Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 14.09.2018

Rechtsprechung
   BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18   

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https://dejure.org/2018,28790
BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18 (https://dejure.org/2018,28790)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2018 - 5 StR 296/18 (https://dejure.org/2018,28790)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18 (https://dejure.org/2018,28790)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Heimtücke (ausnahmsweise Absehen vom Erfordernis der Arglosigkeit im Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung bei geplanter und vorbereiteter Tat; Vorkehrungen zur Schaffung einer günstigen Gelegenheit zur Tötung; Fortwirkung im Moment der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat; Wohldurchdachtes Locken in einen Hinterhalt bzw. raffiniertes Stellen einer Falle

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Heimtückischer Mord durch überraschendes Eindringen in die Wohnung des Opfers ?

  • rewis.io

    Heimtücke bei Locken des Opfers in einen Hinterhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212
    Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat; Wohldurchdachtes Locken in einen Hinterhalt bzw. raffiniertes Stellen einer Falle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mordmerkmal der Heimtücke bei nahem zeitlichen Zusammenhang zwischen Betreten der Wohnung und Tatausführung

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Die Vorverlagerung des Arglosigkeitszeitpunkts im Rahmen der Heimtücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3531
  • NStZ 2018, 654
  • NStZ-RR 2018, 344
  • StV 2020, 100
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18
    a) Die Feststellungen belegen allerdings nicht, dass die Geschädigte im grundsätzlich maßgebenden Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs arglos war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, jeweils mwN; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29; Urteil vom 16. Februar 2016 - 5 StR 465/15, NStZ 2016, 405; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 170).

    Es lag angesichts des zuvor bereits äußerst bedrohlichen Verhaltens des Angeklagten und ihrer Reaktion hierauf auch nicht nahe, dass sie sich keines erheblichen Angriffs (zumindest) gegen ihre körperliche Unversehrtheit versah (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13 mwN), als der mit dem Messer bewaffnete Angeklagte auf sie zutrat und zur Tat ansetzte.

    Das hat der Bundesgerichtshof für Fälle eines wohldurchdachten Lockens in einen Hinterhalt und des raffinierten Stellens einer Falle entschieden (vgl. BGH, Urteile vom 17. Januar 1968 - 2 StR 523/67, BGHSt 22, 77, 79 f.; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 385 f.; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, NJW 1991, 1963, 1964; MüKoStGB/Schneider aaO Rn. 172 mwN).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18
    a) Die Feststellungen belegen allerdings nicht, dass die Geschädigte im grundsätzlich maßgebenden Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs arglos war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, jeweils mwN; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29; Urteil vom 16. Februar 2016 - 5 StR 465/15, NStZ 2016, 405; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 170).

    Das hat der Bundesgerichtshof für Fälle eines wohldurchdachten Lockens in einen Hinterhalt und des raffinierten Stellens einer Falle entschieden (vgl. BGH, Urteile vom 17. Januar 1968 - 2 StR 523/67, BGHSt 22, 77, 79 f.; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 385 f.; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, NJW 1991, 1963, 1964; MüKoStGB/Schneider aaO Rn. 172 mwN).

  • BGH, 07.04.1989 - 3 StR 83/89

    Mord - Heimtücke - Tötung - Vorbereitung der Straftat - Ausführung der Tat

    Auszug aus BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18
    Auch wenn der Täter seinem ahnungslosen Opfer in dessen Wohnung auflauert, um an dieses heranzukommen, ist nicht entscheidend, ob und wann das Opfer die Gefahr erkennt (vgl. BGH Urteil vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264, Beschluss vom 7. April 1989 - 3 StR 83/89, NStZ 1989, 364 mwN).

    Es würde unter solchen Vorzeichen zu einer ungerechtfertigten Einengung des Anwendungsbereichs des § 211 StGB führen, die rechtliche Würdigung, ob heimtückische Tatbegehung vorliegt, auf die Umstände im Augenblick der eigentlichen Tötungshandlung zu beschränken (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 1989 - 3 StR 83/89, aaO; LKJ/ähnke, 11. Aufl., § 211 Rn. 41 mwN).

  • BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18
    Das hat der Bundesgerichtshof für Fälle eines wohldurchdachten Lockens in einen Hinterhalt und des raffinierten Stellens einer Falle entschieden (vgl. BGH, Urteile vom 17. Januar 1968 - 2 StR 523/67, BGHSt 22, 77, 79 f.; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 385 f.; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, NJW 1991, 1963, 1964; MüKoStGB/Schneider aaO Rn. 172 mwN).
  • BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08

    Heimtückemord (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei sich wandelndem Tatgeschehen

    Auszug aus BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18
    a) Die Feststellungen belegen allerdings nicht, dass die Geschädigte im grundsätzlich maßgebenden Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs arglos war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, jeweils mwN; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29; Urteil vom 16. Februar 2016 - 5 StR 465/15, NStZ 2016, 405; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 170).
  • BGH, 16.02.2016 - 5 StR 465/15

    Heimtückemord: Wehrlosigkeit des Opfers trotz Abwehrmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18
    a) Die Feststellungen belegen allerdings nicht, dass die Geschädigte im grundsätzlich maßgebenden Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs arglos war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, jeweils mwN; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29; Urteil vom 16. Februar 2016 - 5 StR 465/15, NStZ 2016, 405; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 170).
  • BGH, 12.02.2009 - 4 StR 529/08

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit trotz vorheriger, telefonischer Ankündigung eines

    Auszug aus BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18
    Auch wenn der Täter seinem ahnungslosen Opfer in dessen Wohnung auflauert, um an dieses heranzukommen, ist nicht entscheidend, ob und wann das Opfer die Gefahr erkennt (vgl. BGH Urteil vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264, Beschluss vom 7. April 1989 - 3 StR 83/89, NStZ 1989, 364 mwN).
  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20

    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken;

    Bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat kann das Heimtückische nach ständiger Rechtsprechung jedoch gerade in den Vorkehrungen liegen, die der Täter ergreift, um eine günstige Gelegenheit zur Tötung zu schaffen, falls sie bei der Ausführung der Tat noch fortwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 42; MüKoStGB/Schneider, aaO Rn. 172 mwN).
  • BGH, 13.09.2018 - 5 StR 107/18

    Voraussetzungen der Strafmilderung aufgrund eines Täter-Opfer-Ausgleichs (Vertrag

    Das hat der Bundesgerichtshof für Fälle eines wohl durchdachten Lockens in einen Hinterhalt und des raffinierten Stellens einer Falle entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18 mwN).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 324/22

    Urteil wegen Totschlags in ehemaligem Bunker bei Oranienburg aufgehoben

    Wird das Tatopfer planmäßig in einen Hinterhalt gelockt oder ihm gezielt eine raffinierte Falle gestellt, kommt es daher nicht mehr darauf an, ob es zu Beginn der Tötungshandlung noch arglos war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384 ff.; vom 17. Januar 1968 - 2 StR 523/67, BGHSt 22, 77, 79 f.; Beschluss vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, NStZ 2018, 654, 655; MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 172 f.).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22

    Heimtückemord (Voraussetzungen: Ausnutzen der Arglosigkeit beruhenden

    cc) Die Heimtücke lässt sich auch nicht mit einem ?Inden-Hinterhalt-Locken? oder einem ?raffinierte-Falle-Stellen? begründen (zu solchen Fallkonstellationen vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20 Rn. 13 und vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 Rn. 10 f.; Beschlüsse vom 26. März 2020 ? 4 StR 134/19, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 43 Rn. 13 und vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 42 Rn. 7).
  • BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21

    Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte

    Das neue Tatgericht wird sich eingehend mit der Frage zu befassen haben, auf welchen Zeitpunkt im Hinblick auf die Tötung des Pl. bei der Prüfung der Heimtücke abzustellen ist (vgl. etwa BGH NStZ 2015, 31, 32; NStZ 2018, 654; NJW 2020, 2421, 2423) und ob sich insoweit der Gehilfenvorsatz auf die mögliche Annahme des Heimtückemerkmals erstreckte.
  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 316/20

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Zeitpunkt; planmäßiger Hinterhalt);

    Wird das Tatopfer planmäßig in einen Hinterhalt gelockt oder ihm gezielt eine raffinierte Falle gestellt, kommt es daher nicht mehr darauf an, ob es zu Beginn der Tötungshandlung noch arglos war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20, juris Rn. 13; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, juris Rn. 10; Beschlüsse vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19, NJW 2020, 2421 Rn. 13; vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, NStZ 2018, 654, 655; vom 6. November 2014 - 4 StR 416/14, NStZ 2015, 31, 32; Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 StR 503/09, NStZ 2010, 450 f.; Beschlüsse vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08, NStZ 2008, 569; vom 7. April 1989 - 3 StR 83/89, NStZ 1989, 364, 365; Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384 ff.; vom 17. Januar 1968 - 2 StR 523/67, BGHSt 22, 77, 79 f.; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 211 Rn. 35b; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 172).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.09.2018 - 2 LA 1106/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28943
OVG Niedersachsen, 14.09.2018 - 2 LA 1106/17 (https://dejure.org/2018,28943)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.2018 - 2 LA 1106/17 (https://dejure.org/2018,28943)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2018 - 2 LA 1106/17 (https://dejure.org/2018,28943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 3 Nr. 1, 2 AsylG; § 78 Abs. 4 S. 1, 4 AsylG
    Sendebericht mit einem "OK-Vermerk" als Beleg des für die Wahrung einer Frist maßgeblichen Zugangs eines Telefaxes; Beweis des ersten Anscheins; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • rechtsportal.de

    Verspäteter Antrag auf Zulassung der Berufung; Sendebericht mit "Ok-Vermerk"

  • rechtsportal.de

    Sendebericht mit einem "OK-Vermerk" als Beleg des für die Wahrung einer Frist maßgeblichen Zugangs eines Telefaxes; Beweis des ersten Anscheins; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3531
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2018 - 2 LA 1106/17
    Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 14.06.2017 - 2 B 57.16 -, juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 12.04.2016 - VI ZB 7/15 -, juris Rn. 7).

    Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2017 - 2 B 57.16 -, juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 12.04.2016 - VI ZB 7/15 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 14.06.2017 - 2 B 57.16

    Beweiskraft eines "OK-Vermerks" im Fax-Sendebericht; Revisionszulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2018 - 2 LA 1106/17
    Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 14.06.2017 - 2 B 57.16 -, juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 12.04.2016 - VI ZB 7/15 -, juris Rn. 7).

    Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2017 - 2 B 57.16 -, juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 12.04.2016 - VI ZB 7/15 -, juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2018 - 2 LA 1106/17
    Er beschreibt lediglich auf Seite 3 zur Frage einer Divergenz, dass das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auch auf eine Wehrdienstentziehung des Sohnes gestützt hat und zitiert im Folgenden aus der Pressemitteilung des Senats zu seinem Urteil vom 27. Juni 2017 (- 2 LB 91/17 -, juris).
  • VGH Bayern, 14.06.2016 - 14 ZB 14.1508

    Informationsobliegenheiten des Beamten gelten in gleichem Maße für seinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2018 - 2 LA 1106/17
    Denn eine solche Ergänzung setzt voraus, dass der konkrete, zu ergänzende Zulassungsgrund innerhalb der Frist bereits den Mindestanforderungen entsprechend dargelegt wurde (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.06.2016 - 14 ZB 14.1508 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Gewährung subsidiären Schutzes;

    Keine zulässige Ergänzung oder Erläuterung des fristgemäßen Zulassungsvorbringens ist hingegen bei Ausführungen zu neuen, bislang noch nicht dargelegten Zulassungsgründen sowie bei neuen selbstständigen Gründen innerhalb eines Zulassungsgrundes gegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 14.6.2019 - 9 LA 69/19 - NdsOVG, Beschuss vom 14.9.2018 - 2 LA 1106/17 - juris Rn. 10; BayVerfGH, Entscheidung vom 9.2.2015 - Vf. 11-VI-14 - juris Rn. 47; BayVGH, Beschluss vom 14.1.2013 - 10 ZB 12.2102 - juris Rn. 16; NdsOVG, Beschluss vom 28.10.2008 - 6 AD 2/08 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 19.10.2018 - 2 LA 1176/17

    Unmöglichkeit des Wiedereinsetzungsantrags vor Ablauf der Jahresfrist infolge

    Für weitere Nachforschungen, etwa einen Anruf beim Verwaltungsgericht, bestand für die Beklagte dennoch kein Anlass, weil sie nach den ihr vorliegenden Erkenntnismitteln und allgemeiner Lebenserfahrung von einer ordnungsgemäßen Übermittlung ausgehen durfte (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 14.9.2018 - 2 LA 1106/17 -, juris Rn. 8 f.).
  • OLG Dresden, 16.05.2019 - 4 U 384/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Diese wird jedoch vom Sendegerät aufgebracht und stellt daher - anders als der Empfangsbericht - keinen Nachweis das, dass die Sendung zu der aufgedruckten Uhrzeit bei Gericht eingegangen ist (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.09.2018, 2 LA 1106/17 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2023 - 4 LA 61/22

    Asylrecht - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1

    Ein mit einem "OK-Vermerk" versehener Sendebericht belegt im Übrigen nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (OVG Schleswig, Beschl. d. Senats v. 02.12.2021 - 4 MB 54/21 -, n.v.; BGH, Beschl. v. 12.04.2016 - VI ZB 7/15 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.09.2018 - 2 LA 1106/17 -, juris Rn. 8; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 14.06.2017 - 2 B 57.16 -, juris Rn. 2).
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