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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 25.03.1987 - 8 O 556/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4516
LG Freiburg, 25.03.1987 - 8 O 556/86 (https://dejure.org/1987,4516)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25.03.1987 - 8 O 556/86 (https://dejure.org/1987,4516)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25. März 1987 - 8 O 556/86 (https://dejure.org/1987,4516)
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Leihmuttervertrag

§ 823 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Geldentschädigung, Geschlechtsehre des Mannes, §§ 825, 847 Abs. 2 BGB aF (vgl. seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB);

Geldentschädigung bei Verunglimpfung im Bekanntenkreis

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1486
  • NJW 1988, 792 (Ls.)
  • NJW-RR 1987, 802 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 02.03.1988 - 9 U 779/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld; Sachverständigenhaftung; Grob fahrlässige

    Diese Voraussetzungen sind hier angesichts der grob fahrlässigen Falschbegutachtung und der Dauer der Entmündigung indessen erfüllt (BGH NJW 1964, 1176, 1177; 1971, 698; BB 1964, 150; VersR 1975, 332, 333; OLG Stuttgart NJW 1981, 2817; LG Freiburg NJW 1987, 1486, 1487; Palandt-Thomas, 47. Aufl., § 823 BGB Anm. 14 F, § 847 BGB Anm. 1 a, b).
  • LG Köln, 13.09.2006 - 25 O 713/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Bei der Bemessung des dem Grunde nach geschuldeten Schmerzensgelds hat die Kammer berücksichtigt, dass die ohne Einwilligung erfolgte Operationserweiterung selbst und die damit verbundenen Beschwerden einen ersatzfähigen Körperschaden darstellen (BGH NJW 1987, 1487 [LG Freiburg 25.03.1987 - 8 O 556/86] = VersR 1987, 667).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 09.10.1986 - 20 O 156/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4606
LG Berlin, 09.10.1986 - 20 O 156/86 (https://dejure.org/1986,4606)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.10.1986 - 20 O 156/86 (https://dejure.org/1986,4606)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. Oktober 1986 - 20 O 156/86 (https://dejure.org/1986,4606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 802
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 01.12.1993 - 5 U 68/93

    Beauftragung eines Inkassobüros, nachträgliche Anwaltsbeauftragung,

    Bei den Vom Schuldner nicht bestrittenen Forderungen wird von den Gerichten teilweise verlangt, der Gläubiger müsse aufgrund konkreter Umstände davon ausgehen können, daß der Schuldner bei Einschaltung eines Inkassobüros zahlen wird, was nicht schon anzunehmen sei, wenn er auf die Mahnschreiben des Gläubigers nicht reagiert hat (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 15 = NJW-RR 1987, 1506; Rpfleger 1987, 422 ; LG Berlin, NJW-RR 1987, 802; OLG Düsseldorf, JurBüro 1988, 512; ebenso Lausen/Schüler, Zweite Ernte - über Rechtmäßigkeit und Grenzen von Inkassogebühren, Hamburg: AIS-Verlag, 1992, S. 32 ff.).
  • LG Berlin, 08.02.2012 - 4 O 452/11

    Verzugsschadensersatz: Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht bei

    Dies gilt jedenfalls so lange, als die Klägerin keine besonderen Gründe darzutun vermag, die im hier vorliegenden, konkreten Einzelfall das Vertrauen rechtfertigen konnten, dass auch ohne eine Einschaltung von Rechtsanwalt und Gericht der vollständige geschuldete Betrag geleistet würde (vgl. LG Berlin vom 09.10.1986 - 20 O 156/86, NJW-RR 1987, 802).
  • LG Berlin, 20.07.2009 - 5 O 468/08

    Schadensersatz: Ersatz von Inkassokosten als Verzugsschaden

    Eine solche Erforderlichkeit ergibt sich noch nicht daraus, dass der Schuldner nicht zahlt (LG Berlin NJW-RR 1987, 802).
  • LG Berlin, 06.10.1992 - 103 O 70/92
    Die Kammer schließt sich insoweit der Entscheidung des Landgerichts Berlin (NJW-RR 1987, 802) an.
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