Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 04.12.2017 - 7 WF 1144/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FamFG § 249 Abs. 1, § 252 Abs. 1, §§ 254, 256
Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsverfahrens hinsichtlich eines mit dem Unterhaltsschuldner in einem Haushalt lebenden Kindes; Zulässigkeit der Berufung auf den Einwand im Beschwerdeverfahren
- rewis.io
Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsverfahrens hinsichtlich eines mit dem Unterhaltsschuldner in einem Haushalt lebenden Kindes; Zulässigkeit der Berufung auf den Einwand im Beschwerdeverfahren
- rechtsportal.de
Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsverfahrens hinsichtlich eines mit dem Unterhaltsschuldner in einem Haushalt lebenden Kindes
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsverfahrens
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Behauptung eines Elternteils zum Zusammenleben mit minderjährigem Kind begründet Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zwecks Unterhaltszahlung - Richtigkeit der Behauptung ist im streitigen Verfahren zu klären
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 04.08.2017 - 151 FH 85/17
- OLG Nürnberg, 04.12.2017 - 7 WF 1144/17
- OLG Nürnberg, 12.12.2017 - 7 WF 1144/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 479
- MDR 2018, 477
- FamRZ 2018, 697
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 24.01.2022 - 6 UF 1/22
Einwand der Erfülllung von Unterhaltsleistungen im Beschwerdeverfahren
Mit dem Vortrag, er habe mit dem Kind in einem Haushalt gelebt, kann ein Antragsgegner im Beschwerdeverfahren gemäß § 65 Absatz 3 FamFG gehört werden, weil diese Einwendung die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens, d.h. Einwendungen nach § 252 Abs. 1 FamFG betrifft (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 25. März 2021 - 9 WF 23/21 -, Rn. 13, juris; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 23. August 2012 - 14 WF 147/12, Rn. 13, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 7 WF 1144/17, Rn. 11, beck-online).