Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 11.03.1988

Rechtsprechung
   KG, 22.12.1987 - 1 W 6501/87   

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https://dejure.org/1987,5213
KG, 22.12.1987 - 1 W 6501/87 (https://dejure.org/1987,5213)
KG, Entscheidung vom 22.12.1987 - 1 W 6501/87 (https://dejure.org/1987,5213)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 1987 - 1 W 6501/87 (https://dejure.org/1987,5213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Abwesenheitspflegers für die Zeit der Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1911
    Vormundschaft und Pflegschaft; Abwesenheitspflegschaft für einen Betroffenen; Freiheitsentzug im Inland.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 83 T 360/87
  • KG, 22.12.1987 - 1 W 6501/87

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 838
  • FamRZ 1988, 877
  • Rpfleger 1988, 263
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.1965 - IV ZB 59/65

    Verkehrssicherungspflicht der Eltern im Hinblick auf Kinderspielzeug

    Auszug aus KG, 22.12.1987 - 1 W 6501/87
    Zwar entstehen in Verfahren der weiteren Beschwerde für den Beschwerdeführer in der Regel keine Gerichtskosten (vgl. § 131 Abs. 3 KostO); darüber hinaus kann eine weitere Beschwerde von einem Verfahrensbeteiligten grundsätzlich auch ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der beteiligten Gerichte eingelegt werden (§§ 29 Abs. 1, 4, 21 Abs. 2 FGG), wozu indessen trotz der Sonderbestimmung des § 64h Abs. 2 FGG (für den Fall der Unterbringung) die Geschäftsstelle des Amtsgerichts des Haftortes nicht gehört (vgl. BGH NJW 1965, 1182; Keidel/Kuntze/ Winkler, FG 12. Aufl. § 29 FGG Rdn. 11).
  • BayObLG, 20.02.1992 - BReg. 2 Z 158/91

    Befugnis zur Entgegennahme der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren der

    Die zu Protokoll des Amtsgerichts T. abgegebene Erklärung, die beim Bayerischen Obersten Landesgericht am 27.11.1991 eingegangen ist, war sowohl verspätet (§ 29 Abs. 2 , § 22 Abs. 1 FGG ) als auch formunwirksam, weil zur Entgegennahme der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit abweichend von der allgemeinen Vorschrift des § 11 FGG nach § 29 Abs. 4 , § 21 Abs. 2 FGG nur die Geschäftsstelle eines im konkreten Verfahren zuständigen Gerichts befugt ist (BGH NJW 1965, 1182 f.; KG FamRZ 1988, 877; BayObLG bei Goerke …
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.03.1988 - 1 WF 38/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4407
OLG Frankfurt, 11.03.1988 - 1 WF 38/88 (https://dejure.org/1988,4407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.1988 - 1 WF 38/88 (https://dejure.org/1988,4407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 1988 - 1 WF 38/88 (https://dejure.org/1988,4407)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 838
  • FamRZ 1988, 963
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01

    Zulässigkeit des dinglichen Arrests zur Sicherung des Zugewinnausgleichanspruchs;

    Der Antragsteller ist solchenfalls entgegen der früheren Rechtsauffassung des Senats (FamRZ 1982, 284 und 1988, 963) nicht darauf beschränkt, den Zugewinnausgleichsanspruch durch Sicherheitsleistung gem. § 1389 BGB im Wege der einstweiligen Verfügung sichern zu lassen.

    Der Senat gibt seine zum einstweiligen Rechtsschutz bei Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs ergangene frühere Rechtsprechung (FamRZ 1982, 284; 1988, 963 f.) auf und folgt der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1994, 114 f.), der sich eine Vielzahl von Oberlandesgerichten ebenso angeschlossen hat (vgl. z.B. OLG Hamm, FamRZ 1997, 181; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 882 f.) wie eine große Zahl von Kommentatoren (vgl. die Nachweise bei Johannsen/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1389 Rn. 1 a).

  • OLG Stuttgart, 02.05.2018 - 15 UF 215/17

    Rechtsmittelbeschwer bei Verpflichtung eines Ehegatten zur Zustimmung zur

    Maßgebend für die Höhe der Beschwer sind die Belastungen und Aufwendungen, die dem zur Zustimmung Verpflichteten im Zusammenhang mit der Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung entstehen (OLG Frankfurt, FamRZ 1988, 963 ).
  • OLG Köln, 28.08.2000 - 11 W 23/00

    Streit über Voraussetzungen für den Vollzug der beurkundeten Auflassung

    Nach überwiegender Ansicht, der der Senat folgt, ist die Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO nur zulässig, wenn gegen die Entscheidung in der Hauptsache das Rechtsmittel der Berufung zulässig wäre (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1988, 838; OLG Karlsruhe, NJW 1987, 387; OLG München, OLGR 1995, 176; Sttein/Jonas/Bork, 21. Auflage, § 91a, Rn. 32; Zöller/Vollkommer, 21. Auflage, § 91a, Rn. 27; Zöller/Gummer, a.a.O., § 567 Rn. 43; Jost, NJW 1990, 214 ff.; a.A. Gölzenleuchter/Meier, NJW 1985, 2813 f.; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 09.05.2018 - 15 UF 215/17

    Familiensache: Zustimmungspflicht des Ehegatten zur gemeinsamen steuerlichen

    Maßgebend für die Höhe der Beschwer sind die Belastungen und Aufwendungen, die dem zur Zustimmung Verpflichteten im Zusammenhang mit der Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung entstehen (OLG Frankfurt, FamRZ 1988, 963).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 6 WF 9/06

    Verfahrensrecht: Isolierte Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung nach Erledigung

    Es soll mit diesem zusätzlichen Erfordernis vermieden werden, dass eine Sache, für die ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist, auf dem Weg über die Kostenentscheidung doch zu einer inhaltlichen Überprüfung in die zweite Instanz gebracht werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. September 1992 - 6 WF 80/92 - vom 8. Mai 1996 - 6 WF 40/96 -, m.w.N.; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 9 WF 235/88 -, m.w.N.; OLG Frankfurt, FamRZ 1988, 963, 964; OLG Köln, FamRZ 1986, 695; OLG Karlsruhe, JurBüro 1987, 1076; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 91a, Rz. 27).
  • OLG Naumburg, 26.07.2001 - 14 WF 126/01

    Kosten bei Erledigung - sofortige Beschwerde - Zulässigkeit

    Die Zulässigkeit einer Beschwerde nach § 91 a Abs. 2 ZPO hängt nämlich nicht nur davon ab, dass der Kostenstreitwert einen Betrag von 200, 00 DM übersteigt (§ 567 Abs. 2 ZPO), sondern außerdem auch davon, dass die Berufungsgrenze von 1.500,00 DM nach § 511 a ZPO überschritten ist (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1987, S. 387; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, S. 838).
  • LG Bochum, 22.12.1999 - 9 T 38/99

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen

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