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   EGMR, 25.07.2019 - 1586/15   

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EGMR, 25.07.2019 - 1586/15 (https://dejure.org/2019,21525)
EGMR, Entscheidung vom 25.07.2019 - 1586/15 (https://dejure.org/2019,21525)
EGMR, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 1586/15 (https://dejure.org/2019,21525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ROOK v. GERMANY

    Remainder inadmissible (Art. 35) Admissibility criteria;No violation of Article 6+6-3-b - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Fair hearing) (Article 6 - Right to a fair trial;Article 6-3-b - Access to relevant files;Adequate ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ROOK v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    [DEU] Remainder inadmissible (Art. 35) Admissibility criteria;No violation of Article 6+6-3-b - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Fair hearing) (Article 6-3-b - Access to relevant files;Adequate time;Preparation of defence;Article 6 - ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ROOK v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] Remainder inadmissible (Art. 35) Admissibility criteria;No violation of Article 6+6-3-b - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Fair hearing) (Article 6-3-b - Access to relevant files;Adequate time;Preparation of defence;Article 6 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3019
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 28.08.1991 - 11170/84

    Brandstetter ./. Österreich

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, was das Recht auf ein kontradiktorisches Verfahren in einer Strafsache bedeutet, nämlich dass sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung Gelegenheit gegeben werden muss, Kenntnis von den Stellungnahmen und Beweismitteln der Gegenseite zu nehmen und sich dazu zu äußern (siehe Brandstetter./. Österreich, 28. August 1991, Rdnrn. 66 bis 67, Serie A Bd. 211).
  • EGMR, 24.02.1994 - 12547/86

    BENDENOUN c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Vielmehr umfasst er das gesamte im Besitz der Behörden befindliche Material, das potentiell relevant ist, auch wenn es überhaupt nicht berücksichtigt oder als nicht relevant angesehen wird (vgl. Edwards, a.a.O., Rdnr. 36; Bendenoun./. Frankreich, 24. Februar 1994, Rdnr. 52, Serie A Bd. 284; und Rowe und Davis, a.a.O., Rdnr. 60).
  • EGMR, 16.02.2000 - 28901/95

    ROWE AND DAVIS v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Ganz abgesehen von der Gelegenheit, Kenntnis von den Stellungnahmen und Beweismitteln der Gegenseite zu nehmen und sich dazu zu äußern (vgl. Rdnrn. 56 bis 57; vgl. auch Rowe und Davis./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 28901/95, Rdnr. 60, ECHR 2000-II), erfordert das Recht auf ein kontradiktorisches Verfahren in einer Strafsache auch, dass die Strafverfolgungsbehörden der Verteidigung gegenüber sämtliche in ihrem Besitz befindliche maßgebliche Beweismittel ("material evidence"), die für oder gegen die beschuldigte Person sprechen, offenlegen (siehe Edwards./. Vereinigtes Königreich, 16. Dezember 1992, Rdnr. 36, Serie A Bd. 247-B, und Rowe und Davis, a.a.O., Rdnr. 60).
  • EGMR, 16.12.1992 - 13071/87

    EDWARDS c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Ganz abgesehen von der Gelegenheit, Kenntnis von den Stellungnahmen und Beweismitteln der Gegenseite zu nehmen und sich dazu zu äußern (vgl. Rdnrn. 56 bis 57; vgl. auch Rowe und Davis./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 28901/95, Rdnr. 60, ECHR 2000-II), erfordert das Recht auf ein kontradiktorisches Verfahren in einer Strafsache auch, dass die Strafverfolgungsbehörden der Verteidigung gegenüber sämtliche in ihrem Besitz befindliche maßgebliche Beweismittel ("material evidence"), die für oder gegen die beschuldigte Person sprechen, offenlegen (siehe Edwards./. Vereinigtes Königreich, 16. Dezember 1992, Rdnr. 36, Serie A Bd. 247-B, und Rowe und Davis, a.a.O., Rdnr. 60).
  • EGMR, 04.04.2017 - 2742/12

    MATANOVIC v. CROATIA

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Der angeklagten Person muss uneingeschränkte Akteneinsicht gewährt werden (Matanovic./. Kroatien, Individualbeschwerde Nr. 2742/12, Rdnr. 159, 4. April 2017).
  • EGMR, 30.09.1985 - 9300/81

    CAN v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Die angeklagte Person muss Gelegenheit haben, ihre Verteidigung in geeigneter Weise zu organisieren, ohne dass die Möglichkeit eingeschränkt wird, alle relevanten Argumente der Verteidigung vor dem Tatgericht vorzutragen und damit Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens zu nehmen (siehe Can./. Österreich, 30. September 1985, Auffassung der Kommission, Rdnr. 53, Serie A Nr. 96; Connolly./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 27245/95, Entscheidung der Kommission vom 26. Juni 1996, und Mayzit./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 63378/00, Rdnr. 78, 20.
  • EGMR, 26.07.2011 - 35485/05

    HUSEYN AND OTHERS v. AZERBAIJAN

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Dabei wird der Gerichtshof jeden der dieser Beschwerde zugrundeliegenden Gründe prüfen, um festzustellen, ob das Verfahren insgesamt fair war (siehe, mit weiteren Nachweisen, Huseyn u. a../. Aserbaidschan, Individualbeschwerde Nr. 35485/05 und drei weitere, Rdnr. 158, 26. Juli 2011).
  • EGMR, 10.07.2012 - 58331/09

    GREGACEVIC v. CROATIA

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Der Gerichtshof ist überzeugt, dass es angesichts der Komplexität des in Rede stehenden Strafverfahrens (siehe Gregacevic./. Kroatien, Individualbeschwerde Nr. 58331/09, Rdnr. 53, 10. Juli 2012) nicht erforderlich war, dem Verteidiger des Beschwerdeführers die Gelegenheit zu geben, jedes einzelne Element der Telekommunikationsüberwachungsdaten anzuhören bzw. zu lesen.
  • EGMR, 31.03.2005 - 62116/00

    Recht auf ein faires Verfahren (ausreichende Zeit und Gelegenheit zur

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Darüber hinaus erschien der Verteidiger des Beschwerdeführers - von dem zumindest eine gewisse Verlagerung seines Arbeitsschwerpunkts hätte erwartet werden können (siehe M../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 62116/00, ECHR 2005-VII, mit weiteren Nachweisen), auch wenn die Terminvereinbarung mit der Polizei und der Justizvollzugsanstalt insbesondere aufgrund der beschränkten Öffnungs- bzw. Besuchszeiten (siehe Rdnrn. 11 und 19) schwierig war - innerhalb eines Zeitraums von mehr als einem Jahr lediglich zu 22 Terminen zur Einsichtnahme in die Daten, und dies anscheinend nie gemeinsam mit dem Beschwerdeführer in der Justizvollzugsanstalt und nicht mehr nach dem 31. Oktober 2012.
  • EKMR, 26.06.1996 - 27245/95

    CONNOLLY v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 25.07.2019 - 1586/15
    Die angeklagte Person muss Gelegenheit haben, ihre Verteidigung in geeigneter Weise zu organisieren, ohne dass die Möglichkeit eingeschränkt wird, alle relevanten Argumente der Verteidigung vor dem Tatgericht vorzutragen und damit Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens zu nehmen (siehe Can./. Österreich, 30. September 1985, Auffassung der Kommission, Rdnr. 53, Serie A Nr. 96; Connolly./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 27245/95, Entscheidung der Kommission vom 26. Juni 1996, und Mayzit./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 63378/00, Rdnr. 78, 20.
  • EKMR, 15.01.1997 - 29835/96

    C.G.P. v. THE NETHERLANDS

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 30/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Akteneinsicht im Bußgeldverfahren

    e) Schließlich sei das Oberlandesgericht unter Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht ausdrücklich auf das in der Rechtsbeschwerdeschrift dargestellte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019 (Az. 1586/15) eingegangen.

    Soweit der Beschwerdeführer seinen Verweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019 und die dortigen Ausführungen zur Frage der Relevanz von Beweismitteln als Kernvorbringen (vgl. EGMR, Urteil vom 25. Juli 2019 - 1586/15 -, NJW 2020, 3019 [3020 f. Rn. 58 f.]) verstanden wissen möchte, hat sich das Oberlandesgericht mit dieser Frage in dem angegriffenen Beschluss vom 22. Februar 2021 in einer den Anforderungen des Art. 6 Abs. 2 LV genügenden Weise auseinandergesetzt (vgl. S. 2 des Beschlussabdrucks).

    Einer expliziten Erwähnung des von dem Beschwerdeführer im Rechtsbeschwerdeverfahren angeführten Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019 - 1586/15 - bedurfte es vor diesem Hintergrund nicht.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.10.2022 - VGH B 57/21

    1. Bei Anwendung eines standardisierten Messverfahrens in

    cc) Der Beschwerdeführer kann schließlich auch nichts aus der von ihm angeführten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 25. Juli 2019 - 1586/15 -, juris und NJW 2020, 3019 ff.) für sich herleiten.

    Zwar setzt sich die Entscheidung in der allein vom Beschwerdeführer zitierten Passage mit einem Einsichtsrecht in vorhandene Beweismittel auseinander (vgl. EGMR, Urteil vom 25. Juli 2019 - 1586/15 -, juris Rn. 58).

    Im unmittelbaren Anschluss an diese Ausführungen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte indes zugleich festgestellt, dass dem Betroffenen auferlegt werden könne, "stichhaltige Gründe" für die Offenlegung solcher Beweismittel vorzubringen (EGMR, Urteil vom 25. Juli 2019 - 1586/15 -, juris Rn. 59).

  • OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21

    Anspruch auf Durchsicht beschlagnahmter Papiere bzw. elektronischer

    Ein Recht der Verteidigung auf Beteiligung an der Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien gem. § 110 StPO ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019, wonach die Strafverfolgungsbehörden zur Ermöglichung eines fairen Verfahrens im Sinne von Art. 6 Abs. 1 u. 3 EMRK gehalten sind, der Verteidigung jedenfalls bei stichhaltig begründetem Antrag alle in ihren Händen befindlichen sachlichen Beweise zulasten und zugunsten des Betroffenen offenzulegen (EGMR, Urt. 1586/15 R/Deutschland v. 25.07.2019 - NJW 2020, 3019; vgl. auch die dasselbe Verfahren betreffende Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2014, Beschl. 1 StR 355/13 - NStZ 2014, 347).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

    Schließlich sei das Oberlandesgericht unter Verstoß gegen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nicht ausdrücklich auf das in der Rechtsbeschwerdeschrift dargestellte und "möglicherweise einschlägig[e]" Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019 (Az. 1586/15) eingegangen.
  • BayObLG, 28.09.2020 - 201 ObOWi 991/20

    Standardisiertes Messverfahren, Riegel FG 21 P, Messunterlagen

    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urt. v. 25.07.2019 - 1586/15) steht dem nicht entgegen.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem in der Rechtfertigungsschrift zitierten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25.07.2019 (Az.: 1586/15).

    Vielmehr umfasst er das gesamte im Besitz der Behörden befindliche Material, das potentiell relevant ist, auch wenn es überhaupt nicht berücksichtigt oder als nicht relevant angesehen wird (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urt. v. 25.07.2019 - 1586/15 Rn. 58 bei juris).

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    SAS Cargo Group u.a. / Kommission

    In ihren Stellungnahmen zu den Antworten der Kommission auf die schriftlichen Fragen des Gerichts vom 12. April 2021 berufen sie sich darüber hinaus auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019, Rook/Deutschland (CE:ECHR:2019:0725JUD000158615, §§ 58 und 59).
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