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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1966 - 1 StR 477/66   

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BGH, 20.12.1966 - 1 StR 477/66 (https://dejure.org/1966,548)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1966 - 1 StR 477/66 (https://dejure.org/1966,548)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1966 - 1 StR 477/66 (https://dejure.org/1966,548)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Großeltern - Nebenklageberechtigung - Getöteter durch strafbare Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 454
  • MDR 1967, 317
  • JR 1967, 231
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Bremen, 18.04.2023 - 1 Ws 26/23

    Keine Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO eines erst nach Adoption

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich dieser Zweckbestimmung der Nebenklage noch im Jahr 1993 ausdrücklich angeschlossen (siehe BVerfG, Beschluss vom 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91, juris Rn. 14, NJW 1993, 3316) und dieses Verständnis wird auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geteilt (siehe BGH, Beschluss vom 25.03.1954 - 3 StR 122/54, juris Rn. 7, BGHSt 6, 103; Urteil vom 20.12.1966 - 1 StR 477/66, juris Rn. 22, NJW 1967, 454; Beschluss vom 18.09.2012 - 3 BGs 262/12, juris Rn. 25, NJW 2012, 3524).

    Dem ist nicht Folge zu leisten und es ist mit der ganz herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung die Erweiterungsfähigkeit der in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten Personengruppen zu verneinen (siehe BVerfG, Beschluss vom 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91, juris Rn. 12 ff., NJW 1993, 3316; BGH, Urteil vom 20.12.1966 - 1 StR 477/66, juris Rn. 22, NJW 1967, 454; Urteil vom 01.03.1995 - 2 StR 331/94, juris Rn. 50, NStZ 1995, 406;.

  • OLG Köln, 28.10.2008 - 2 Ws 525/08

    Zulässigkeit des Anschlusses eines Enkels des Getöteten als Nebenkläger

    Nach der Rechtsprechung des BGH handelt es sich bei der Bestimmung des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO um eine Ausnahmevorschrift, für deren ausdehnende Auslegung nichts spreche (BGH NJW 67, 454).

    Dem Ausnahmecharakter der Vorschrift des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO hat die Rechtsprechung - und ihr zustimmend die Kommentierung - stets Rechnung getragen und die Anschlussberechtigung von Großeltern, von Onkel und Tante sowie einer nach Sinti-Art verheirateten Ehefrau abgelehnt (BVerfG NStZ 93, 349 ; BGH NJW 67, 454 ; BGH NJW 95, 1297,1301 ; LR-Hilger, StPO, 25.Aufl., § 395 Randnr. 12 (wo davon ausgegangen wird, dass namentlich auch Enkeln von Getöteten (z.B. KZ-Opfern) nach der als eindeutig angesehenen Regelung keine Nebenklagebefugnis zustehe); ebenso SK-Velten, StPO, § 395 Randnr.21; KMR-Söckel, StPO, § 385 Rndnr.12; KK-Senge, StPO, 6. Aufl., § 395 Randnr. 8; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 395 Randnr. 8).

  • OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16

    Anschlussberechtigung als Nebenkläger bei anderen nahestehenden Personen als den

    Nach der Wertung des Gesetzgebers gehören nur diejenigen zum Kreis der Nebenklageberechtigten, die zum engsten Familienkreis zählen, wozu beispielsweise die Großeltern eines Opfers nicht mehr gehören (vgl. BGH NJW 1967, 454); der Gesetzgeber erkennt also bei ihnen im Falle der Tötung eines Enkelkindes ein spezielles Strafverfolgungsinteresse - unabhängig von ihrer persönlichen Betroffenheit - nicht an, so dass sie auch nicht als Verletzte im Sinne des § 172 StPO anzusehen sind.
  • KG, 28.02.2005 - 1 HEs 11/05

    Strafprozessrecht: Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wegen derselben Tat

    Er ist vielmehr erweiternd auszulegen (vgl. KG JR 1967, 231; std. Rspr. des KG, vgl. z. B. Beschlüsse vom 17. August 1999 - (5) 1 HEs 165/99 (29/99) - und 18. Januar 1999 -(5) 1 HEs 332/98 (1/99) -), um das Nachschieben aufgesparter Tatvorwürfe zu verhindern und die Dauer der Untersuchungshaft auf ein Mindestmaß zu beschränken (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1998, 181; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 182).
  • OLG Celle, 31.10.1988 - HEs 66/88

    Zulässigkeit eines Antrags auf Haftprüfung vor Anlauf der sechsmonatigen Frist

    Auch wenn - wie hier - die beiden Verfahren, in denen die Haftbefehle erlassen wurden, anschließend verbunden worden sind, wird die Zusammenrechnung der Haftzeiten bei einer solchen Fallkonstellation vom Schrifttum und einem Teil der Rechtsprechung abgelehnt (vgl. Kleinknecht/Meyer StPO, 38. Aufl., Rdnr. 14 zu § 121; KK-Boujong, a.a.O., Rdnr. 12; KMR - Müller, StPO, Rdnr. 2 zu § 121; LR-Wendisch, StPO, 24. Aufl. Rdnr. 15 zu § 121; KG JR 1967, 231 [BGH 20.12.1966 - 1 StR 477/66] ; OLG Oldenburg NJW 1967, 2371).
  • BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69

    Revision eines Nebenklägers - Rüge von Verfahrensfehlern betreffend

    Der Beschwerdeführer kann zwar - entgegen seiner Meinung - die Befugnis zur Anfechtung des Urteils nicht aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO herleiten, weil nach dem unzweideutigen Wortlaut dieser Ausnahmevorschrift nur bestimmte Angehörige eines Getöteten (vgl. BGH NJW 1967, 454 Nr. 16), nicht aber das Opfer eines versuchten Tötungsverbrechens nebenklageberechtigt sind.
  • KG, 12.02.1999 - 1 HEs 13/99

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus,

    Er ist vielmehr erweiternd auszulegen (vgl. KG JR 1967, 231 ; std. Rspr. des KG, u.a. Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - (5) 1 HEs 332/98 (l/99) - vom 13. Juni 1996 - (3) 1 HEs 3/96 (18/96) - und vom 21. August 1995 - 5 Ws 249/95 -), um das Nachschieben aufgesparter Tatvorwürfe zu verhindern und die Dauer der Untersuchungshaft auf ein Mindestmaß zu beschränken (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1998, 181 ; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 182 ; OLG Düsseldorf StV 1986, 345 = MDR 1987, 1048 ).
  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 159/67

    Gewährung des Schlussgehörs als Verfahrensvoraussetzung - Unterbleiben einer

    Eine teilweise Vereidigung ist jedoch unzulässig, wenn ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen den Gegenstand der Aussage bildet (BGH NJW 1954, 1655; Urt. v. 22. Mai 1958 - 4 StR 110/58; vom 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59 und vom 20. Dezember 1966 - 1 StR 477/66; vgl. auch BGHSt 6, 382).
  • BGH, 06.07.1976 - 1 StR 277/76

    Rückwirkung des milderen Gesetzes - Änderung des gesetzlichen Strafrahmens nach

    Bei einem schwer trennbaren Gesamtgeschehen ist eine Teilvereidigung unzulässig (vgl. BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19; Urteil vom 20. Dezember 1966 - 1 StR 477/66).
  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 464/66

    Einzelerschiessungen von Juden, die ausserhalb des Ghettos angetroffen wurden.

    Das jedenfalls hinsichtlich dieser Kinder "ausserordentliche Missverhältnis" (a.a.O.) zwischen dem Anlass zur Tat und dem gewollten Erfolg stuft den Beweggrund nach allgemeiner sittlicher Wertung auf einen niedrigen herab (BGHSt 3, 132; BGH NJW 1954, 565; 2 StR 243/64 vom 15.Juli 1964; 1 StR 477/66 vom 20.Dezember 1966, S.11).
  • KG, 18.01.1999 - 1 HEs 332/98
  • OLG Karlsruhe, 10.12.1982 - 2 HEs 257/82

    Einstufung der bei einem späteren Haftbefehl zugrundeliegenden Tat als dieselbe

  • BGH, 22.06.1976 - 5 StR 296/76

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen versuchten schweren Raubes - Zulässigkeit

  • OLG Hamm, 28.01.1999 - 2 BL 306/98

    Vorübergehende starke Belastung, Berechnung der 6-Monats-Frist, Erweiterung des

  • BGH, 09.11.1976 - 5 StR 60/76

    Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses - Parteiverrat - Teilbeeidigung

  • BGH, 26.05.1967 - 4 StR 129/67

    Verurteilung wegen Raubes - Bildung einer neuen Gesamtstrafe - Fehlerhafte

  • BGH, 28.04.1967 - 4 StR 15/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte -

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.11.1966 - 3 W 242/66   

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https://dejure.org/1966,2132
OLG Düsseldorf, 14.11.1966 - 3 W 242/66 (https://dejure.org/1966,2132)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.1966 - 3 W 242/66 (https://dejure.org/1966,2132)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 1966 - 3 W 242/66 (https://dejure.org/1966,2132)
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Papierfundstellen

  • NJW 1967, 454
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, auf welches § 621 a Abs. 1 Satz 1 ZPO für Familiensachen im Grundsatz verweist, kann das Beschwerdegericht die Sachaufklärung nach pflichtgemäßem Ermessen auf ein Mitglied des Spruchkörpers als beauftragten Richter übertragen (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 15 Rdn. 5; OLG Düsseldorf NJW 1967, 454).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93

    Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein;

    Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW 67, 454) ist nicht einschlägig, da sie nicht den blinden Richter betrifft.
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