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LG Hamburg, 20.02.2004 - 303 S 16/03 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Herausgabeort nach Beendigung einer Beschlagnahme; Rücksendung beschlagnahmter Gegenstände nach Freigabe; Holschuld bei Herausgabeanspruch nach beendeter Beschlagnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 269 Abs. 1 § 688 § 697; StPO § 94
Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Beschlagnahme - Rückgabeort für eine beschlagnahmte Sache
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.02.2004 - 303 S 16/03
- BGH, 03.02.2005 - III ZR 271/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2455
- NJW 2005, 1008 (Ls.)
- NStZ 2004, 512
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.02.2005 - III ZR 271/04
Verwaltungsrecht/Allgemeines - Öffentlich-rechtliche Verwahrung
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben; das Landgericht (NJW 2004, 2455) hat sie abgewiesen. - OLG Schleswig, 21.12.2017 - 11 U 68/17
Amtshaftung im öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis: Pflicht der …
Dies gilt auch für beschlagnahmte Gegenstände (vgl. BGH am angegebenen Ort; vorangehend Landgericht Hamburg NJW 2004, 2455). - VG Neustadt, 26.10.2011 - 5 K 1198/10
26 Jahre nach Sicherstellung von Schusswaffen kein Anspruch auf …
Ob sich der Beklagte nach Sicherstellung der Waffen im Jahre 1985 wegen der Verwertung/Vernichtung der Waffen möglicherweise gegenüber dem Kläger schadensersatzpflichtig nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -, Art. 39 Grundgesetz oder ausgleichspflichtig nach den §§ 688 ff. BGB wegen Verletzung des öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses (vgl. BGHZ 1, 369, 383; LG Hamburg, NJW 2004, 2455) gemacht hat - diese Prüfung muss gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz bzw. § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbehalten bleiben -, ist für den öffentlich-rechtlichen Herausgabeanspruch unerheblich (vgl. BGH, WM 1982, 749). - VG Düsseldorf, 15.05.2007 - 20 L 10/07
Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Entschädigung für den Vollzug von …
Es geht hier um einen vermögensrechtlichen Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung, der gemäß § 40 Abs. 2 VwGO den ordentlichen Gerichten zugewiesen ist, vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2005 - III ZR 271/04 - NJW 2005, 988 und vorgehend LG Hamburg, , Urteil vom 20.02.2004 - 303 S 16/03 - NJW 2004, 2455.