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   VGH Hessen, 08.06.2007 - 3 TJ 966/07   

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VGH Hessen, 08.06.2007 - 3 TJ 966/07 (https://dejure.org/2007,4703)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.06.2007 - 3 TJ 966/07 (https://dejure.org/2007,4703)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - 3 TJ 966/07 (https://dejure.org/2007,4703)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 154 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 2 VwGO
    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss zurückweisenden Beschluss; Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme eines Bevollmächtigten im Rahmen eines Vorverfahrens; Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr

  • Judicialis

    RVG VV Vorbemerkung 3.4 zu Nr. 3100; ; VwGO § 154 Abs. 1; ; VwGO § 162 Abs. 1; ; VwGO § 162 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung: Minderung der Rechtsanwaltsgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr: Anrechnung, Geschäftsgebühr, Minderung, Rechtsanwaltsgebühr, Verfahrensgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 678
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 3 TJ 966/07
    Nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VVRVG wird die gerichtliche Verfahrensgebühr, nicht die vorgerichtliche Geschäftsgebühr gemindert (im Anschluss an BGH, Urteil vom 07.03.2007, VIII ZR 86/06).

    In seiner Entscheidung vom 7. März 2007 (VIII ZR 86/06 in juris-online) weist der BGH zudem zutreffend darauf hin, dass eine bereits entstandene Geschäftsgebühr unangetastet bleibt und durch die hälftige Anrechnung sich eine (später) nach Nr. 3100 VV RVG angefallene Verfahrensgebühr verringert.

    Die von der Rechtsprechung strittig behandelte Frage, ob die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nur das interne Verhältnis zwischen Anwalt und Mandanten betrifft und mithin im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren keine Anwendung findet oder ob diese Regelung auch im Außenverhältnis Wirkung entfaltet, kann nach Auffassung des Senats dahingehend beantwortet werden, dass die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG vorgesehene Anrechnungsklausel bereits deshalb auch auf das Außenverhältnis durchschlägt, weil der Gesetzgeber jedenfalls in dem hier zu entscheidenden Fall eines Beschlusses nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO nur die geminderte Verfahrensgebühr hat festsetzen lassen wollen mit der Folge, dass auch nur diese als außergerichtliche Kosten geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 06.03.2006 - 19 C 6.268 - in juris-online; Bay. VGH Beschluss vom 14.05.2007 - 25 C 07.754 - in juris-online; VG Freiburg, Beschluss vom 21.03.2007 - 2 K 1377/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 10.07.2006 - 4 C 06.1129 - in juris-online; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.04.2006 - 7 E 410/06 - in juris-online).

  • VGH Bayern, 06.03.2006 - 19 C 06.268

    Rechtmäßigkeit der Anrechnung eines Teils der Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 3 TJ 966/07
    Die von der Rechtsprechung strittig behandelte Frage, ob die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nur das interne Verhältnis zwischen Anwalt und Mandanten betrifft und mithin im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren keine Anwendung findet oder ob diese Regelung auch im Außenverhältnis Wirkung entfaltet, kann nach Auffassung des Senats dahingehend beantwortet werden, dass die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG vorgesehene Anrechnungsklausel bereits deshalb auch auf das Außenverhältnis durchschlägt, weil der Gesetzgeber jedenfalls in dem hier zu entscheidenden Fall eines Beschlusses nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO nur die geminderte Verfahrensgebühr hat festsetzen lassen wollen mit der Folge, dass auch nur diese als außergerichtliche Kosten geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 06.03.2006 - 19 C 6.268 - in juris-online; Bay. VGH Beschluss vom 14.05.2007 - 25 C 07.754 - in juris-online; VG Freiburg, Beschluss vom 21.03.2007 - 2 K 1377/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 10.07.2006 - 4 C 06.1129 - in juris-online; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.04.2006 - 7 E 410/06 - in juris-online).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Regelungen des RVG, insbesondere die Vorbemerkung zu 3 Abs. 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG eine planwidrige Regelungslücke enthalten, die den Weg für eine (entgegen gerichtete) Auslegung eröffnen könnte, bestehen bereits deshalb nicht, da der Vorschrift augenscheinlich die Überlegung zugrunde liegt, den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren auch danach zu bemessen, ob der Bevollmächtigte bereits im Ausgangsverfahren tätig war und bereits im Ausgangsverfahren erbrachte Leistungen nicht nochmals im gerichtlichen Verfahren honoriert werden sollen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 06.03.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 3 TJ 966/07
    Diese relativen Maßgrößen haben jedoch vielfach nur eine untergeordnete Bedeutung für die Frage des Einfügens, weil sie in der Örtlichkeit häufig nur schwer ablesbar sind, vielmehr erst errechnet werden müssen (BVerwG, Urteil vom 23.03.1994, 4 C 18.92, UPR 1994, 268).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2006 - 7 E 410/06

    Rechtsanwaltsgebühren, Kosten, Kostenerstattung, Kostenrecht, Verfahrensgebühr,

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 3 TJ 966/07
    Die von der Rechtsprechung strittig behandelte Frage, ob die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nur das interne Verhältnis zwischen Anwalt und Mandanten betrifft und mithin im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren keine Anwendung findet oder ob diese Regelung auch im Außenverhältnis Wirkung entfaltet, kann nach Auffassung des Senats dahingehend beantwortet werden, dass die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG vorgesehene Anrechnungsklausel bereits deshalb auch auf das Außenverhältnis durchschlägt, weil der Gesetzgeber jedenfalls in dem hier zu entscheidenden Fall eines Beschlusses nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO nur die geminderte Verfahrensgebühr hat festsetzen lassen wollen mit der Folge, dass auch nur diese als außergerichtliche Kosten geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 06.03.2006 - 19 C 6.268 - in juris-online; Bay. VGH Beschluss vom 14.05.2007 - 25 C 07.754 - in juris-online; VG Freiburg, Beschluss vom 21.03.2007 - 2 K 1377/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 10.07.2006 - 4 C 06.1129 - in juris-online; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.04.2006 - 7 E 410/06 - in juris-online).
  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 4 C 06.1129
    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 3 TJ 966/07
    Die von der Rechtsprechung strittig behandelte Frage, ob die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nur das interne Verhältnis zwischen Anwalt und Mandanten betrifft und mithin im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren keine Anwendung findet oder ob diese Regelung auch im Außenverhältnis Wirkung entfaltet, kann nach Auffassung des Senats dahingehend beantwortet werden, dass die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG vorgesehene Anrechnungsklausel bereits deshalb auch auf das Außenverhältnis durchschlägt, weil der Gesetzgeber jedenfalls in dem hier zu entscheidenden Fall eines Beschlusses nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO nur die geminderte Verfahrensgebühr hat festsetzen lassen wollen mit der Folge, dass auch nur diese als außergerichtliche Kosten geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 06.03.2006 - 19 C 6.268 - in juris-online; Bay. VGH Beschluss vom 14.05.2007 - 25 C 07.754 - in juris-online; VG Freiburg, Beschluss vom 21.03.2007 - 2 K 1377/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 10.07.2006 - 4 C 06.1129 - in juris-online; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.04.2006 - 7 E 410/06 - in juris-online).
  • VGH Bayern, 14.05.2007 - 25 C 07.754
    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 3 TJ 966/07
    Die von der Rechtsprechung strittig behandelte Frage, ob die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nur das interne Verhältnis zwischen Anwalt und Mandanten betrifft und mithin im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren keine Anwendung findet oder ob diese Regelung auch im Außenverhältnis Wirkung entfaltet, kann nach Auffassung des Senats dahingehend beantwortet werden, dass die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG vorgesehene Anrechnungsklausel bereits deshalb auch auf das Außenverhältnis durchschlägt, weil der Gesetzgeber jedenfalls in dem hier zu entscheidenden Fall eines Beschlusses nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO nur die geminderte Verfahrensgebühr hat festsetzen lassen wollen mit der Folge, dass auch nur diese als außergerichtliche Kosten geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 06.03.2006 - 19 C 6.268 - in juris-online; Bay. VGH Beschluss vom 14.05.2007 - 25 C 07.754 - in juris-online; VG Freiburg, Beschluss vom 21.03.2007 - 2 K 1377/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 10.07.2006 - 4 C 06.1129 - in juris-online; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.04.2006 - 7 E 410/06 - in juris-online).
  • VG Freiburg, 21.03.2007 - 2 K 1377/06

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, wenn ein Vorverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 3 TJ 966/07
    Die von der Rechtsprechung strittig behandelte Frage, ob die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nur das interne Verhältnis zwischen Anwalt und Mandanten betrifft und mithin im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren keine Anwendung findet oder ob diese Regelung auch im Außenverhältnis Wirkung entfaltet, kann nach Auffassung des Senats dahingehend beantwortet werden, dass die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG vorgesehene Anrechnungsklausel bereits deshalb auch auf das Außenverhältnis durchschlägt, weil der Gesetzgeber jedenfalls in dem hier zu entscheidenden Fall eines Beschlusses nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO nur die geminderte Verfahrensgebühr hat festsetzen lassen wollen mit der Folge, dass auch nur diese als außergerichtliche Kosten geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 06.03.2006 - 19 C 6.268 - in juris-online; Bay. VGH Beschluss vom 14.05.2007 - 25 C 07.754 - in juris-online; VG Freiburg, Beschluss vom 21.03.2007 - 2 K 1377/06 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 10.07.2006 - 4 C 06.1129 - in juris-online; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.04.2006 - 7 E 410/06 - in juris-online).
  • OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10

    Verzugszinsen: Ende des Schuldnerverzugs bei Scheckzahlung

    cc) Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 03.04.2008 zur Auslegung der Richtlinie 2000/35/EG vom 29.06.2000 (NJW 2008, 678) kann an der Auffassung, dass es für die Rechtzeitigkeit einer Leistung auf den Zeitpunkt der Leistungshandlung ankommt, jedoch nicht mehr festgehalten werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2008 - 11 S 2474/07

    Auswirkung der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des

    Es verliert daher aus dem Blick, dass die Verfahrensgebühr in voller Höhe entsteht und dass die Anrechnungsvorschrift aus gesetzessystematischen Gründen nur das Verhältnis des Auftraggebers zu seinem Rechtsanwalt betreffen kann, sofern die Geschäftsgebühr nicht infolge einer Entscheidung nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO Gegenstand der Kostenfestsetzung ist (vgl. zu dieser Konstellation HessVGH, Beschl. v. 08.06.2007 - 3 TJ 966/07 - NJW 2008, 678; VG Freiburg, Beschl. v. 21.03.2007 - 2 K 1377/06 - juris).
  • VGH Hessen, 28.01.2009 - 6 E 2458/08

    Anrechnung einer vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auf eine gerichtliche

    Für die Anrechnung nach dieser Vorschrift ist einzig und allein entscheidend, ob und in welcher Höhe eine Geschäftsgebühr - bei vorausgesetzter Identität des Streitgegenstandes - entstanden ist, der Rechtsanwalt zum Zeitpunkt des Entstehens der Verfahrensgebühr also schon einen Anspruch auf eine Geschäftsgebühr aus seinem vorprozessualen Tätigwerden erlangt hatte (so ausdrücklich: BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 -, NJW 2008, 1323 mit Hinweisen auf die kontrovers diskutierten Fragen in Rechtsprechung und Literatur; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Juni 2007 - 3 TJ 966/07 -, NJW 2008, 678; Streppel, Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, in: MDR 2007, S. 929 ff.).
  • VG Ansbach, 20.06.2008 - AN 14 M 08.00477

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren gegen die

    Während diese Rechtsvorschrift nunmehr in der Zivilgerichtsbarkeit grundsätzlich nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einheitlich dahingehend ausgelegt wird, dass sich durch die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen anwaltlichen Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nach Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach Nr. 3100 VV RVG anfallende Verfahrensgebühr verringert (vgl. u. a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07; Bundesgerichtshof, B. v. 30. April 2008 - III ZB 8/08), bietet die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung insoweit ein uneinheitliches Bild (von den Oberverwaltungsgerichten sprechen sich - z. T. mit unterschiedlicher Begründung und z. T. einzelfallbezogen - soweit ersichtlich für eine Anrechnung in diesem Sinne aus: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 12 C 06.65, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 22 M 07.40053; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. Juni 2007 - 3 TJ 966/07; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Januar 2008 - 6 E 11203/07; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 28. März 2008 - 10 OA 143/07 - unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung -, 29. April 2008 - 13 OA 39/08, 17. April 2008 - 7 OA 51/08 und 30. April 2008 - 2 OA 128/08; dagegen insbesondere: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, u. a. Beschlüsse vom 10. Juli 2006 - 4 C 06.1129 und 16. Januar 2008 - 14 C 07.1808; Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. April 2006 - 7 E 410/06; Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss vom 4. April 2008 - 11 S 2474/07).

    Das Gericht schließt sich insoweit - soweit auf den vorliegenden Fall übertragbar - den diesbezüglichen Auffassungen in den Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juni 2007 - 3 TJ 966/07, des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Januar 2008 - 6 E 11203/07, des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. März 2008 - 10 OA 143/07, vom 29. April 2008 - 13 OA 39/08, vom 17. April 2008 - 7 OA 51/08 und 30. April 2008 - 2 OA 128/08 sowie in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 5. Mai 2008 - AN 1 M 08.00654 an.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2008 - 2 E 1045/07

    Bestimmung der Höhe einer abrechnungsfähigen Verfahrensgebühr; Anrechnung der

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 7 E 410/06 -, NJW 2006, 1991, und vom 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, NVwZ-RR 2007, 500; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 11 S 2613/05 -, NJW 2006, 2937; Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 10. Juli 2006 - 4 C 06.1129 -, NJW 2007, 170, vom 7. Dezember 2006 - 19 C 06.2279 -, JurBüro 2008, 26, vom 5. Januar 2007 - 24 C 06.2052 -, juris, vom 7. März 2007 - 19 C 06.2591 -, juris, und vom 14. Mai 2007 - 25 C 07.754 -, JurBüro 2008, 26, sowie Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 10 OA 201/07 -, NJW 2008, 535; a.A. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. Juni 2007 - 3 TJ 966/07 -, NJW 2008, 678.
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 2 OA 128/08

    Anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in einem

    a) Der Senat schließt sich (gleichwohl) der in der Rechtsprechung (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 17.4.2008 - 7 OA 51/08 - Beschl. v. 28.3.2008 - 10 OA 143/07 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.1.2008 - 6 E 11203/07 -, juris; Bayr. VGH, Beschl. v. 3.11.2005 - 10 C 05.1131 -, juris und Beschl. v. 6.3.2006 - 19 C 06.238 -, NJW 2006, 1990; Hess. VGH, Beschl. v. 86.2007 - 3 TJ 966/07 -, NJW 2008, 678; VG Hannover, Beschl. v. 7. Dezember 2007 - 6 A 1117/07 -, juris; VG Minden, Beschl. V. 12.9.2007 - 10 K 1944/06.A -, juris; aus der zivilgerichtlichen Rechtsprechung vgl. nur BGH, Beschl. v. 7.3.2007 - VIII ZR 86/06 -, NJW 2007, 2049) und der Literatur (z. B. Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, Kommentar, 17. Aufl., VV 2300, 2301 Rdnr. 1) vertretenen Auffassung der uneingeschränkten Anwendbarkeit der VV Teil 3 Vorb.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2008 - 1 O 5/08

    Prüfung materieller Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch

    Einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, da für das Beschwerdeverfahren gemäß Nr. 5502 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG eine Festgebühr von 50, 00 Euro anfällt (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 08.06.2007 - 3 TJ 966/07 -, juris).
  • VG Ansbach, 08.10.2008 - AN 14 M 08.30348

    Kostenfestsetzung; Verfahrensgebühr; Beratungshilfe; Anrechnung der

    Sie führt nach ihrem eindeutigen Wortlaut zur Berücksichtigung eines außerhalb des gerichtlichen Verfahrens entstandenen Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts bei der Berechnung der gesetzlichen Vergütung des Anwalts im anschließenden gerichtlichen Verfahren (VG Ansbach, B.v. 20. Juni 2008 - AN 14 M 08.00477; im Ergebnis wie hier beispielsweise Bundesgerichtshof, B.v. 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07; Bundesgerichtshof, B.v. 30. April 2008 - III ZB 8/08; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, B.v. 9. Mai 2006 - 12 C 06.65, B.v. 15. Januar 2008 - 22 M 07.40053; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, B.v. 8. Juni 2007 - 3 TJ 966/07; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, B.v. 28. Januar 2008 - 6 E 11203/07; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, B.v. 28. März 2008 - 10 OA 143/07 - unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung -, 29. April 2008 - 13 OA 39/08, 17. April 2008 - 7 OA 51/08 und 30. April 2008 - 2 OA 128/08; VG Minden, B.v. 6. Oktober 2008 - 7 K 797/06.A; Verwaltungsgericht Ansbach, B.v. 5. Mai 2008 - AN 1 M 08.00654; anderer Ansicht insbesondere: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, u.a. B.v. 10. Juli 2006 - 4 C 06.1129 und 16. Januar 2008 - 14 C 07.1808; Oberverwaltungsgericht Münster, B.v. 25. April 2006 - 7 E 410/06; Verwaltungsgerichtshof Mannheim, B.v. 4. April 2008 - 11 S 2474/07; Verwaltungsgericht Ansbach, B.v. 20. Februar 2008 - AN 9 M 07.30682).
  • VG Köln, 12.08.2008 - 19 K 1023/07

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss einer Urkundsbeamtin der

    wenig überzeugende - Auffassung, die erwähnte Vorbemerkung betreffe ausschließlich das Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt und lasse die Verpflichtung eines kostentragungspflichtigen Beteiligten zur Erstattung" der vollen Verfahrensgebühr unberührt, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 7 E 410/06 -, vom 14. März 2008 - 2 E 1045/07 -, vom 28. September 2006 - 7 E 957/06 - und vom 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 O 215/07 - BayVGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2006 - 4 C 06.1129 -, vom 7. März 2007 - 19 C 06.2591 -, vom 14. Mai 2007 - 25 C 07.754 -, vom 9. Oktober 2007 - 3 C 07.1903 - (mit eingehender Begründung) und vom 23. Januar 2008 - 6 C 07.238 - VGH BW, Beschluss vom 4. April 2008 - 11 S 2474/07 - grundlegend a.A.: OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 28. März 2008 - 10 OA 143/07 -, vom 17. April 2008 - 7 OA 51/08 - und vom 30. April 2008 - 2 OA 128/08 - BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 -, dem sich zahlreiche weitere Senate angeschlossen haben, sowie wohl auch HessVGH, Beschluss vom 8. Juni 2007 - 3 TJ 966/07 - (alle in juris).
  • VG Minden, 20.11.2007 - 10 L 394/07

    Anrechenbarkeit der entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Ergänzend wird auf die nachstehenden Leitsätze des Beschlusses des Hessischen VGH vom 08.06.2007 in 3 TJ 966/07 verwiesen:.
  • VG Minden, 26.10.2007 - 4 K 2978/05

    Verfahrensrecht, Kostenrecht, Kostenerstattung, Geschäftsgebühr,

  • VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 14 M 08.30436

    Unzulässige Anhörungsrüge; unzulässige Gegenvorstellung

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