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   OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05   

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https://dejure.org/2005,1517
OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,1517)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.07.2005 - 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,1517)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,1517)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 VVG; § 49 VVG; § 61 VVG; § 12 AKB; § 13 AKB
    Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen Schaden; Freiwerden von der Zahlungsverpflichtung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer; Vorliegen grober Fahrlässigkeit durch die ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen Schaden; Freiwerden von der Zahlungsverpflichtung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer; Vorliegen grober Fahrlässigkeit durch die ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Wird eine PKW-Diebstahl dadurch ermöglicht, dass die Fahrzeugschlüssel im Restaurant liegen gelassen wurden, so liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, mit der Folge, dass die Versicherung nicht zahlen muß.

  • Judicialis

    VV § 61

  • RA Kotz

    PKW-Diebstahl: grobe Fahrlässigkeit bzgl. Schlüsselaufbewahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles (PKW-Entwendung) durch Aufbewahren eines Fahrzeugschlüssels auf dem Tresen eines Restaurants

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Fahrzeugschlüssel auf Restauranttresen: Versicherung muss nicht für gestohlenes Auto zahlen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Verwahrung des Autoschlüssels in einer offenen Tonschale auf dem Tresen eines Restaurants ist grob fahrlässig

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Gastwirt muss den Zweitschlüssel für sein Fahrzeug sorgfältig verwahren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mercedes-Schlüssel auf dem Präsentierteller - Autoversicherer zahlt nach Diebstahl des Wagens nicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    KFZ-Schlüssel auf Restauranttresen: Versicherung muss gestohlenes Auto nicht bezahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrzeugschlüssel auf Restauranttresen: Versicherung muss nicht für gestohlenes Auto zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1345
  • MDR 2005, R 13 (Kurzinformation)
  • NZV 2005, 641
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Die Anwendung des § 61 VVG setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitsstandard gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (BGH VersR 1984, 29; Urteil des Senats vom 23. September 2004 - 8 U 128/03 , in: ZfS 2004, 564, 565); in objektiver Hinsicht muss der Versicherungsnehmer die drohende Verwirklichung der versicherten Gefahr in gravierendem Ausmaß zulassen, obwohl er die geeigneten Mittel zum Schutz der versicherten Interessen in der Hand hat und er bei zumutbarer Wahrnehmung seiner Belange auch davon Gebrauch machen könnte.

    Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (OLG Schleswig r + s 2005, 150: Restaurantbesitzer legt Schlüssel auf dem Tresen ab und bleibt während der gesamten Zeit am Tresen sitzen; Urteil des Senats vom 23. September 2004, a. a. O.: Aufbewahren eines Schlüssels in einem unverschlossenen Spind in dem Privatraum einer Arztpraxis; OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist).

  • OLG Hamm, 09.02.1994 - 20 U 326/93

    Versicherungsnehmer; Kfz-Diebstahl ; Ablegen des Schlüssels; Arbeitnehmer in

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (OLG Schleswig r + s 2005, 150: Restaurantbesitzer legt Schlüssel auf dem Tresen ab und bleibt während der gesamten Zeit am Tresen sitzen; Urteil des Senats vom 23. September 2004, a. a. O.: Aufbewahren eines Schlüssels in einem unverschlossenen Spind in dem Privatraum einer Arztpraxis; OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist).

    Insoweit liegt der Fall anders als in dem der Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1994, 1462) zugrundeliegenden Sachverhalt, wo der Schlüssel sich hinter dem Tresen offen in einer Schrankwand befand, diese aber durch eine heruntergeklappte Thekenklappe gegen einen ungehinderten Zugriff Dritter abgegrenzt war.

  • OLG Schleswig, 01.07.2004 - 16 U 92/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls; Ermöglichung des

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (OLG Schleswig r + s 2005, 150: Restaurantbesitzer legt Schlüssel auf dem Tresen ab und bleibt während der gesamten Zeit am Tresen sitzen; Urteil des Senats vom 23. September 2004, a. a. O.: Aufbewahren eines Schlüssels in einem unverschlossenen Spind in dem Privatraum einer Arztpraxis; OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Ferner muss er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maß außer Acht gelassen und das Nächstliegende, was jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet haben (BGH VersR 2003, 364; 1989, 141).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Ferner muss er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maß außer Acht gelassen und das Nächstliegende, was jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet haben (BGH VersR 2003, 364; 1989, 141).
  • OLG Frankfurt, 13.11.1991 - 17 U 78/90

    Entwendung von Fahrzeugschlüsseln; Grobe Fahrlässigkeit; Diebstahl des Fahrzeugs;

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Oldenburg, 28.02.1996 - 2 U 304/95

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abhandenkommen des Fahrzeugs und nachfolgendem Unfall;

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Köln, 11.06.1996 - 9 U 252/95
    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Hamm, 26.04.1991 - 20 U 284/90

    Ablegen der Fahrzeugschlüssel auf der Theke einer Gaststätte L

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Bremen, 09.08.1994 - 3 U 32/94

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Versicherungsschutzes aus einer

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05

    Zur Wirksamkeit einer Einfriedungsklausel

    Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl des Schlüssels rechnen konnte (OLG Celle, NJW-RR 05, 1345, mit zahlreichen Beispielsfällen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 09.07.2009 - 8 U 40/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Hausbrandes durch Einbau eines Holzofens im

    Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 2003, 364 [BGH 29.01.2003 - IV ZR 173/01] ; 1997, 351; Urteil des Senats vom 14. Juli 2005 - 8 U 31/05 -, NJW-RR 2005, 1345 [OLG Celle 14.07.2005 - 8 U 31/05] ).
  • OLG Celle, 23.02.2006 - 8 U 161/05

    Ungesichertes Motorrad - Versicherung ist leistungsfrei!

    Die Anwendung des § 61 VVG setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitsstandard gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (BGH VersR 1984, 29; Urteile des Senats vom 23. September 2004 - 8 U 128/03 -, in: ZfS 2004, 564, 565 [OLG Celle 23.09.2004 - 8 U 128/03] ; vom 14. Juli 2005 - 8 U 31/05 -, in: ZfS 2005, 607 [OLG Celle 14.07.2005 - 8 U 31/05] ).
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