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   BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51   

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https://dejure.org/1951,170
BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51 (https://dejure.org/1951,170)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1951 - 1 StR 594/51 (https://dejure.org/1951,170)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1951 - 1 StR 594/51 (https://dejure.org/1951,170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S. entsprechender Strafzumessungsvorschriften - Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte bei einem ausländischen oder staatenlosen Täter - Rechtsbehelfe gegen verwerfende Entscheidungen über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 234
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 28.09.1891 - 2121/90

    1. Welches Gericht hat über die außerhalb der Hauptverhandlung erfolgte Ablehnung

    Auszug aus BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51
    Eine Nachprüfung des Revisionsgerichts kommt daher nicht in Frage (RGSt 7, 175; 22, 135); das Gesetz gibt dem Angeklagten nicht die Möglichkeit, dass die über die Ablehnung ergangene Entscheidung von zwei Rechtsmittelgerichten geprüft wird.
  • RG, 27.09.1882 - 3175/82

    Ist gegen einen Beschluss, durch welchen ein Ablehungsgesuch für unbegründet

    Auszug aus BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51
    Eine Nachprüfung des Revisionsgerichts kommt daher nicht in Frage (RGSt 7, 175; 22, 135); das Gesetz gibt dem Angeklagten nicht die Möglichkeit, dass die über die Ablehnung ergangene Entscheidung von zwei Rechtsmittelgerichten geprüft wird.
  • BGH, 16.02.1951 - 2 StR 109/50
    Auszug aus BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51
    Darauf, ob sie zur Zeit der Tat noch galt, kommt es nicht an (BGHSt 1, 59).
  • RG, 12.02.1924 - I 979/23

    1. Ist § 27 b Abs. 1 StGB. auch anwendbar, wenn durch Versagung mildernder

    Auszug aus BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51
    Wie als mildernde Umstände alle Tatsachen in Betracht kommen, die die Straftat in einem so milden Lichte erscheinen lassen, dass die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens zu hart wäre (RGSt 58, 106; 68, 294),so ist umgekehrt ein besonders schwerer Fall dann gegeben, wenn die Tat unter Berücksichtigung aller Umstände die erfahrungsgemäss gewöhnlich vorkommenden und deshalb vom Gesetzgeber für den Spielraum des ordentlichen Strafrahmens schon bedachten Fälle an Strafwürdigkeit so übertrifft, dass der ordentliche Strafrahmen zu ihrer Sühne nicht mehr hinreicht (vgl RGSt Bd 69, 162, 169; Bd 73, 172; DR 1941, 2443).
  • RG, 05.07.1934 - 2 D 654/34

    Darf das Gericht, wenn es die Strafe nach § 51 Abs. 2 StGB. mindert, den

    Auszug aus BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51
    Wie als mildernde Umstände alle Tatsachen in Betracht kommen, die die Straftat in einem so milden Lichte erscheinen lassen, dass die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens zu hart wäre (RGSt 58, 106; 68, 294),so ist umgekehrt ein besonders schwerer Fall dann gegeben, wenn die Tat unter Berücksichtigung aller Umstände die erfahrungsgemäss gewöhnlich vorkommenden und deshalb vom Gesetzgeber für den Spielraum des ordentlichen Strafrahmens schon bedachten Fälle an Strafwürdigkeit so übertrifft, dass der ordentliche Strafrahmen zu ihrer Sühne nicht mehr hinreicht (vgl RGSt Bd 69, 162, 169; Bd 73, 172; DR 1941, 2443).
  • RG, 09.11.1909 - V 906/09

    1. Was ist im Sinne des § 347 St.P.O. unter Entscheidungen des erkennenden

    Auszug aus BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51
    Erkennende Richter sind erst nach der Eröffnung des Hauptverfahrens tätig (vgl RGSt 43, 179).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
    Dass das Schwurgericht geglaubt hat, dem Angeklagten als einem Ausländer die bürgerlichen Ehrenrechte nicht aberkennen zu können (anders BGH 1 StR 594/51 vom 4.12.1951), beschwert ihn nicht.
  • OLG Köln, 27.10.1992 - 2 Ws 488/92

    Entscheidung; Betreffen; Ablehnungsgesuch; Eingang; Eröffnung des

    Erkennende Richter sind alle Richter, die zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen sind, wobei diese Eigenschaft mit dem Erlaß des Eröffnungsbeschlusses beginnt (BGH NJW 52, 234; OLG Karlsruhe NJW 75, 458; Kleinknecht-Meyer, StPO 40. Aufl.; § 28 Rdnr. 6; Pfeiffer in Karlsruher Kommentar, StPO, 2. Aufl., § 28 Rdnr. 3; Wendisch in Löwe-Ro-tenberg, StPO, 24. Aufl., § 28 Rdnr. 12).

    Der abweichenden Ansicht von Paulus (in KMR, StPO, § 28 Rdnr. 9), der unter Bezugnahme auf BGH NJW 52, 234 auf die Anbringung des Ablehnungsgesuches als den maßgebenden Zeitpunkt anknüpft, vermag der Senat nicht zu folgen.

    In der Entscheidung NJW 52, 234 hat der Bundesgerichtshof zwar ein Ablehnungsgesuch verwerfende Entscheidung als mit der Revision nicht nachprüfbar erachtet, wenn das Ablehnungsgesuch vor der Eröffnung des Hauptverfahrens angebracht worden ist.

    Da also wie Wendrisch (in LR § 28 Rdnr. 16) zutreffend anmerkt, im Fall BGH NJW 52, 234 die Entscheidung der Strafkammer schon vor der Eröffnung des Hauptverfahrens ergangen war, stellt sich für den BGH in der von Paulus a.a.O. für seine Ansicht angeführten Entscheidung die Frage der Abgrenzung zwischen der Anbringung des Ablehnungsgesuchs und der Entscheidung hierüber als dem für § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO maßgeblichen Zeitpunkt nicht; mithin ist diese Frage vom Bundesgerichtshof auch nicht in einem von der herrschenden Meinung und abweichenden Sinne entschieden worden.

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Für die neue Verhandlung wird noch auf BGH 1 StR 594/51 vom 4. Dezember 1951 (NJW 1952, 234) hingewiesen.
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