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   BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94   

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https://dejure.org/1995,816
BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94 (https://dejure.org/1995,816)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1995 - VII ZR 11/94 (https://dejure.org/1995,816)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - VII ZR 11/94 (https://dejure.org/1995,816)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Einordnung der telefonischen "Zusage" eines Geschäftsführers einer Firma bezüglich der Sicherstellung der Vergütung als selbständiges Schuldversprechen - Voraussetzungen für das Vorliegen eines selbständigen Schuldversprechens - Auslegungsgrundsätze ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 780; HGB § 350
    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architektenhonorar: Selbständiges Schuldversprechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planung auf eigenes Risiko: Wie ist nachträgliche Zahlungszusage zu werten? (IBR 1996, 68)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1391
  • BauR 1995, 726
  • ZfBR 1995, 263
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1976 - VIII ZR 148/74

    Voraussetzungen für die Pfändung eines hinterlegten Betrags - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94
    Von einem selbständigen Schuldversprechen kann darüber hinaus erst dann gesprochen werden, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, das heißt von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (zusammenfassend MünchKomm/Hüffer, 2. Aufl., Rdn. 12 und 16 zu § 780 BGB; Soergel/Häuser, 11. Aufl., Rdn. 8 und 12 zu § 780 BGB; BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., Rdn. 1 und 7 zu § 780 BGB; BGH, Urteil vom 21. Januar 1976 - VIII ZR 148/74, NJW 1976, 567).
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Das Berufungsgericht hat die Erklärungen des Beklagten vom 13. Dezember 1994 rechtsfehlerfrei dahin ausgelegt, daß sie keine selbständige, von einem Grundgeschäft gelöste Verpflichtung (§§ 780, 781 BGB) enthielten (vgl. dazu BGH, Urt. v. 18. Mai 1995 - VII ZR 11/94, NJW-RR 1995, 1391 f) und auch kein bestätigendes (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis seien, das einen Streit oder eine Ungewißheit der Parteien über das Bestehen einer Schuld beilegen solle (vgl. BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urt. v. 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93, NJW 1995, 960, 961; v. 24. Juni 1999 - VII ZR 120/98, WM 1999, 2119, 2120).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Selbständige, auch als abstrakt oder konstitutiv bezeichnete Schuldversprechen oder -anerkenntnisse nach §§ 780, 781 BGB begründen eine vom zugrunde liegenden Rechtsverhältnis unabhängige Verpflichtung (BGH 10. Dezember 1987 - III ZR 205/86 - BGHR BGB § 780 Selbständigkeit Nr. 1; 18. Mai 1995 - VII ZR 11/94 - NJW-RR 1995, 1391).
  • OLG Koblenz, 23.03.2015 - 3 U 901/14

    Zeitliche Grenzen des Verzichts auf die Einrede der Verjährung

    Entscheidend ist der aus dem Wortlaut, dem Anlass und dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages, der beiderseitigen Interessenlage, der allgemeinen Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Ausspruchs und den sonstigen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände des Falles zu ermittelnde Parteiwille (BGH NJW-RR 1995, 1391 ).
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