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   OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2000 - 2 M 1/00   

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OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2000 - 2 M 1/00 (https://dejure.org/2000,15903)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.03.2000 - 2 M 1/00 (https://dejure.org/2000,15903)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. März 2000 - 2 M 1/00 (https://dejure.org/2000,15903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 1; 12 Abs. 1 GG; §§ 35 VwVfG; 123 VwGO
    Verwaltungsverfahrensrecht, Hausrecht in öffentlich-rechtlicher Anstalt

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 6 B 2/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2000 - 2 M 1/00

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3440
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2000 - 2 M 1/00
    Insoweit ist erforderlich, daß - in fallbezogener Auseinandersetzung mit den Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung - herausgearbeitet wird, daß das Verwaltungsgericht eine für das Ergebnis seiner Entscheidung relevante Fragestellung in einer Weise gelöst hat, daß der Erfolg des dagegen gerichteten - zuzulassenden - Rechtsmittels ebenso wahrscheinlich ist wie ein Mißerfolg (vgl. Beschl. d. Senats v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, NVwZ 1999, 1354 = NordÖR 1999, 285).
  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2000 - 2 M 1/00
    Unbeschadet der Frage, ob die Verweigerung eines Besuches im Einzelfall die Merkmale eines Verwaltungsaktes erfüllt, kann die Antragstellerin hinsichtlich der verwaltungsinternen Anordnung einen Unterlassungsanspruch geltend machen (vgl. BVerwGE 75, 109).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1975 - IV A 295/73
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2000 - 2 M 1/00
    Die Schranken dieser Befugnis ergeben sich aus dem Anstaltszweck sowie den allgemeinen Regeln über den pflichtgemäßen Ermessensgebrauch durch Verwaltungsbehörden (OVG Münster, DVBl. 1975, 587, 588).
  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2000 - 2 M 1/00
    Dem Gestaltungsspielraum sind dort engere Grenzen gezogen, wo es sich um Regelungen handelt, die Auswirkungen auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der beruflichen Tätigkeit haben (BVerfGE 62, 256, 274 m.w.N.).
  • VG Mainz, 26.04.2022 - 1 L 220/22

    Maskenpflicht in Universität

    Denn es handelt sich nicht um eine konkret-generelle Regelung, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16. März 2000 - 2 M 1/00 -, NJW 2000, 3440 [Besuchsregelung für Rechtsanwälte in einer psychiatrischen Klinik]; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 35, Rn. 201 ["Anordnung des Bademeisters ... eine Badekappe zu tragen"]; zu einer angeordneten Begleitung im Gerichtsgebäude: Peters/Lux, Öffentliche Gebäude und Hausrecht: Inhalt und Rechtsgrundlagen, LKV 2018, 17 [19]; siehe ferner zu einem Erlass im Rahmen der Fachaufsicht: VG Bremen, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 V 387/21 -, BeckRS 2021, 6669, Rn. 4 ["verwaltungsinterne schulorganisatorische Maßnahme"]; siehe auch OVG RP, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 10 B 10515/19 -, juris, Rn. 14 ["Burkini-Verbot"]; VG München, Beschluss vom 10. November 2020 - M 26b E 20.5654 -, juris, Rn. 18; anders für Anordnungen des Bundestagspräsidenten: VG Berlin, Beschluss vom 19. November 2020 - VG 2 L 179/20 -, BeckRS 2020, 31651, Rn. 4; für die Bayerische Landtagspräsidentin: VG München, Beschluss vom 26. April 2021 - M 30 S 21.2086 -, BeckRS 2021, 9304, Rn. 11).
  • VG Ansbach, 30.04.2021 - AN 18 E 21.00748

    Keine Anwesenheit von Angehörigen bei Trauung wegen Corona

    Diese Befugnis ist indessen durch die allgemeinen Regeln über den pflichtgemäßen Ermessensgebrauch durch Verwaltungsbehörden beschränkt (vgl. OVG SH, B.v. 16.3.2000 - 2 M 1/00 - juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 13.10.2016 - 4 L 291.16

    Strenge Anforderungen für Teilnahme am Sonderverfahren zur Vergabe von

    Dies stellt ein auf den Erlass eines Realaktes gerichtetes Leistungsbegehren dar und kann über § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO erstritten werden (Schoch/ Schneider/Bier/Schoch VwGO § 123 Rn. 26, beck-online; OVG Schleswig, Beschluss vom 16. März 2000 - 2 M 1/00 -, NJW 2000, 3440).
  • VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303

    Klage gegen das Verbot von Patientenbesuch

    Diese Befugnis ist indessen durch die allgemeinen Regeln über den pflichtgemäßen Ermessensgebrauch durch Verwaltungsbehörden beschränkt (vgl. OVG SH, B.v. 16.3.2000 - 2 M 1/00 - juris Rn. 21).
  • VG Stuttgart, 24.08.2020 - 4 K 5702/18

    Zulässige und begründete Feststellungsklage, dass der von einem Träger

    Das Hausrecht und die Ordnungsgewalt der Behörde zur Regelung der verwaltungsinternen Verhältnisse umfasst die Befugnis, Ordnungsmaßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung des Widmungszwecks zu gewährleisten, Störungen des Dienstbetriebs abzuwenden und dabei insbesondere auch über den Aufenthalt von Personen in den Räumen des öffentlichen Gebäudes zu bestimmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.10.2010 - OVG 10 B 2.10 - in juris Rn. 56; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.05.2017 - 1 S 893/17 - NJW 2017, 3543 - in juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschl. v. 16.03.2000 - 2 M 1/00 - NJW 2000, 3440 - in juris Rn. 21).
  • VG Frankfurt/Main, 21.04.2011 - 7 K 7/10

    Hausverbot für Bibliothek

    Der Streit, ob es auf die Rechtsnatur des beabsichtigten bestimmungsgemäßen Gebrauchs der öffentlichen Einrichtung durch den vom Hausverbot Betroffenen (so BGHZ 33, 230; BVerwGE 35, 103) oder ob es auf den Zweck des Hausverbotes (so VGH München DVBl. 1981, 1010; OVG Schleswig NJW 2000, 3440) ankommt, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • VG Ansbach, 20.05.2022 - AN 18 S 22.01299

    Einstweilige Anordnung, § 123 VwGO, Antragsauslegung, Maskenpflicht in

    Diese Befugnis ist indessen durch die allgemeinen Regeln über den pflichtgemäßen Ermessensgebrauch durch Verwaltungsbehörden beschränkt (vgl. OVG SH, B.v. 16.3.2000 - 2 M 1/00 - juris Rn. 21; VG Schleswig, B.v. 6.11.2020 - 3 B 132/20 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2001 - 19 A 1303/00
    Unbeschadet der Frage, ob und in welchem Umfang die Stadt E. als Schulträger oder die Schulleiterin der L. - Grundschule ausdrücklich oder schlüssig Besuchern der Grundschule, die - wie die Klägerin - der Anstaltsgewalt nicht unterliegen, weil sie das Schulgrundstück und -gebäude nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Zweck der Schule, Schüler zu erziehen und zu bilden, betreten und deshalb aus dem Widmungszweck der Schule kein Betretungsrecht herleiten können, generell ein Besuchsrecht, etwa zur Kontaktaufnahme mit der Schulleitung, erteilt haben, vgl. zur Befugnis, Nichtberechtigten auf Grund des Hausrechts allgemein oder im Einzelfall den Zutritt zu einer öffentlichen Anstalt zu gewähren: Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 16. März 2000 - 2 M 1/100 -, NJW 2000, 3440 (3441), m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 10. Januar 1975 - IV A 295/73 -, OVGE 20, 215 (218), ist der Klägerin ein solches Besuchsrecht jedenfalls durch schlüssiges Verhalten der Schulleiterin erteilt worden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2004 - 1 MB 21/03

    Zumutbarkeit von Leistungspflichten im Rahmen einer straßenrechtlichen

    Diese sind von der Bf. gemäß §§ 123 Abs. 3 VwGO, 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16.03.2000, 2 M 1/00, NordÖR 2000, 240) bzw. im Beschwerdeverfahren darzulegen (§ 146 Abs. 4 S. 3 VwGO).
  • VG Berlin, 15.11.2016 - 4 L 364.16

    Teilnahme am Sonderverfahren zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer

    Dies stellt ein auf den Erlass eines Realaktes gerichtetes Leistungsbegehren dar, welches über § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO erstritten werden kann (Schoch/Schneider/Bier/Schoch VwGO § 123 Rn. 26, beck-online; OVG Schleswig, Beschluss vom 16. März 2000 - 2 M 1/00 -, NJW 2000, 3440).
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