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   LG Hamburg, 20.02.2004 - 303 S 16/03   

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https://dejure.org/2004,7929
LG Hamburg, 20.02.2004 - 303 S 16/03 (https://dejure.org/2004,7929)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2004 - 303 S 16/03 (https://dejure.org/2004,7929)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - 303 S 16/03 (https://dejure.org/2004,7929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herausgabeort nach Beendigung einer Beschlagnahme; Rücksendung beschlagnahmter Gegenstände nach Freigabe; Holschuld bei Herausgabeanspruch nach beendeter Beschlagnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 269 Abs. 1 § 688 § 697; StPO § 94
    Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlagnahme - Rückgabeort für eine beschlagnahmte Sache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2455
  • NJW 2005, 1008 (Ls.)
  • NStZ 2004, 512
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.02.2005 - III ZR 271/04

    Verwaltungsrecht/Allgemeines - Öffentlich-rechtliche Verwahrung

    Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben; das Landgericht (NJW 2004, 2455) hat sie abgewiesen.
  • OLG Schleswig, 21.12.2017 - 11 U 68/17

    Amtshaftung im öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis: Pflicht der

    Dies gilt auch für beschlagnahmte Gegenstände (vgl. BGH am angegebenen Ort; vorangehend Landgericht Hamburg NJW 2004, 2455).
  • VG Neustadt, 26.10.2011 - 5 K 1198/10

    26 Jahre nach Sicherstellung von Schusswaffen kein Anspruch auf

    Ob sich der Beklagte nach Sicherstellung der Waffen im Jahre 1985 wegen der Verwertung/Vernichtung der Waffen möglicherweise gegenüber dem Kläger schadensersatzpflichtig nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -, Art. 39 Grundgesetz oder ausgleichspflichtig nach den §§ 688 ff. BGB wegen Verletzung des öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses (vgl. BGHZ 1, 369, 383; LG Hamburg, NJW 2004, 2455) gemacht hat - diese Prüfung muss gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz bzw. § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbehalten bleiben -, ist für den öffentlich-rechtlichen Herausgabeanspruch unerheblich (vgl. BGH, WM 1982, 749).
  • VG Düsseldorf, 15.05.2007 - 20 L 10/07

    Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Entschädigung für den Vollzug von

    Es geht hier um einen vermögensrechtlichen Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung, der gemäß § 40 Abs. 2 VwGO den ordentlichen Gerichten zugewiesen ist, vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2005 - III ZR 271/04 - NJW 2005, 988 und vorgehend LG Hamburg, , Urteil vom 20.02.2004 - 303 S 16/03 - NJW 2004, 2455.
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