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   AG München, 26.02.2008 - 121 C 28564/07   

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https://dejure.org/2008,6820
AG München, 26.02.2008 - 121 C 28564/07 (https://dejure.org/2008,6820)
AG München, Entscheidung vom 26.02.2008 - 121 C 28564/07 (https://dejure.org/2008,6820)
AG München, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 121 C 28564/07 (https://dejure.org/2008,6820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Zahlungsanspruch des versicherten Rechtsanwalts im Falle der Selbstvertretung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rechtsschutzdeckung für die Gebühren des sich selbst im Zivilprozess vertretenden Rechtsanwalts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine fiktiven Anwaltskosten für Rechtsanwalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwalt vertritt sich vor Gericht selbst Rechtsschutzversicherung muss ihm dann keine Anwaltskosten ersetzen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Der doppelte Anwalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein sich im Prozess selbst vertretender Anwalt hat keinen Anspruch gegen seine Rechtsschutzversicherung auf Erstattung seiner eigenen Anwaltsgebühren - Personenverschiedenheit zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsanwalt ist Voraussetzung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Rechtsschutzversicherung - Kein Vergütungsanspruch bei Tätigkeit in eigener Sache

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 238
  • NJW 2009, 239
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 188/08

    Rechtsschutzversicherung: Erstattung der durch die Selbstvertretung eines

    (2) Inzwischen ist allerdings die auch vom Berufungsgericht vertretene Gegenmeinung im Vordringen, die dem versicherten Rechtsanwalt in der Rechtsschutzversicherung die Erstattung von Honoraren aus Selbstvertretung auch für Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahren versagt (AG München NJW 2009, 239; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 ARB 75 Rn. 6; Bauer in Harbauer, ARB 7. Aufl. § 2 ARB 75 Rn. 43; Bauer in Harbauer, ARB 8. Aufl. § 5 ARB 2000 Rn. 49; Bauer, NJW 2009, 1564 f.; Böhme, ARB 12. Aufl. § 2 (1) a Rn. 2d; Hansens, ZfSch 2008, 652; Kurzka, VersR 1994, 409; Mathy, r+s 2009, 265, 267 ff.; Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 37 Rn. 185; Schilling, Die Allgemeinen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) und das AGB-Gesetz, Diss.

    Die Bestimmungen der §§ 78 Abs. 4 und 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO seien als "prozessrechtliche Sonderregeln" für die Auslegung der Versicherungsbedingungen ohne Bedeutung und regelten lediglich das gebührenrechtliche Prozessrechtsverhältnis (AG München NJW 2009, 239).

  • VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

    Da der Rechtsanwalt gegen sich selbst keinen Vergütungsanspruch haben könne, bestehe insoweit auch kein Erstattungsanspruch gegen den Rechtsschutzversicherer (OLG Stuttgart vom 26.6.2008 = ZfSch 2008, 650; AG München vom 26.2.2008 = NJW 2009, 239; AG Düsseldorf vom 18.10.1989 = RuS 1990, 206; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, RdNrn. 18 f. zu § 5 ARB; Bauer in Harbauer, ARB, 8. Aufl. 2010, RdNrn. 49 f. zu § 5; van Bühren in van Bühren/Plote, ARB, 2. Aufl. 2008, RdNrn. 36 f. zu § 5; Mathy, RuS 2009, 265).
  • OLG Schleswig, 09.11.2017 - 7 W 40/17

    BGB-Bauvertrag: Anforderungen an die Bedenkenhinweispflicht des Werkunternehmers;

    Der Unternehmer, der hiervon abweichen will, muss deutlich hierauf hinweisen und den Besteller über die Folgen einer solchen Bauweise für die Qualität und ggf. den Erfolg unmissverständlich aufklären (BGH NJW 2009, 239, 240 f.).
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