Rechtsprechung
BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum; Aktivlegitimation für Gemeinschaftsanspruch gegen Verwalter; Stimmrecht des Verwalter/Wohnungseigentümers
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Einzelner Wohnungseigentümer kann WEG-Verwalter nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen; §§ 25 Abs. 2, 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2, § 25 Abs. 5
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft durch einzelne Wohnungseigentümer; Stimmberechtigung des Verwalters - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eigentümergemeinschaft - Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter
Papierfundstellen
- BGHZ 106, 222
- NJW 1989, 1091
- NJW-RR 1989, 591 (Ls.)
- MDR 1989, 436
- WM 1989, 312
- BB 1989, 321
- DB 1989, 572
- Rpfleger 1989, 152
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80
Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik
Auszug aus BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Der Zulässigkeit der Vorlage steht schließlich nicht entgegen, daß das vorlegende Gericht nicht ausdrücklich dargelegt hat, daß es bei Befolgung der abweichenden Ansicht zu einer anderen Fallentscheidung gelangen würde (BGHZ 82, 34, 36).Ist aber somit vom Rechtsstandpunkt des Berufungsgerichts aus der Antrag als unzulässig zurückzuweisen, so ist dies gegenüber dem sonst zu treffenden Ausspruch über die Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs - sei es in positivem oder in negativem Sinn - eine andere Fallentscheidung (BGHZ 82, 34, 37).
- BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84
Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die …
Auszug aus BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Zu Recht ist das Oberlandesgericht Celle der Ansicht, daß der Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 12. Juli 1984, VII ZB 1/84, NJW 1985, 912 die Vorlage nicht erübrigt (s. dazu BGHZ 15, 151, 153), da die hier zur Erörterung stehende Rechtsfrage durch den Beschluß vom 12. Juli 1984 nicht entschieden worden ist.Der Senat teilt aber die in dem bereits erörterten Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 12. Juli 1984, VII ZR 1/84, NJW 1985, 912 , dargelegte Ansicht, daß § 43 Abs. 1 WEG in erster Linie eine Zuständigkeitsregelung - nämlich im Verhältnis zwischen dem Prozeßgericht und dem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit - enthält, daß aber im übrigen die in jenem Beschluß angesprochene Fassung des - insoweit mit § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG gleichlautenden - § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG nur dem Umstand Rechnung tragen will, daß für individuelle Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers dieser auch selbständig antragsbefugt sein muß.
- BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70
Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG
Auszug aus BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Die strittige Frage ist auch nicht schon durch das Urteil BGHZ 59, 58 ff entschieden.Denn in den der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugewiesenen Zuständigkeitsbereich des § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG fallen auch Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentumer gegen den Verwalter (BGHZ 59, 58 ff).
- BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
Auszug aus BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Von diesem Gesichtspunkt hat sich der Bundesgerichtshof auch in dem Fall BGHZ 74, 258 (s. S. 264) hinsichtlich der Frage leiten lassen, ob der einzelne Wohnungseigentümer hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums Mängelbeseitigungsansprüche geltend machen kann (die im übrigen ihre Grundlage in den von den einzelnen Wohnungseigentümern abgeschlossenen Erwerbsverträgen hatten, also auf Individualsansprüchen beruhten). - BGH, 29.01.1969 - VIII ZR 20/67
Zahlung der Miete für eine Untervermietung - Nutzungsentschädigung aus einer …
Auszug aus BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Bei Bruchteilsgemeinschaften im Sinn der §§ 741 ff BGB , für die nach §§ 744, 745 BGB ebenfalls der Grundsatz gemeinschaftlicher Verwaltung gilt, bejaht allerdings der Bundesgerichtshof in Bezug auf gemeinschaftliche (auf Geld gerichtete) Forderungen die Anwendbarkeit des § 432 BGB und läßt demzufolge die gerichtliche Geltendmachung der Forderung durch einen Teilhaber der Gemeinschaft (zur Leistung an alle) zu (BGH Urteile v. 11. Juli 1958, VIII ZR 108/57, NJW 1958, 1723 , v. 29. Januar 1967, VIII ZR 20/67, NJW 1969, 839 und v. 9. Februar 1983, IVa ZR 162/81, NJW 1983, 2020;… zustimmend MünchKomm/Karsten Schmidt, BGB 2. Aufl. § 741 Rdn. 43;… Staudinger/Huber, BGB 12. Aufl. § 744 Rdn. 42;… ablehnend dagegen Larenz, Schuldrecht 1, 14. Aufl., § 36 I b, S. 623 Fußn. 5;… Esser/Schmidt, Schuldrecht 1, 6. Aufl. § 38 III 2, S. 629;… Selb, Mehrheiten von Gläubigern und Schuldnern, § 17 II 1, S. 269;… Hadding, Festschrift für E. Wolf, S. 107, 120 f, die auch im Außenverhältnis grundsätzlich allein die §§ 741 ff BGB angewendet sehen wollen). - BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 108/57
Auszug aus BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Bei Bruchteilsgemeinschaften im Sinn der §§ 741 ff BGB , für die nach §§ 744, 745 BGB ebenfalls der Grundsatz gemeinschaftlicher Verwaltung gilt, bejaht allerdings der Bundesgerichtshof in Bezug auf gemeinschaftliche (auf Geld gerichtete) Forderungen die Anwendbarkeit des § 432 BGB und läßt demzufolge die gerichtliche Geltendmachung der Forderung durch einen Teilhaber der Gemeinschaft (zur Leistung an alle) zu (BGH Urteile v. 11. Juli 1958, VIII ZR 108/57, NJW 1958, 1723 , v. 29. Januar 1967, VIII ZR 20/67, NJW 1969, 839 und v. 9. Februar 1983, IVa ZR 162/81, NJW 1983, 2020;… zustimmend MünchKomm/Karsten Schmidt, BGB 2. Aufl. § 741 Rdn. 43;… Staudinger/Huber, BGB 12. Aufl. § 744 Rdn. 42;… ablehnend dagegen Larenz, Schuldrecht 1, 14. Aufl., § 36 I b, S. 623 Fußn. 5;… Esser/Schmidt, Schuldrecht 1, 6. Aufl. § 38 III 2, S. 629;… Selb, Mehrheiten von Gläubigern und Schuldnern, § 17 II 1, S. 269;… Hadding, Festschrift für E. Wolf, S. 107, 120 f, die auch im Außenverhältnis grundsätzlich allein die §§ 741 ff BGB angewendet sehen wollen). - BGH, 09.02.1983 - IVa ZR 162/81
Anspruch auf Hinterlegung einer Erbengemeinschaft als Teilhaberin einer …
Auszug aus BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Bei Bruchteilsgemeinschaften im Sinn der §§ 741 ff BGB , für die nach §§ 744, 745 BGB ebenfalls der Grundsatz gemeinschaftlicher Verwaltung gilt, bejaht allerdings der Bundesgerichtshof in Bezug auf gemeinschaftliche (auf Geld gerichtete) Forderungen die Anwendbarkeit des § 432 BGB und läßt demzufolge die gerichtliche Geltendmachung der Forderung durch einen Teilhaber der Gemeinschaft (zur Leistung an alle) zu (BGH Urteile v. 11. Juli 1958, VIII ZR 108/57, NJW 1958, 1723 , v. 29. Januar 1967, VIII ZR 20/67, NJW 1969, 839 und v. 9. Februar 1983, IVa ZR 162/81, NJW 1983, 2020;… zustimmend MünchKomm/Karsten Schmidt, BGB 2. Aufl. § 741 Rdn. 43;… Staudinger/Huber, BGB 12. Aufl. § 744 Rdn. 42;… ablehnend dagegen Larenz, Schuldrecht 1, 14. Aufl., § 36 I b, S. 623 Fußn. 5;… Esser/Schmidt, Schuldrecht 1, 6. Aufl. § 38 III 2, S. 629;… Selb, Mehrheiten von Gläubigern und Schuldnern, § 17 II 1, S. 269;… Hadding, Festschrift für E. Wolf, S. 107, 120 f, die auch im Außenverhältnis grundsätzlich allein die §§ 741 ff BGB angewendet sehen wollen). - BGH, 06.11.1985 - IVa ZB 5/85
Voraussetzungen einer Vorlage; Zulässigkeit einer Wiederverheiratungsklausel in …
Auszug aus BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Ganz abgesehen davon, daß in dem hier zur Erörterung stehenden Fall von Ansprüchen gegen den Verwalter die Vorschrift des - insoweit allerdings gleichlautenden - § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG maßgebend ist, gehören die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesgerichtshofes nicht zu den - für die Frage von Recht und Pflicht zur Vorlage allein maßgebenden - tragenden Gründen (BGHZ 96, 198, 2Ol m.w.N.) des Beschlusses vom 12. Juli 1984. - BGH, 28.10.1954 - IV ZB 56/54
Vorlagepflicht nach § 28 FGG
Auszug aus BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Zu Recht ist das Oberlandesgericht Celle der Ansicht, daß der Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 12. Juli 1984, VII ZB 1/84, NJW 1985, 912 die Vorlage nicht erübrigt (s. dazu BGHZ 15, 151, 153), da die hier zur Erörterung stehende Rechtsfrage durch den Beschluß vom 12. Juli 1984 nicht entschieden worden ist.
- BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17
Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die …
Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG als Vollzugsorgan (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1988 - V ZB 9/88, BGHZ 106, 222, 226) verpflichtet, Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen.Zwar können einzelne Wohnungseigentümer die vertraglichen Ansprüche der Gemeinschaft gegen den Verwalter nicht geltend machen, ohne zuvor einen Beschluss der Eigentümerversammlung herbeizuführen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1988 - V ZB 9/88, BGHZ 106, 222, 226 ff.; vgl. aber zu individuellen Schadensersatzansprüchen Senat, Beschluss vom 2. Oktober 1991 - V ZB 9/91, BGHZ 115, 253, 257 f.).
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
- BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19
Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei …
Diesen Anspruch als Mitgläubiger, der darauf gerichtet ist, Leistung (in Form von Rückzahlung zu viel gezahlter Miete und auf Auskunftserteilung) an alle Mieter gemeinsam zu fordern (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1988 - V ZB 9/88, BGHZ 106, 222, 226 mwN;… Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 49/08, BGHZ 179, 146, Rn. 29), hat die Mieterin H. an die Klägerin abgetreten.
- BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers
Rechte und Pflichten der Teilhaber der Wohnungseigentümergemeinschaft haben daher im Vergleich zu den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft eine viel stärker detaillierte Regelung erfahren (Senat, BGHZ 106, 222, 226). - LG Frankfurt/Main, 28.01.2021 - 13 S 155/19
Nach neuem WEG-Recht keine Klagebefugnis der einzelnen Eigentümer mehr
Derartigen Überlegungen hat der BGH bislang eine Absage erteilt (BGHZ 106, 222; 219, 60). - BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer
Ohne einen ermächtigenden Eigentümerbeschluß ist ein einzelner Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berechtigt, einen den Wohnungseigentümer gemeinsam zustehenden Schadenersatzanspruch wegen der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Dritten geltend zu machen (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, BGHZ 106, 222 = NJW 1992, 978).Dies ist eine Frage schon der Zulässigkeit der Klage (BGHZ 106, 222, 224).
Deshalb stellt sich die Frage, ob eine Verwaltungszuständigkeit der Wohnungseigentümer für die gerichtliche Geltendmachung dieses Anspruches gemäß § 21 Abs. 1 WEG in Betracht kommt, die es nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 150) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90]gebietet, die Durchsetzung eines neben der gemeinschaftlichen Forderung bestehenden Anspruchs des einzelnen Wohnungseigentümers auf die allen Wohnungseigentümern zustehende Leistung von ihrer Ermächtigung abhängig zu machen, weil § 21 Abs. 1 WEG insoweit gegenüber den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts eine Sonderregelung enthält (BGHZ 115, 253, 257).
Bei Bruchteilsgemeinschaften im Sinne der §§ 741 ff BGB, für die nach §§ 744, 745 BGB ebenfalls der Grundsatz der gemeinschaftlichen Verwaltung gilt, bejaht allerdings der Bundesgerichtshof in bezug auf gemeinschaftliche (auf Geld gerichtete) Forderungen die Anwendbarkeit des § 432 BGB und läßt demzufolge die gerichtliche Geltendmachung der Forderung durch einen Teilhaber der Gemeinschaft (zur Leistung an alle) zu (BGHZ 106, 222, 226 m.w.Nachw.).
Deshalb ist es geboten, hier nicht generell auf § 1011 BGB zurückzugreifen, sondern die Beurteilung dieser Frage - ebenso wie im Fall der Anwendung des § 432 BGB (vgl. BGHZ 106, 222, 226 f) - an den im Wohnungseigentumsgesetz sonst getroffenen Regelungen auszurichten.
Soweit es generell um die Einleitung von gerichtlichen Verfahren geht, folgt aus der die Interessen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer schützenden Vorschrift des § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG, daß die Entscheidung hierüber allein bei den Wohnungseigentümern liegen soll (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 151) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90].
Ihm bleibt die Möglichkeit, auf gerichtlichem Weg eine Beseitigung des ablehnenden Eigentümerbeschlusses zu betreiben, weil dieser seinem Anspruch nach § 21 Abs. 4 WEG auf rechtmäßige und interessengemäße Verwaltung widerspreche (BGHZ 106, 222, 228 f).
Die Belange des einzelnen Wohnungseigentümers an der Rechtsverfolgung sind nicht immer und ohne weiteres deckungsgleich mit dem wohlverstandenen Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer (BGHZ 106, 222, 227 f; 111, 148, 152) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90].
- LG Frankfurt/Main, 11.02.2021 - 13 S 46/20
Auch in 2er-Gemeinschaften muss der Verband gegen Veränderungen des …
Derartigen Überlegungen hat der BGH bislang eine Absage erteilt (BGHZ 106, 222; 219, 60). - AG Lünen, 07.09.2001 - 22 II 264/00
Kein Schuhverbot im Treppenhaus!
Des weiteren ist anerkannt, daß ein einzelner Eigentümer gemeinschaftliche Ansprüche nur dann geltend machen kann, wenn er dazu durch Beschluß der Wohnungseigentümer ermächtigt ist (BGHZ 106, 222, 226). - BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Denn in beiden Fällen besteht eine Mitberechtigung im Sinne des § 432 BGB, weil die Forderung auf eine rechtlich unteilbare Leistung gerichtet ist, wobei die Befugnis zur gerichtlichen Geltendmachung der Verwaltungskompetenz der Wohnungseigentümer unterfällt (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 150 f; 115, 253, 257). - BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
Das war ausreichend; denn die Klägerin zu 1) als Miteigentümerin war gemäß § 432 Abs. 1 BGB selbst befugt, Leistung an die Verkäufer zu verlangen (vgl. BGHZ 106, 222, 226). - BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter
- BGH, 19.10.2000 - IX ZR 255/99
Abtretung einer titulierten Forderung
- BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von …
- BGH, 13.03.2003 - III ZR 299/02
Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung mit dem Verwalter
- BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten …
- OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des …
- BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94
Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von …
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
- BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …
- LG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 6a T 50/09
Wohnungseigentumsverfahren: Voraussetzungen einer gerichtlichen Ermächtigung …
- BGH, 07.11.1990 - XII ZR 11/89
Formzwang für Bestellung eines Vorkaufsrechts - Formfreiheit für Vorausabtretung …
- BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97
Ballermann
- LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17
Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der …
- OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05
Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer …
- LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 31/16
Wohnungseigentumssache: Qualität von Trittschallschutzmaßnahmen bei …
- OLG Hamburg, 10.04.1990 - 2 W 45/89
Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers zum Vorgehen gegen Dritte wegen …
- LG Berlin, 25.09.2018 - 55 S 235/17
Wohnungseigentum: Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Erhebung einer …
- OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch …
- BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 2 Z 18/90
Anspruch von Teileigentümern auf Vorlage von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 181/03
Voraussetzungen für die Abberufung des Verwalters bei eigenmächtiger Beauftragung …
- OLG Stuttgart, 13.09.2004 - 20 W 13/04
Gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren: Darlegung der Antragsberechtigung; …
- OLG Köln, 03.04.1997 - 16 Wx 43/97
Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den …
- BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91
Abwicklung zeitlich bestimmter Einstandspflicht für Erschließungskosten in …
- BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 58/03
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs der Gemeinschaft gegen den …
- KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der Wohnungseigentümergemeinschaft
- KG, 01.10.1990 - 24 W 2161/90
Berechtigung des wirtschaftlich betroffenen Wohnungseigentümers zur …
- KG, 12.05.2003 - 24 W 279/02
Wohnungseigentum: Individualanspruch eines Wohnungseigentümers auf Schadenersatz …
- OLG Celle, 12.01.1994 - 2 U 14/93
- BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 202/90
Beweisaufnahme bei Ausbleiben des erklärungsbereiten Auslandszeugen
- BGH, 11.07.1991 - V ZB 24/90
Erhebung von Zinsen auf rückständige Beiträge
- OLG Celle, 12.03.2001 - 4 W 199/00
Schadensersatz; Instandsetzungsmaßnahme; Fassadensanierung; Positive …
- KG, 08.01.1997 - 24 W 7947/95
Wohnungsreigentumsrecht: Erzwingbare Pflicht des Verwaltungsbeirats zur …
- BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 175/04
Keine Antragsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers bei Geltendmachung eines …
- OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05
Berechtigung für einen Antrag im Verfahren in Wohnungseigentumssachen nach § 43 …
- OLG Hamburg, 18.11.1997 - 2 Wx 61/97
Anspruch auf Benutzung eines gemeinsamen Zuwegs von Wohnungseigentum; …
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 S 1385/91
Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz des Wohnungseigentümers gegen Mieter von …
- KG, 24.01.1990 - 24 W 1408/89
Wohnungseigentum; Hausgeldbeitrag; Gesamtjahresabrechnung; Gesamtwirtschaftsplan; …
- LG Hagen, 17.03.2011 - 4 O 353/10
Anspruch eines Wohnungeigentümers auf Zahlung eines Kostenvorschusses für …
- OLG Köln, 04.03.2005 - 16 Wx 14/05
Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers für rückständiges Verwalterhonorar
- OLG München, 06.03.2006 - 34 Wx 29/05
Kein Beschwerderecht des Verwalters bei gerichtlicher Ungültigerklärung des …
- OLG Düsseldorf, 28.04.1989 - 3 Wx 143/89
- BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 124/03
Instandhaltungspflicht von Sondereigentum bei Zweifel über die Zugehörigkeit zum …
- BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 53/98
Antragsrecht eines Nießbrauchers an einem Wohnungseigentum im Verfahren über die …
- BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 10/03
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verwalter in …
- BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96
Mietwohngrundstück - Eigentumsverzicht - Unaufschiebbare Instandsetzungsmaßnahmen …
- AG Düsseldorf, 05.07.2010 - 292a C 16167/09
Entlastung des Verwaltungsbeirats - ordnungsgemäße Verwaltung
- BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 21/02
Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - Veränderung der gärtnerischen …
- OLG München, 22.12.2005 - 34 Wx 121/05
Wärmedämmung von Kellerwänden in Eigentumswohnanlage - erforderliche …
- BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92
Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen
- OLG München, 25.01.2012 - 27 U 501/10
Andere Konstruktion ausgeführt: Haftung noch 17 Jahre nach Abnahme!
- OLG München, 09.01.2012 - 34 Wx 573/11
Therapieunterbringung: Antragsbefugnis des Leiters einer JVA
- LG Hamburg, 03.02.2010 - 318 S 84/08
Wohnungseigentum: Prozessführungsbefugnis eines Minderheitseigentümers in einer …
- KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02
Wohnungseigentumsverfahren: Anordnung der Kostenerstattung nach Rücknahme der …
- KG, 09.04.2001 - 24 W 6844/00
Nachzahlungen und Auskehrungen aufgrund der Jahresabrechnung nur über die …
- OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91
Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den …
- KG, 23.10.1992 - 24 W 7204/91
Bestimmung der Anforderungen an die gerichtliche Geltendmachung eines …
- BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91
Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von …
- BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96
Individualrecht zur Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen …
- KG, 19.04.2000 - 24 W 1184/00
Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf Wiederherstellung …
- BayObLG, 23.05.1997 - 2Z BR 44/97
Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung von Teileigentum trotz Vermietung …
- KG, 30.11.1990 - 24 W 3939/90
Gerichtliche Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs gegen Dritte ohne …
- BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 10/03
Zulässigkeit der Geltendmachung eines der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer …
- BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 100/96
- OLG Köln, 28.05.1993 - 16 Wx 99/93
- KG, 10.05.1991 - 24 W 6578/90
Prozessstandschaft bei Verwalterwechsel; Nachträgliche Ermächtigung zur …
- BayObLG, 03.07.1989 - BReg. 2 Z 77/89
Wohnungseigentum; Fertigstellung; Wohnung; Gebäude; Zahlung; Wohnanlage; …
- AG Hannover, 01.08.2008 - 480 C 7201/08
- OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04
Einzelner Wohnungseigentümer kann keine Ansprüche gegen den Verwalter geltend …
- BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 112/98
Ansprüche des Wohnungseigentümers gegen den Hausverwalter
- OLG Celle, 07.08.1989 - 4 W 157/89
Durchsetzung der Rechte des einzelnen Wohnungseigentümers; Geltendmachung von …