Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 16.12.1985

Rechtsprechung
   OLG München, 14.01.1986 - 11 W 611/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7220
OLG München, 14.01.1986 - 11 W 611/86 (https://dejure.org/1986,7220)
OLG München, Entscheidung vom 14.01.1986 - 11 W 611/86 (https://dejure.org/1986,7220)
OLG München, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - 11 W 611/86 (https://dejure.org/1986,7220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sklavischen Nachahmung ; Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 615
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.1957 - VIII ZR 409/56

    Abstandszahlungen an Grundstückseigentümer

    Auszug aus OLG München, 14.01.1986 - 11 W 611/86
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 10.2.1981 (JurBüro 1981, 1073) festgehalten hat, scheidet eine rechtsähnliche Ausdehnung der Regelung über die Zuziehung eines Patentanwalts in den genannten Gesetzen auf andere Bereiche aus, weil die Ausnahmeregelungen nicht erkennen lassen, daß der Gesetzgeber eine Ausdehnung auf andere Rechtsgebiete intendierte (BGHZ 26, 78 [BGH 19.11.1957 - VIII ZR 409/56] ).
  • KG, 26.02.1999 - 25 W 4721/97

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Patentanwalt; Analoge Anwendung von

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  • OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03

    Kostenerstattung in Kennzeichenstreitsachen: Patentanwaltskosten bei

    In anderen Rechtsstreitigkeiten dagegen, insbesondere solchen, in denen es nur um Ansprüche nach UWG, UrhG oder BGB geht, ist die Notwendigkeit der Zuziehung eines Patentanwalts jeweils im Einzelfall zu prüfen; nur dann, wenn schwierige rechtliche oder technische Fragen aus dem Bereich der gewerblichen Schutzrechte im engeren Sinne eine zentrale Rolle spielen und Ausführungen zu technischen Sachverhalten, insbesondere Patenten und Gebrauchsmustern, Gegenstand des Verfahrens sind, kommt eine Erstattung der Mehrkosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in Betracht (vgl. zB OLG Düsseldorf MittPatAnw 2000, 372; 1994, 219; OLG Frankfurt JurBüro 1997, 559 (obiter); OLG München NJW-RR 1986, 615; Baumbach / Hefermehl, WettbR 22. Aufl, UWG Einl. Rn 570; Köhler / Piper, UWG 3. Aufl, Rn 365 vor § 13; Fezer, MarkenR, 3. Aufl., § 140 Rn 14; MünchKommZPO / Belz, 2. Aufl., § 91 Rn 70 aE).
  • OLG Jena, 12.03.2002 - 2 W 45/02

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erforderlichkeit

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.12.1985 - 2 WF 41/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4558
OLG Zweibrücken, 16.12.1985 - 2 WF 41/85 (https://dejure.org/1985,4558)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.12.1985 - 2 WF 41/85 (https://dejure.org/1985,4558)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Dezember 1985 - 2 WF 41/85 (https://dejure.org/1985,4558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1605; ZPO § 121
    Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Auskunftsklage; Erforderlichkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Parteiprozeß.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 615
  • FamRZ 1986, 287
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsvollstreckungsverfahren auf

    Gefordert wird das Bestehen einer sachlichen und persönlichen Bedürfnisses nach anwaltlicher Unterstützung (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, FamRZ 1986, 287).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - 2 WF 31/96

    Beschwerdebefugnis - Rechtsanwalt - Beiordnung

    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung ist im Rahmen der Prozeßkostenhilfe grundsätzlich nur ein Rechtsanwalt beizuordnen, auch wenn die Partei das Mandat - wie hier - bereits einer Sozietät erteilt hat (vgl. OLG Karlsruhe - 11. ZS -, MDR 1992, 1178 ; OLG Zweibrücken, FamRZ 1986, 287, 288; Baumbach/Hartmann, aaO., Rn. 5 m.w.N. zum Streitstand; Zöller/Philippi, aaO., § 121 Rn. 2).

    Mangels Benennung ist die Beiordnung auf denjenigen Anwalt der Sozietät zu beschränken, der ausweislich der Diktatzeichen und der Unterschrift als Sachbearbeiter in Erscheinung getreten ist (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1986, 287, 288).

  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 4 Ta 567/02

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts bei rückwirkender Aufhebung der

    Beigeordnet wird die Person eines Rechtsanwalts, nicht eine Kanzlei oder Sozietät, auch wenn die Partei das Mandat bereits einer Kanzlei oder Sozietät erteilt hat (OLG Karlsruhe v. 16.09.1992 - 11 W 142/92, AnwBl 1993, 401 = MDR 1992, 1178; OLG Zweibrücken v. 16.12.1985 - 2 WF 41/85, FamRZ 1986, 287 = JurBüro 1986, 610 = NJW-RR 1986, 615).
  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 6 W 43/09

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegen die Feststellung des

    Da nur ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, der Beklagte aber die Anwaltssozietät bezeichnet hat, ohne einen der dort verbundenen Anwälte zu benennen und damit zu wählen, konnte Rechtsanwalt I, als derjenige, der den Schriftsatz verfasst hat, beigeordnet werden (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1986, 615; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 1428; Philippi, in Zöller, ZPO, 23. Aufl. Rn. 2).
  • LG Koblenz, 25.11.2004 - 2 T 884/04

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung aus einem

    Gefordert wird das Bestehen eines sachlichen und persönlichen Bedürfnisses nach anwaltlicher Unterstützung (Pfalzisches OLG Zweibrücken, FamRZ 1986, 287).
  • LG Koblenz, 30.11.2009 - 2 T 823/09
    Gefordert wird das Bestehen eines sachlichen und persönlichen Bedürfnisses nach anwaltlicher Unterstützung ( OLG Zweibrücken, FamRZ 1986, 287 ).
  • LG Koblenz, 13.05.2011 - 2 T 232/11

    Keine Beiordnung eines Anwalts in der Mobiliarvollstreckung bei fehlender

    Gefordert wird das Bestehen eines sachlichen und persönlichen Bedürfnisses nach anwaltlicher Unterstützung (OLG Zweibrücken, FamRZ 1986, 287).
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