Bundesverfassungsgericht hat weiter entschieden, dass die Auflage, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen, die allgemeine Handlungsfreiheit einschränke und dass es einer Prüfung am Maßstab des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG selbst dann nicht bedürfe, wenn durch den zwischenzeitlichen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in dessen Schutzbereich eingegriffen worden sei (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 -, NStZ 1995, S. 25 ).
  • BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 499/02

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Nichtabhilfeentscheidung

    Anders als in dem von der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 - (NStZ 1995, S. 25 f.) entschiedenen Fall ging es hier nicht um die Offenlegung der Vermögensverhältnisse zur Ermöglichung einer Überprüfung der Erfüllung der Auflage der Schadenswiedergutmachung.
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Zulässigkeit einer Anordnung der Mitteilungspflicht über einen Wohnungswechsel

    Dazu darf es sich auch Weisungen bedienen (vgl. gerade für den Fall der Nichtmitteilung eines Wohnungswechsels Fischer, KK z. StPO 5. Aufl. § 453 c Rdnr. 3; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 453 c Rdnr. 5; dabei ist allerdings unzutreffend von einer Auflage die Rede), solange diese Weisung zumindest auch den Zweck verfolgt, dem Verurteilten zu helfen, in seinem weiteren Leben Straftaten zu vermeiden, und nicht eine reine Kontrollfunktion übrig bleibt (vgl. BVerfG NJW 1993, 3315, 3316 für Urinkontrollen bei einem Betäubungsmittelabhängigen; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 2279, 2280).
  • VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
    a) Soweit der Beschwerdeführer die dem Widerruf zugrundeliegende Weisung selbst angreift, ist allerdings - ungeachtet der Frage, ob er diese Rüge mangels Einlegung der Beschwerde nach § 59 Abs. 2 Satz 1 JGG überhaupt noch in zulässiger Weise erheben kann (vgl. - wegen fehlender Rechtswegerschöpfung ablehnend - BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 2 BvR 1277/91 - juris Rn. 3; Beschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 - juris Rn. 10) - der Schutzbereich des Grundrechts auf Freiheit der Person nicht eröffnet.
  • OLG Hamburg, 08.01.2004 - 2 Ws 344/03

    Strafaussetzung: Kein Bewährungswiderruf bei unzulässiger Auflage einer

    Auf den Verstoß gegen eine unzulässige Auflage oder Weisung darf ein Widerruf der Strafaussetzung nicht gestützt werden (im Ergebnis ebenso BVerfG in NJW 1995, 2279, 2280; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 1997, 2; Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 56 f Rdn. 16; Horn in SK-StGB, § 56 f Rdn. 24).
  • KG, 12.05.2004 - 5 Ws 119/04

    Widerruf der Strafaussetzung wegen gröblichen oder beharrlichen Verstoßes gegen

    Es ist daher z. B. unzulässig, die Offenlegung der Einkommensverhältnisse anzuordnen, um die ordnungsgemäße Erfüllung einer Schadenswiedergutmachungsaufläge kontrollieren zu können (vgl. BVerfG, NStZ 1995, 25, m. weit. Nachw.).
  • KG, 12.05.2004 - 2 AR 49/04
    Es ist daher z. B. unzulässig, die Offenlegung der Einkommensverhältnisse anzuordnen, um die ordnungsgemäße Erfüllung einer Schadenswiedergutmachungsaufläge kontrollieren zu können (vgl. BVerfG, NStZ 1995, 25 , m. weit. Nachw.).
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