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   OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 6 W 107/14   

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https://dejure.org/2015,1121
OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 6 W 107/14 (https://dejure.org/2015,1121)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2015 - 6 W 107/14 (https://dejure.org/2015,1121)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 6 W 107/14 (https://dejure.org/2015,1121)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 148 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148; BGB § 388; BGB § 389
    Rechtsfolgen mehrfacher Aufrechnung mit einer Gegenforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnung in anderem Verfahren rechtfertigt keine Aussetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2512
  • MDR 2015, 1036
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.2008 - XII ZR 123/07

    Voraussetzungen der materiellrechtlichen Wirksamkeit einer Hilfsaufrechnung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 6 W 107/14
    Dies unterscheidet die Primäraufrechnung von der Hilfsaufrechnung, die erst dann Wirkung entfaltet, wenn das Gericht die Hauptforderung für begründet erachtet und die demzufolge bis zu diesem Zeitpunkt zurückgenommen werden kann (BGH NJW 2009, 1071, Rdz. 12 bei Juris).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 6 W 107/14
    Eine Kostenentscheidung hatte zu unterbleiben, weil die Ausgangsentscheidung des Landgerichts über die Aussetzung des Verfahrens Bestandteil des Hauptverfahrens ist (BGH MDR 2006, 704).
  • OLG Dresden, 02.06.1993 - 5 W 243/93

    Voraussetzungen der Aussetzung eines Verfahrens bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 6 W 107/14
    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Dresden (NJW 1994, 139) entschieden, dass dann, wenn dieselbe Forderung in einem Rechtsstreit klageweise und im anderen Rechtsstreit aufrechnungsweise geltend gemacht werde, eine Aussetzung des Prozesses, in dem die Forderung eingeklagt werde, nur ausnahmsweise in Betracht komme.
  • OLG Brandenburg, 22.08.2019 - 3 U 151/17

    Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Dachverband

    Ob bei der Aufrechnung mit einer rechtshängigen Gegenforderung der zweite Prozess, in dem die Forderung zur Aufrechnung gestellt wird oder aber der erste Prozess, in dem die Forderung eingeklagt wird, bis zur Entscheidung über die aufgerechnete Forderung auszusetzen ist, ist umstritten (vgl. Skamel, Verfahrensaussetzung bei Prozessaufrechnung mit rechtshängiger Gegenforderung, NJW 2015, 2460;BeckOGK/Skamel BGB § 387 Rn. 219-224 OLG Dresden NJW 1994, 139; OLG Frankfurt a.M. NJW 2015, 2512).
  • AG Viersen, 16.04.2021 - 32 C 159/18

    Wann entfaltet eine Prozessaufrechnung ihre materiell-rechtliche Wirkung?

    In der Rechtsprechung und der Literatur wird zwar weit überwiegend vertreten, dass die materiell-rechtliche Wirkung der Prozessaufrechnung mit der Zustellung des Schriftsatzes an den Kläger eintritt (OLG Frankfurt, NJW 2015, 2512, Rn. 4; Schlüter , in: MüKo BGB, 8. Aufl., § 388, Rn. 2; Skamel , in: BeckOGK, Stand: 01.01.2021, § 388, Rn. 31).
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