Weitere Entscheidung unten: VG Karlsruhe, 23.03.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.12.2004 - 10 B 25.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3814
BVerwG, 23.12.2004 - 10 B 25.04 (https://dejure.org/2004,3814)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.2004 - 10 B 25.04 (https://dejure.org/2004,3814)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 10 B 25.04 (https://dejure.org/2004,3814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 113 Abs. 2 und 3, § 132 Abs. 2
    Betragshöhe; Ermittlung; Berechnung; Neuberechnung; Rechenvorgang; Rechenwerk; Sachaufklärung; Spruchreife; Vorausleistungsbetrag.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 113 Abs. 2 und 3, § 132 Abs. 2
    Berechnung; Betragshöhe; Ermittlung; Neuberechnung; Rechenvorgang; Rechenwerk; Sachaufklärung; Spruchreife; Vorausleistungsbetrag

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Baubeschränkungen bei Festsetzung der Geschossflächenzahlen in einem unbeplanten Innenbereich durch eine Beitragssatzung; Verstoß gegen die Grundsätze der Verwaltungspraktikabilität und Typengerechtigkeit durch Auslegung der ...

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 3; ; VwGO § 132 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 2, 3 § 132 Abs. 2
    Ermittlungen des Gerichts zur Neuberechnung eines Geldbetrages bei Änderung des Verwaltungsaktes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2874 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 826
  • DVBl 2005, 854
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2004 - 10 B 25.04
    Hat ein Gericht über die Änderung eines Verwaltungsakts zu entscheiden, der einen Geldbetrag festsetzt, so ist es nach § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen - und in Abgrenzung zur (fristgebundenen) Möglichkeit der "Zurückverweisung" der Sache an die Behörde gemäß § 113 Abs. 3 VwGO - lediglich dazu berechtigt, die Neuberechnung des Geldbetrages als solche der Behörde zu überlassen (vgl. bereits BVerwGE 87, 288 ); notwendige Ermittlungen zu den für die Neuberechnung maßgebenden tatsächlichen Verhältnissen hat das Gericht hingegen selbst vorzunehmen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Januar 1991 (BVerwG 8 C 14.89 - BVerwGE 87, 288 ) zu den Anwendungsvoraussetzungen der genannten Norm erläuternd Stellung genommen.

    Wie schon im Wortlaut des Satzes 2 zum Ausdruck kommt, liegt der Unterschied zur Regelung des § 113 Abs. 2 Satz 1 VwGO allein darin, dass das Gericht den Vorgang der Neuberechnung der Behörde überlassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 a.a.O.; Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 113 Rn. 40 f.; Schmidt in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 11. Aufl., § 113 Rn. 12).

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94

    Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2004 - 10 B 25.04
    b) Die gerügte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1995 (BVerwG 8 C 12.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100) ist schon nicht schlüssig dargetan.
  • VG Magdeburg, 21.03.2024 - 4 A 171/22

    Anforderung von Ausgleichsbeträgen für in einem förmlichen Sanierungsgebiet

    Denn diese Möglichkeit besteht nicht für eine Aufklärung solcher Umstände, die der Berechnung der Betragshöhe vorgelagert sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 10 B 25.04 -, juris, Rn. 18).
  • VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 688/08

    Inhaltliche Reichweite der Rechtskraft von Urteilen, die einer Behörde die

    Zur Bedeutung des § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 10 B 25.04 - (HSGZ 2005, 71 f.) aus:.
  • VGH Hessen, 21.11.2006 - 5 UE 463/06

    Beitragsbemessung, Grundfläche Als Bemessungsfaktor, Straßenbeitrag,

    Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 13. Dezember 2004 entschieden hat (u. a.: Beschluss im Verfahren 10 B 25.04, KStZ 2005, 99), darf für einen Ausspruch nach § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO der Behörde nur die Neuberechnung als solche überlassen werden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.02.2017 - 1 L 181/12

    Anfechtung eines Bestimmungsurteils i.S.d. § 113 Abs. 2 VwGO.

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Dezember 2004 - 10 B 25.04 - ist von seinem Sachverhalt her nicht vergleichbar.
  • VGH Hessen, 08.02.2005 - 5 TG 3493/04
    Im Übrigen hat inzwischen das Bundesverwaltungsgericht gerade diese Übertragung der Ermittlung auf die Gemeinde im genannten Urteil des Senats aufgehoben und das Verfahren zur eigenen Ermittlung der baulichen Ausnutzbarkeit an den Senat zurückverwiesen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2004 -10 B 25.04 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2019 - 1 LZ 926/17

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten: Voraussetzungen für ein Bestimmungsurteil

    Insoweit unterliegt die grundsätzliche gerichtliche Verpflichtung, die Sache spruchreif zu machen, keinen Einschränkungen (BVerwG, Beschl. v. 23.12.2004 - 10 B 25/04 -, juris Rn. 16; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage, § 113, Rn. 343; Schoch/Schneider/Bier/Riese, VwGO, Stand Februar 2019, § 113, Rn. 166).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5873
VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03 (https://dejure.org/2005,5873)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2005 - 10 K 4181/03 (https://dejure.org/2005,5873)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2005 - 10 K 4181/03 (https://dejure.org/2005,5873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Angehörigendarlehen als Schulden des Auszubildenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf individuelle Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ohne Anrechnung eines Bausparguthabens als Vermögen; Grundsatz der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung; Frage der Entstehung eines Verwertungshindernisses durch ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Ausbildungsförderung - Angehörigendarlehen, Anspruch auf Wohngeld und rechtsmissbräuchliche Vermögensverwendung

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2874
  • NVwZ 2006, 241 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03
    Danach sind Darlehensverträge zwischen Angehörigen steuerlich - hier: ausbildungsförderungsrechtlich - nur dann anzuerkennen, wenn der Vertrag als solcher und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem zwischen fremden Dritten Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich, s. z. B. BFH, Beschl. v. 25.06.2002 - X B 30/01 -, juris, Urt. v. 19.02.2002, BFHE 198, S. 288 = NJW 2002, S. 3726, Urt. v. 09.10.2001 - VIII R 5/01 -, juris, Beschl. v. 04.07.2001 - IV B 108/00 -, juris, Urt. v. 29.06.1993 - IX R 44/89 -, juris, Urt. v. 28.01.1993 - IV R 109/91 -, juris, u. Urt. v. 18.12.1990, BFHE 163, S. 444, LS auch FamRZ 1991, S. 938).

    Dieser Fremdvergleich ist notwendig, um eine auf äußerlich erkennbare Beweisanzeichen gestützte Beurteilung sicherzustellen (BFH, Urt. v. 09.10.2001, a.a.O.), die allein aufgrund übereinstimmender Behauptungen von Eltern und Kindern regelmäßig nicht möglich ist (dazu schon VG Karlsruhe, Urt. v. 19.06.1998 - 13 K 2262/97-).

    Die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs sind im Rahmen der gebotenen Gesamtbildbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine nicht ernstliche Vereinbarung zulassen (auch dazu BFH, Urt. v. 09.10.2001, a.a.O.).

    Es kann ein Anzeichen für eine nicht ernsthafte Vereinbarung sein, dass keine Tilgungsraten und kein Tilgungszeitpunkt festgelegt sind (auch insoweit BFH, Urt. v. 09.10.2001, a.a.O.).

  • BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91

    Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03
    Danach sind Darlehensverträge zwischen Angehörigen steuerlich - hier: ausbildungsförderungsrechtlich - nur dann anzuerkennen, wenn der Vertrag als solcher und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem zwischen fremden Dritten Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich, s. z. B. BFH, Beschl. v. 25.06.2002 - X B 30/01 -, juris, Urt. v. 19.02.2002, BFHE 198, S. 288 = NJW 2002, S. 3726, Urt. v. 09.10.2001 - VIII R 5/01 -, juris, Beschl. v. 04.07.2001 - IV B 108/00 -, juris, Urt. v. 29.06.1993 - IX R 44/89 -, juris, Urt. v. 28.01.1993 - IV R 109/91 -, juris, u. Urt. v. 18.12.1990, BFHE 163, S. 444, LS auch FamRZ 1991, S. 938).

    Vereinbarungen entsprechen regelmäßig nur dann dem Fremdüblichen, wenn eine Vereinbarung auch über die Laufzeit und Art und Zeit der Rückzahlung getroffen worden ist und der Rückzahlungsanspruch bei längerfristiger Laufzeit ausreichend gesichert ist (s. BFH, Urt. v. 28.01.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86

    BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03
    Vertragliche Bindungen oder Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können somit die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 B 182/99-, juris; BVerwG, Urt. v. 17.01.1991 - 5 C 71.86 -, BVerwGE 87, 284).
  • BFH, 19.02.2002 - IX R 32/98

    Darlehensgewährung nach vorangegangener Schenkung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03
    Danach sind Darlehensverträge zwischen Angehörigen steuerlich - hier: ausbildungsförderungsrechtlich - nur dann anzuerkennen, wenn der Vertrag als solcher und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem zwischen fremden Dritten Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich, s. z. B. BFH, Beschl. v. 25.06.2002 - X B 30/01 -, juris, Urt. v. 19.02.2002, BFHE 198, S. 288 = NJW 2002, S. 3726, Urt. v. 09.10.2001 - VIII R 5/01 -, juris, Beschl. v. 04.07.2001 - IV B 108/00 -, juris, Urt. v. 29.06.1993 - IX R 44/89 -, juris, Urt. v. 28.01.1993 - IV R 109/91 -, juris, u. Urt. v. 18.12.1990, BFHE 163, S. 444, LS auch FamRZ 1991, S. 938).
  • BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauches nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03
    Danach sind Darlehensverträge zwischen Angehörigen steuerlich - hier: ausbildungsförderungsrechtlich - nur dann anzuerkennen, wenn der Vertrag als solcher und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem zwischen fremden Dritten Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich, s. z. B. BFH, Beschl. v. 25.06.2002 - X B 30/01 -, juris, Urt. v. 19.02.2002, BFHE 198, S. 288 = NJW 2002, S. 3726, Urt. v. 09.10.2001 - VIII R 5/01 -, juris, Beschl. v. 04.07.2001 - IV B 108/00 -, juris, Urt. v. 29.06.1993 - IX R 44/89 -, juris, Urt. v. 28.01.1993 - IV R 109/91 -, juris, u. Urt. v. 18.12.1990, BFHE 163, S. 444, LS auch FamRZ 1991, S. 938).
  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03
    Vertragliche Bindungen oder Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können somit die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 B 182/99-, juris; BVerwG, Urt. v. 17.01.1991 - 5 C 71.86 -, BVerwGE 87, 284).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 30/01

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Fahrten zwischen Wohnung und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03
    Danach sind Darlehensverträge zwischen Angehörigen steuerlich - hier: ausbildungsförderungsrechtlich - nur dann anzuerkennen, wenn der Vertrag als solcher und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem zwischen fremden Dritten Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich, s. z. B. BFH, Beschl. v. 25.06.2002 - X B 30/01 -, juris, Urt. v. 19.02.2002, BFHE 198, S. 288 = NJW 2002, S. 3726, Urt. v. 09.10.2001 - VIII R 5/01 -, juris, Beschl. v. 04.07.2001 - IV B 108/00 -, juris, Urt. v. 29.06.1993 - IX R 44/89 -, juris, Urt. v. 28.01.1993 - IV R 109/91 -, juris, u. Urt. v. 18.12.1990, BFHE 163, S. 444, LS auch FamRZ 1991, S. 938).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 1/88

    Getrennte Beurteilung von Schenkungs- und Darlehensvereinbarungen unter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03
    Danach sind Darlehensverträge zwischen Angehörigen steuerlich - hier: ausbildungsförderungsrechtlich - nur dann anzuerkennen, wenn der Vertrag als solcher und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem zwischen fremden Dritten Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich, s. z. B. BFH, Beschl. v. 25.06.2002 - X B 30/01 -, juris, Urt. v. 19.02.2002, BFHE 198, S. 288 = NJW 2002, S. 3726, Urt. v. 09.10.2001 - VIII R 5/01 -, juris, Beschl. v. 04.07.2001 - IV B 108/00 -, juris, Urt. v. 29.06.1993 - IX R 44/89 -, juris, Urt. v. 28.01.1993 - IV R 109/91 -, juris, u. Urt. v. 18.12.1990, BFHE 163, S. 444, LS auch FamRZ 1991, S. 938).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 7 S 197/93

    Vermögensanrechnung: maßgeblicher Zeitpunkt; rechtsmißbräuchlich veräußertes

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03
    Da der Kläger insoweit geltend macht, die Vermögensverfügung sei zur Tilgung von Schulden bei seinen Eltern erfolgt, sind die gleichen Grundsätze anzuwenden, wie sie für den Abzug bestehender Schulden und Lasten vom Vermögensbetrag gelten (§ 28 Abs. 3 S. 1 BAföG; so wohl auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.02.1994, FamRZ 1995, S. 62).
  • BFH, 04.07.2001 - IV B 108/00

    Bezeichnung abstrakter Rechtsstätze - Beschwerdeschrift -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03
    Danach sind Darlehensverträge zwischen Angehörigen steuerlich - hier: ausbildungsförderungsrechtlich - nur dann anzuerkennen, wenn der Vertrag als solcher und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem zwischen fremden Dritten Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich, s. z. B. BFH, Beschl. v. 25.06.2002 - X B 30/01 -, juris, Urt. v. 19.02.2002, BFHE 198, S. 288 = NJW 2002, S. 3726, Urt. v. 09.10.2001 - VIII R 5/01 -, juris, Beschl. v. 04.07.2001 - IV B 108/00 -, juris, Urt. v. 29.06.1993 - IX R 44/89 -, juris, Urt. v. 28.01.1993 - IV R 109/91 -, juris, u. Urt. v. 18.12.1990, BFHE 163, S. 444, LS auch FamRZ 1991, S. 938).
  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 60/05

    Ausbildungsförderung; unentgeltliche Vermögensübertragung; Darlegungspflicht

    Es hat dabei in rechtlich nicht zu beanstandender Weise angenommen, dass in Fallkonstellationen, in denen geltend gemacht wird, die Vermögensverfügung sei zur Tilgung von Schulden bei den Eltern erfolgt und wegen der hierdurch erreichten Befreiung von der Verbindlichkeit nicht unentgeltlich gewesen, die gleichen Grundsätze Anwendung finden, wie nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BAFöG bei dem Abzug bestehender Schulden und Lasten vom Vermögen, das heißt, es muss eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Forderung bestehen, und es muss ernstlich mit der Geltendmachung der Schuld durch den Gläubiger zu rechnen sein, vgl zum Beispiel VGH Mannheim, Urteil vom 21.2.1994 - 7 S 197/93 - FamRZ 1995, 62, VG Karlsruhe, Urteil vom 23.3.2005 - 10 K 4181/03 - NJW 2005, 2874.

    Zur Klärung der Frage, ob die Überlassung der Mittel zum Erwerb und zur Herrichtung des Wohnanwesens des Klägers im Jahre 2000 durch dessen Mutter darlehensweise erfolgt ist, hat das Verwaltungsgericht die in der steuerrechtlichen Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs entwickelten Grundsätze des so genannten Fremdvergleichs herangezogen so auch VG Karlsruhe, Urteil vom 23.3.2005 - 10 K 4181/03 - NJW 2005, 2874.

  • SG Karlsruhe, 29.01.2009 - S 4 SO 5937/07

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Allerdings sind nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 15. September 2006 - L 8 AS 5071/05 - und Urteil vom 14. März 2008, L 8 AS 5912/06, JURIS, Rn. 23, ebenso VG Augsburg, Urteil vom 17. Januar 2006, - Au 3 K 05.00724 -, JURIS Rn. 28 und VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005, - 10 K 4181/03 -, JURIS Rn. 29 jeweils für das Bafög-Recht) in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Verträge zwischen Angehörigen einer Leistungsgewährung nur dann zugrunde zu legen, wenn sie zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich ).
  • VG Aachen, 05.07.2005 - 5 K 3571/04
    Was Schuldverpflichtungen unter nahen Angehörigen angeht, hält die Kammer es - mit dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005 - 10 K 4181/03 -, juris, - für angebracht, auch im Recht der Ausbildungsförderung die Grundsätze anzuwenden, die in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung für Angehörigendarlehen im Steuerrecht entwickelt worden sind.
  • VG Aachen, 04.07.2005 - 5 K 3571/04

    Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Rechtsmissbrauch und Verstoß

    Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005 - 10 K 4181/03 -, [...], -.
  • VG Karlsruhe, 17.08.2005 - 10 K 2112/04

    Nicht selbstgenutzte Eigentumswohnung als verwertbares Vermögen im Sinne des

    Was zunächst das Darlehen ihrer Eltern an sie und ihre Schwester (19.910,- DM) angeht, so entspricht es jüngerer Rechtsprechung der Kammer, Angehörigendarlehen auch im Recht der Ausbildungsförderung bezüglich der Frage der Abziehbarkeit als Schulden nach den steuerlichen Grundsätzen des Fremdvergleichs zu behandeln (vgl. Urt. d. K. v. 23.03.2005 - 10 K 4181/03 -, rechtskräftig, LS in juris Rechtsprechung, Volltext in juris Länderrechtsprechung; im Anschluss hieran ebenso VG Aachen, Urt. v. 05.07.2005 - 5 K 3571/04 -, juris; a. A. VG Bremen, Urt. v. 25.05.2005 - 1 K 1477/03 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen verschwiegenen Vermögens - Wechsel

    Letztendlich kommt es aber immer darauf an, anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, ob es sich bei dem als Darlehen bezeichneten Rechtsgeschäft nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten handelt (vgl.: BFH, Urteil vom 04.06.1991 - IX R 150/85  -, BFHE 165, 53 = NJW 1992, 391; VG Bremen Urteil vom 25.05.2005 - 1 K 1477/03 -, zitiert nach juris; weitergehend: VG Karlsruhe, Urteile vom 23.03.2005 - 10 K 4181/03 - und 17.08.2005 - 10 K 2112/04 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 22.02.2008 - 13 A 2911/05

    Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen rechtsmissbräuchlicher

    So ist in der Verwaltungsrechtsprechung anerkannt, dass etwa Darlehensverträge unter Familienangehörigen eine abzugsfähige Schuld darstellen, wenn sie den zum Steuerrecht entwickelten Kriterien des sog. "Fremdvergleichs" standhalten, also insbesondere eine schriftliche Darlehensvereinbarung vorliegt (VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005 - 5 K 3571/04 -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 A 51/05 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005 - 10 K 4181/03 -, juris; weitergehend OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 60/05 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005 - 1 K 1477/03 -, juris; VG Weimar, Urteil vom 23. Februar 2006 - 5 K 234/05.We -, juris).
  • VG Münster, 21.07.2006 - 6 K 5279/03

    Ausbildungsförderung - Anrechnung auf Sparvermögen

    Denn eine solche Betrachtung würde dem in einer Familie in der Regel bestehenden besonderen Vertrauensverhältnis nicht gerecht werden, in diesem Sinne ebenfalls OVG Saarl., Beschluß vom 24. April 2006 - 3 Q 60/05 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 21. März 2006 - 1 K 1487/05 -, juris; VG Köln, Urteil vom 21. März 2006 - 22 K 8366/04 - und VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005 - 1 K 1477/03 -, juris; a.A.: Bay VGH, Beschluß vom 26. September 2005 - 19 ZB 05.1170 - VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005 - 5 K 3571/04 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005 - 10 K 4181/03 -, NJW 2005, 2874.
  • VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05

    Familiendarlehen als abzugsfähige Verbindlichkeit; Familiendarlehen;

    Auch im Recht der Ausbildungsförderung hat nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung diese Würdigung von den Kriterien auszugehen, die in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung für Angehörigendarlehen im Steuerrecht entwickelt worden sind (hierzu zuletzt VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005, NJW 2005, 2874; VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005, 1 K 1477/03, zit.n. Juris; VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005, 5 K 3571/04, zit.n. Juris; VGH München, Beschluss vom 26. September 2005, 19 ZB 05.1170).
  • VG Sigmaringen, 23.05.2007 - 1 K 287/06

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Vermögen; Treuhand; Darlehen; Schulden

    Letztendlich kommt es aber darauf an, anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, ob es sich bei dem als Darlehen bezeichneten Rechtsgeschäft nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten handelt (vgl.: BFH, Urteil vom 04.06.1991 - IX R 150/85 -, BFHE 165, 53 = NJW 1992, 391; VG Bremen Urteil vom 25.05.2005 - 1 K 1477/03 -, zitiert nach Juris; weitergehend: VG Karlsruhe, Urteile vom 23.03.2005 - 10 K 4181/03 - und 17.08.2005 - 10 K 2112/04 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Minden, 08.05.2007 - 6 K 2397/06

    Anfechtungsklage gegen einen Rücknahme- und Erstattungsbescheid zur

  • VG Minden, 31.10.2007 - 6 K 1035/05

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme des die Ausbildungsförderung regelnden

  • VG Oldenburg, 20.07.2007 - 13 A 3210/05

    Alterssicherung; Anschein; Ausbildungsförderung; Bestandsinteresse;

  • VG Oldenburg, 24.04.2007 - 13 A 1100/05

    Ausbildungsförderung; Auszubildender; Beweislast; Bewilligung; Rechtsmissbrauch;

  • VG Gießen, 19.04.2007 - 3 E 1345/06

    Ausbildungsförderung; Verwandtendarlehen als Vermögen; Rückforderung

  • VG Stuttgart, 19.03.2007 - 11 K 2106/05

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Abzug eines Verwandtendarlehens vom

  • VG Aachen, 05.02.2007 - 5 K 345/06

    Aufhebung und Rückforderung vonüberzahlter Ausbildungsförderung; Falsche Angaben

  • VG Minden, 05.12.2006 - 6 K 2722/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der teilweise Rücknahme von bereits bewilligten

  • VG Göttingen, 22.06.2006 - 2 A 51/05

    Angehörigendarlehen; Ausbildungsförderung; Bewilligungsbescheid; Darlehen;

  • VG Minden, 23.05.2006 - 6 K 434/05
  • VG Köln, 17.03.2006 - 25 K 2492/03

    Höhe der Tilgung eines Darlehens ; Grundsatz der Nachrangigkeit staatlicher

  • VG Kassel, 04.11.2005 - 5 E 2631/04

    Rückforderung von BAföG rechtmäßig

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht