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   BGH, 29.11.1972 - IV ZR 107/72   

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https://dejure.org/1972,1239
BGH, 29.11.1972 - IV ZR 107/72 (https://dejure.org/1972,1239)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1972 - IV ZR 107/72 (https://dejure.org/1972,1239)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1972 - IV ZR 107/72 (https://dejure.org/1972,1239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorzeitiger Zugewinnausgleich - Streitwert - Ehescheidungsklage - Scheidungsklage - Getrenntleben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1385
    Streitwert für eine Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 369
  • DB 1973, 377
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 14.05.2020 - 10 UF 205/19
    Maßgeblich ist dabei das Interesse des Antragstellers an der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft (BGH, Beschluss vom 29.11.1972 - IV ZR 107/72 -, juris Rn. 2), wobei für die Bewertung dieses Interesses ein Bruchteil des zu erwartenden Zugewinnausgleichs maßgebend (BGH, aaO.; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.8.2014 - 5 WF 105/14 -, juris) oder auf die Höhe der (Verzugs- oder Anlage-)Zinsen abzustellen sein soll, die der antragstellende Ehegatte in der Zeitspanne zwischen vorzeitiger Beendigung der Zugewinngemeinschaft und einer Beendigung mit Scheidung werde ziehen können (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 1621; zum Meinungsstand siehe auch Thiel in Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 13. Aufl., Rdnr. 9117 ff.).
  • OLG Köln, 09.07.2014 - 12 UF 2/14

    Gegenstandswert eines Verfahrens auf vorzeitige Aufhebung der

    In einer Entscheidung aus dem Jahre 1972 (BGH NJW 73, 369) hat der BGH den Streitwert nach einem Viertel des zu erwartenden Zugewinnausgleichs bemessen.
  • OLG Frankfurt, 18.12.2023 - 6 WF 170/23

    Wert für Verfahren um vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

    Ein geringerer Bruchteil kommt auch nicht deshalb in Betracht, weil das Scheidungsverfahren bereits anhängig war, die Ehe ohnehin bald geschieden wird und dadurch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft endet (zu diesem Ausnahmefall BGH, NJW 1973, 369).
  • OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 7 WF 3549/97

    Streitwerte der Klageanträge auf vorzeitigen Zugewinnausgleich und Auskunft

    Denn der Streitwert für die Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich ist nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1973, 133 = NJW 1973, 369 = JurBüro 1973, 213 = Rpfleger 1973, 89) nach dem Interesse der Klägerin an der vorzeitigen Auflösung der Zugewinngemeinschaft zu bemessen und kann im Regelfall auf 1/4 des zu erwartenden Zugewinnausgleichsbetrags festgesetzt werden (BGH aaO; Zöller/Herget, ZPO , 20. Auflage, 3 Rn. 16 "Zugewinngemeinschaft"; Palandt/Diederichsen, BGB , 56. Auflage, 1385 Rn. 1).
  • OLG Bamberg, 25.04.1996 - 7 WF 45/96

    Feststellung der Rechtswirksamkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags ;

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  • OLG Celle, 29.11.1982 - 12 WF 333/82

    Zulässigkeit eines Auskunftsbegehrens und Zahlung eines

    Dazu hat der Bundesgerichtshof (NJW 1973, 369) entschieden, daß der Streitwert einer solchen Klage auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns in der Regel mit 1/4 des zu erwartenden Zugewinnausgleichsanspruchs anzusetzen sei.
  • OLG München, 18.03.1986 - 16 WF 609/86
    Der Gegenstandswert des Vergleichs ergibt sich aus dem Interesse der Parteien an denjenigen Punkten, die durch den Vergleich geregelt wurden (BGH NJW 1973, 369; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts 5. Aufl. § 51a), das Punkt für Punkt geschätzt werden muß (§ 3 ZPO), soweit nicht vorgehende spezielle Streitwertregeln eingreifen.
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