Weitere Entscheidung unten: AG Waldshut-Tiengen, 04.08.1989

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.11.1989 - 13 U 155/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6675
OLG Köln, 29.11.1989 - 13 U 155/89 (https://dejure.org/1989,6675)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.1989 - 13 U 155/89 (https://dejure.org/1989,6675)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 1989 - 13 U 155/89 (https://dejure.org/1989,6675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verspätete Annahme eines Angebots über den Abschluss eines Darlehensvertrages; Fristeinhaltung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 148; BGB § 150 Abs. 1; BGB § 151; BGB § 607

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1051
  • NJW-RR 1990, 559 (Ls.)
  • VersR 1990, 315
 
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Rechtsprechung
   AG Waldshut-Tiengen, 04.08.1989 - 3 C 70/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,12906
AG Waldshut-Tiengen, 04.08.1989 - 3 C 70/89 (https://dejure.org/1989,12906)
AG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 04.08.1989 - 3 C 70/89 (https://dejure.org/1989,12906)
AG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 04. August 1989 - 3 C 70/89 (https://dejure.org/1989,12906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Räumung einer im Eigentum der Gemeinde stehenden Mietwohnung nach Ablauf des befristeten Mietvertrages; Berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses über eine im Gemeindeeigentum stehende Wohnung aufgrund der Unterbringung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1051
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 30.11.1971 - Allg. Reg. 31/71
    Auszug aus AG Waldshut-Tiengen, 04.08.1989 - 3 C 70/89
    Die oben erwähnte Entscheidung des BayObLG betraf zwar nicht die Verwendung der Mieträume zu Wohnzwecken - vielmehr ging es um die Deckung öffentlichen Bedarfs an Räumen für soziale und kulturelle Zwecke (Unterrichts-, Versammlungs-, Übungs- und Turnraum) - jedoch hat das BayObLG in einer früheren Entscheidung bereits andere öffentliche Aufgaben, nämlich den Schutz von Personen vor drohender Obdachlosigkeit, als "berechtigtes Interesse" anerkannt (BayObLG NJW 1972, 685).
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