Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 21.11.2000

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 09.11.1999 - 5/2 KLs 92 Js 231402/98, 5-2 KLs 92 Js 231402/98   

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https://dejure.org/1999,7339
LG Frankfurt/Main, 09.11.1999 - 5/2 KLs 92 Js 231402/98, 5-2 KLs 92 Js 231402/98 (https://dejure.org/1999,7339)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.11.1999 - 5/2 KLs 92 Js 231402/98, 5-2 KLs 92 Js 231402/98 (https://dejure.org/1999,7339)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. November 1999 - 5/2 KLs 92 Js 231402/98, 5-2 KLs 92 Js 231402/98 (https://dejure.org/1999,7339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Empfehlung einer Aktie zum Ankauf durch einen Börsenanalysten als Insidertatsache; Anwendbarkeit der Insidervorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes auf Börsenanalysten; Ausnutzung des so genannten Prior-Effekts; Voraussetzungen für das Vorliegen eines so genannten ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 1 Nr. 1
    Strafbares "Scalping" durch Wirtschaftsanalysten bei Empfehlung von in seinem Depot gehaltenen Wertpapieren

  • archive.org (Auszüge und Pressemitteilung)

    Strafverfahren gegen den Journalisten Prior nicht eröffnet

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Frankfurt/Main, 09.11.1999 - 2 KLs 92 Js 231402/98

    Strafverfahren gegen den Journalisten Prior nicht eröffnet

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Egbert Prior

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 301
  • NJW 2001, 992 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    a) Nach bisher wohl herrschender Meinung, der sich das Landgericht angeschlossen hat, wurde angenommen, "Scalping" erfülle den Tatbestand eines verbotenen Insidergeschäfts nach den §§ 13 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG (vgl. Schneider/Burgard ZIP 1999, 381; Cahn ZHR 162 (1998), 1, 20 f.; Assmann/Cramer in Assmann/Schneider, WpHG 2. Aufl. § 14 Rdn. 34 unter Aufgabe der noch in der Vorauflage vertretenen Ansicht; LG Frankfurt NJW 2000, 301; ausdrücklich offengelassen vom OLG Frankfurt NJW 2001, 982; vgl. auch Hopt in FS Heinsius S. 289, 294 f.).
  • LG Stuttgart, 30.08.2002 - 6 KLs 150 Js 77452/00

    Insiderhandelsverbot: Begriff der Insidertatsache; Prognose der Erheblichkeit der

    Die Kammer ist der Ansicht, dass der Begriff der "Insidertatsache" im WpHG dahingehend auszulegen ist, dass er auch Absichten (innere Tatsachen) umfasst (ebenso Assman/Schneider, WpHG, 2. Auflage 1999 § 13 Rn. 33a; Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage 2001, § 263 Rn. 10; LG Frankfurt a. M., Beschuss. V. 9.11.1999, NJW 2000, 301 f; Petersen, Wistra 1999, 329 f, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 21.11.2000 - II 137/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5205
FG Hamburg, 21.11.2000 - II 137/00 (https://dejure.org/2000,5205)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2000 - II 137/00 (https://dejure.org/2000,5205)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 2000 - II 137/00 (https://dejure.org/2000,5205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    FGO §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 1
    Klageerhebung per Telefax ohne Unterschrift

  • archive.org

    Streit über Zurechnung von Leerstandzeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Klageeinlegung mittels PC-Fax zulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Klageerhebung durch PC-Fax

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 992
  • NVwZ 2001, 600 (Ls.)
  • MMR 2001, 327
  • K&R 2001, 174
  • EFG 2001, 302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus FG Hamburg, 21.11.2000 - II 137/00
    Die Rechtsprechung aller Gerichtszweige hat dementsprechend die Übermittlung bestimmender Schriftsätze durch Telegramm, durch Fernschreiben, durch Telefax und zuletzt auch durch PC-Fax für zulässig erachtet (vgl. die Nachweise bei GmS OGB, Beschluss vom 5.4.2000, GmS.OGB 1/98, BB 2000, 1645 [= JurPC Web-Dok. 160/2000, Anm. der Red.]).
  • BFH, 26.03.1991 - VIII B 83/90

    Durch Telefax von privaten Fernkopierstellen übermittelte Klage genügt der

    Auszug aus FG Hamburg, 21.11.2000 - II 137/00
    Sie soll gewährleisten, dass der Unterzeichner des Schriftsatzes bestimmbar ist und dass der Schriftsatz mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist und es sich nicht nur um einen Entwurf handelt (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1991 VIII B 83/90, BFHE 163, 510, BStBl II 1991, 463).
  • BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99

    Schriftform; Rechtsmitteleinlegung durch Telefax

    Auszug aus FG Hamburg, 21.11.2000 - II 137/00
    Die Rechtsprechung hat bisher bei Benutzung eines Faxgerätes darauf abgestellt, ob die Kopiervorlage erkennbar ordnungsgemäß unterschrieben war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1997 V B 78/96, BFH/NV 1997, 893 und vom 31. März 2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224).
  • BFH, 06.02.1997 - V B 78/96

    Unlesbare Unterschrift auf dem Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus FG Hamburg, 21.11.2000 - II 137/00
    Die Rechtsprechung hat bisher bei Benutzung eines Faxgerätes darauf abgestellt, ob die Kopiervorlage erkennbar ordnungsgemäß unterschrieben war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1997 V B 78/96, BFH/NV 1997, 893 und vom 31. März 2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224).
  • OLG Braunschweig, 26.02.2004 - 1 U 42/03

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Soweit das Finanzgericht Hamburg (NJW 2001, 992) dies für zulässig erklären wollte, ist dem nicht zu folgen.
  • FG Münster, 07.07.2010 - 10 K 4562/09

    Keine wirksame Klageerhebung ohne Unterschrift mit einem Hinweis auf "maschinelle

    Der Kläger vertritt unter Hinweis auf Urteile des FG Hamburg vom 21.11.2000 II 137/00, EFG 2001, 302 und des FG Düsseldorf vom 9.7.2009 16 K 572/09 E, EFG 2009, 1769 die Auffassung, seine mit Computer-Fax erhobene Klage sei ohne Unterschrift zulässig.

    Von dem Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift hat die Rechtsprechung auch abgesehen, wenn der Schriftsatz --wie z.B. beim Computer-Fax, bei dem der bestimmende Schriftsatz direkt aus dem Computer an ein Faxgerät gesendet wird-- durch moderne Medien übermittelt wird, bei denen eine eigenhändige Unterzeichnung nicht möglich ist, und sich aus dem eingehenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft (die Person des Erklärenden) und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen und dem Gericht zuzuleiten, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (so z.B. BFH-Beschluss vom 11.11.1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604 m.w.N.; Urteil des FG Hamburg in EFG 2001, 302).

    Anders als in o.g. Entscheidungen des BFH in BFH/NV 1998, 604 und des FG Hamburg in EFG 2001, 302 sowie im vom Kläger angeführten Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2009, 1769, das eine per E-Mail übermittelte Klage betrifft, liegt im Streitfall keine mit derselben oder einer anderen Schrifttype maschinenschriftlich "geschriebene" und später ausgedruckte Unterschrift eines Vertreters der Prozessbevollmächtigten vor.

  • FG Hamburg, 08.03.2002 - II 424/00

    Schuldzinsen für Erwerb von Genussrechten

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