Weitere Entscheidung unten: KG, 03.02.2009

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.02.2009 - 11 WF 135/09   

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https://dejure.org/2009,5790
OLG Koblenz, 16.02.2009 - 11 WF 135/09 (https://dejure.org/2009,5790)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.02.2009 - 11 WF 135/09 (https://dejure.org/2009,5790)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 11 WF 135/09 (https://dejure.org/2009,5790)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Keine Prozesseröffnung ohne Vermittlungsversuch beim Jugendamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 620c
    Mutwilligkeit eines Antrags auf Regelung des Umgangsrechts ohne Vermittlungsbemühungen des Jugendamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1425
  • FamRZ 2009, 1230
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 26.11.2007 - 26 WF 1792/07
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2009 - 11 WF 135/09
    Die Auffassung, dass ein Antrag zur Regelung des Umgangsrechts nicht deswegen mutwillig ist, weil nicht vorher die Hilfe des Jugendamts in Anspruch genommen wurde, hat z.B. das OLG München, FamRZ 2008, 1089 vertreten.
  • OLG Schleswig, 09.06.2011 - 10 WF 86/11

    Kinderausweis - Streit vor Gericht zwischen den Eltern

    Ein gerichtliches Vorgehen ohne vorherige Einschaltung des Jugendamtes kann nur dann mutwillig sein, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in einer angemessenen Zeit zum Erfolg geführt hätten (so auch OLG Koblenz, FamRZ 2009 S. 1230 ; OLG Schleswig, OLGR 2008, S. 107).
  • OLG Schleswig, 04.10.2013 - 13 WF 119/13

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit eines Hilfsbedürftigen in Sorge- bzw.

    Eine solche Verpflichtung kann aber nur angenommen werden, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in einer angemessenen Zeit zum angestrebten Erfolg geführt hätten (so bereits OLG Koblenz, FamRZ 2009, 1230; OLG Schleswig, OLGR, 2008, 107; OLG Schleswig, FamRZ 2011, 188).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne

    Schließlich wird die - vermittelnde - Auffassung vertreten, die Einschaltung des Jugendamtes sei je nach Lage des Einzelfalles erforderlich, wenn davon auszugehen sei, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in angemessener Zeit zum Erfolg geführt hätten (OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 51, 52; OLG Koblenz, NJW 2009, 1425; OLG Schleswig, BeckRS 2008, 02579; OLG Karlsruhe, FPR 2002, 543; OLG Celle, ZKJ 2012, 358; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage, § 114 Rn. 31; Reichling, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 5. Edition, § 114 Rn. 63.1).
  • OLG Rostock, 08.03.2011 - 10 WF 23/11

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren; Mutwilligkeit der

    b) Nach anderer Ansicht ist das gerichtliche Vorgehen ohne vorherige Einschaltung des Jugendamtes nur mutwillig, wenn davon auszugehen ist, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in angemessener Zeit zum Erfolg geführt hätten (OLG Koblenz FamRZ 2009, 1230 ; OLG Schleswig OLGR 2008, 107; Zöller/Geimer, ZPO , 28. Aufl., § 114 RdNr. 31; so auch noch OLG Rostock Beschluss vom 16.06.2010 - 10 WF 95/10).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 13 WF 52/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs für

    Sind solche Bemühungen dagegen fehlgeschlagen, erkennbar aussichtslos oder verbietet eine besondere Dringlichkeit die Inanspruchnahme außergerichtlicher Hilfe, ist Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich zu gewähren (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 584; OLG Brandenburg, FuR 2014, 181; OLG Koblenz FamRZ 2009, 1230; OLG Köln FamRZ 2013, 1241; OLG Hamm NZFam 2015, 510).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 13 WF 189/21

    Ablehnung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs für eine Kindschaftssache Mutwillige

    Sind solche Bemühungen dagegen fehlgeschlagen, erkennbar aussichtslos oder verbietet eine besondere Dringlichkeit die Inanspruchnahme außergerichtlicher Hilfe, ist Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich zu gewähren (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 584; OLG Brandenburg, FuR 2014, 181; OLG Koblenz FamRZ 2009, 1230; OLG Köln FamRZ 2013, 1241; OLG Hamm NZFam 2015, 510).
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Rechtsprechung
   KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07, 1 W 531/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8579
KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07, 1 W 531/07 (https://dejure.org/2009,8579)
KG, Entscheidung vom 03.02.2009 - 1 W 530/07, 1 W 531/07 (https://dejure.org/2009,8579)
KG, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 1 W 530/07, 1 W 531/07 (https://dejure.org/2009,8579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht kann vom Betreuer widerrufen werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betreuer kann Vorsorgevollmacht widerrufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1425
  • FGPrax 2009, 110
  • FamRZ 2009, 908
  • Rpfleger 2009, 380
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    Auszug aus KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07
    Der Widerruf war wirksam, denn auf Grund des Beschlusses des Vormundschaftsgerichts vom 5. März 2007 umfasste der Aufgabenkreis des Beteiligten zu 2 auch den Widerruf dieser notariellen Vollmacht, so dass er insoweit zur Vertretung der Betroffenen berechtigt war, § 1902 BGB (vgl. Senat, Beschluss in dieser Sache vom 14. November 2006 - 1 W 343/06 -, Rpfleger 2007, 263 = OLGReport 2007, 309 = FamRZ 2007, 1041 = FGPrax 2007, 118).

    Der Senat hat in seinem in dieser Sache ergangenen Beschluss vom 14. November 2006 (1 W 343/06, a.a.O.) offengelassen, welcher Auffassung zuzustimmen ist.

  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03

    Einverständnis des Betroffenen mit der Bestellung eines Betreuers -

    Auszug aus KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07
    Durch die Betreuerbestellung werde auch nicht in das zwischen dem Bevollmächtigten und dem Betroffenen bestehende Rechtsverhältnis eingegriffen, weil dem Betreuer insoweit nur die Rechte und Befugnisse zustünden, die auch der Betroffene wahrnehmen könne (BayObLG, FGPrax 2003, 171, 712; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03; Juris).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07
    Durch die Betreuerbestellung werde auch nicht in das zwischen dem Bevollmächtigten und dem Betroffenen bestehende Rechtsverhältnis eingegriffen, weil dem Betreuer insoweit nur die Rechte und Befugnisse zustünden, die auch der Betroffene wahrnehmen könne (BayObLG, FGPrax 2003, 171, 712; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03; Juris).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02

    Betreuerbestellung: Beschwerdebefugnis eines übergangenen Generalbevollmächtigten

    Auszug aus KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07
    Das OLG Zweibrücken hält den Vorsorgebevollmächtigten für beschwerdebefugt, weil bei Bestellung eines Betreuers für mit der Vollmacht deckungsgleiche Aufgabenbereiche in subjektive Rechte des Bevollmächtigten aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis unmittelbar eingegriffen werde (OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    (aa) Nach zutreffender Auffassung führt der Widerruf durch den mit diesem Aufgabenkreis betrauten Betreuer zum Erlöschen der Vollmacht, ohne dass dies rückgängig gemacht werden könnte (vgl. KG FGPrax 2009, 110; OLG Frankfurt FGPrax 2009, 67, 68).
  • KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14

    Kraftloserklärung einer Vorsorgevollmachtsurkunde: Beschwerdebefugnis des

    Betreuungsrecht, 5. Aufl., § 59 FamFG, Rdn. 7; vgl. auch Senat, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 W 530-531/07 - NJW 2009, 1425).
  • LG Dortmund, 13.11.2014 - 9 T 175/14
    Ein eigenständiges Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten besteht jedenfalls dann nicht mehr, wenn die Vorsorgevollmacht durch einen hierzu befugten Betreuer widerrufen worden ist ( OLG Frankfurt FamRZ 2009, 911; KG FamRZ 2009, 908 ).
  • OLG Köln, 06.12.2010 - 16 Wx 96/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vorsorgebevollmächtigten gegen die Bewilligung

    Zu der gleich gelagerten Vorschrift des § 20 Abs. 1 FGG wurde von der ganz h. M. die Auffassung vertreten, dass ein Vorsorgebevollmächtigter nicht beschwerdebefugt sei, weil die Vorsorgevollmacht gleich wie andere Vollmachten dem Bevollmächtigten kein eigenes subjektives Recht gewähre; die Vollmacht werde nicht im Interesse des Bevollmächtigten, sondern im Interesse des Vollmachtgebers erteilt, (BayObLG FGPrax 2003, 171; KG NJW 2009, 1425; siehe zum Fehlen eines subjektiven Rechts auch MünchKom/Schramm,BGB, 5. Auflage, § 164, Rdn. 69; Palandt/ Heinrichs , BGB, 68. Auflage, Einf.
  • KG, 03.02.2009 - 1 W 531/07

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Bevollmächtigten gegen die Bestellung eines

    Geschäftsnummer: 1 W 530/07, 1 W 531/07.
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