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   OLG Frankfurt, 14.10.1987 - 7 U 112/84   

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https://dejure.org/1987,3877
OLG Frankfurt, 14.10.1987 - 7 U 112/84 (https://dejure.org/1987,3877)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.10.1987 - 7 U 112/84 (https://dejure.org/1987,3877)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - 7 U 112/84 (https://dejure.org/1987,3877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der für die Anbringung von Gussasphalt entstandenen Kosten; Wirkung des Abdrucks der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite eines Angebotsschreibens; Das Recht, vorhandenen Mängel selbst beseitigen zu lassen; Verzug mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 918
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 176/85

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.1987 - 7 U 112/84
    Die §§ 4 Nr. 7 und 8 Nr. 3 VOB/B enthalten zwar eine abschließende Regelung der Ansprüche des Auftraggebers aus Mängeln, die sich vor Abnahme des Baues gezeigt haben (BGH Baurecht 1986, 573, 574).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1973 - 20 U 44/73

    Zum zulässigen Aufwand bei Nachbesserung durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.1987 - 7 U 112/84
    Dem Werkunternehmer ist dies schon deshalb zuzumuten, weil er es zuvor selbst in der Hand hatte, die vorhandenen Mängel zu beseitigen (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 9. Aufl., § 13 Rn. 173; OLG Düsseldorf, Baurecht 1974, 61, 62).
  • OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16

    Mängel am Bau einer WEG-Anlage

    Es können unter bestimmten Umständen sogar solche erhöhten Kosten erstattungsfähig sein (so z.B. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.10.1987 - 7 U 112/84).
  • OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12

    Abrechnung eines Vorschusses eines an einen Architekten zur Wiederherstellung

    Soweit der Beklagte zur Bekräftigung der Richtigkeit seiner Ansicht auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt (NJW-RR 1988, 918) verweist, verfängt das nicht.
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2022 - 22 U 192/21

    Es gibt sie doch: Mängelrechte vor der Abnahme im BGB-Bauvertrag!

    Erst wenn dem Besteller ein Mitverschulden vorgeworfen werden muss, weil er sehenden Auges zu hohe Kosten aufgewendet hat oder sich ihm dies hätte aufdrängen müssen, sind die Aufwendungen nicht mehr als erstattungsfähiger Schaden zu werten (OLG Frankfurt, Urt. v. 14.10.1987 - 7 U 112/84, NJW-RR 1988, 918; OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.08.1995 - 5 U 178/94, OLGReport 1995, 281).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2022 - 22 U 192/21

    Ansprüche aus einem Bauvertrag Anforderungen an die Abnahme einer Leistung

    Erst wenn dem Besteller ein Mitverschulden vorgeworfen werden muss, weil er sehenden Auges zu hohe Kosten aufgewendet hat oder sich ihm dies hätte aufdrängen müssen, sind die Aufwendungen nicht mehr als erstattungsfähiger Schaden zu werten (OLG Frankfurt, Urt. v. 14.10.1987 - 7 U 112/84, NJW-RR 1988, 918; OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.08.1995 - 5 U 178/94, OLGReport 1995, 281).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2017 - 24 U 64/16

    § 637 BGB, § 635 BGB, § 634 BGB

    Die dadurch entstehenden, möglicherweise unnötig hohen Kosten sind dem Unternehmer zuzumuten, denn es war an ihm, sie durch rechtzeitige Nacherfüllung zu vermeiden (Voit aaO unter Verweis auf Palandt/Sprau, aaO Rn. 7 und OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 918 [OLG Frankfurt am Main 14.10.1987 - 7 U 112/84] ).
  • LG Saarbrücken, 20.10.2023 - 15 O 182/22

    Nutzungsausfallschaden bei fehlender Benutzbarkeit der Dusche

    Die dadurch entstehenden, möglicherweise unnötig hohen Kosten sind dem Unternehmer zuzumuten, denn es war an ihm, sie durch rechtzeitige Nacherfüllung zu vermeiden (Grüneberg/Retzlaff Rn. 6; OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 918: Gussasphaltestrich anstelle einer billigeren Neuerstellung durch Asphaltbeton) (BeckOK BGB/Voit, 67. Ed. 1.11.2022, BGB § 637 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2022 - 22 U 67/21

    Planung von Innentreppen muss ausreichende Durchgangshöhe gewährleisten!

    Erst wenn dem Besteller ein Mitverschulden vorgeworfen werden muss, weil er sehenden Auges zu hohe Kosten aufgewendet hat oder sich ihm dies hätte aufdrängen müssen, sind die Aufwendungen nicht mehr als erstattungsfähiger Schaden zu werten (OLG Frankfurt, Urt. v. 14.10.1987 - 7 U 112/84, NJW-RR 1988, 918; OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.08.1995 - 5 U 178/94, OLGReport 1995, 281).
  • OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 188/13

    Darf es auch mal etwas teurer werden?

    Hieraus folgt, dass der Bauherr grundsätzlich zwar den sichersten Weg der Mangelbeseitigung wählen darf und nicht die billigste Lösung wählen muss (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1530 ff.), dem den Kostenvorschuss schuldenden Werkunternehmer u. U. auch teurere Nachbesserungskosten zuzumuten sind, da er ja die Möglichkeit gehabt hätte, den Mangel selbst zu beseitigen (OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 918).
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