Rechtsprechung
KG, 22.12.1987 - 1 W 6501/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung eines Abwesenheitspflegers für die Zeit der Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt
- mansui.eu
BGB § 1911
Vormundschaft und Pflegschaft; Abwesenheitspflegschaft für einen Betroffenen; Freiheitsentzug im Inland. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 83 T 360/87
- KG, 22.12.1987 - 1 W 6501/87
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 838
- FamRZ 1988, 877
- Rpfleger 1988, 263
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.03.1965 - IV ZB 59/65
Verkehrssicherungspflicht der Eltern im Hinblick auf Kinderspielzeug
Auszug aus KG, 22.12.1987 - 1 W 6501/87
Zwar entstehen in Verfahren der weiteren Beschwerde für den Beschwerdeführer in der Regel keine Gerichtskosten (vgl. § 131 Abs. 3 KostO); darüber hinaus kann eine weitere Beschwerde von einem Verfahrensbeteiligten grundsätzlich auch ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der beteiligten Gerichte eingelegt werden (§§ 29 Abs. 1, 4, 21 Abs. 2 FGG), wozu indessen trotz der Sonderbestimmung des § 64h Abs. 2 FGG (für den Fall der Unterbringung) die Geschäftsstelle des Amtsgerichts des Haftortes nicht gehört (vgl. BGH NJW 1965, 1182;… Keidel/Kuntze/ Winkler, FG 12. Aufl. § 29 FGG Rdn. 11).
- BayObLG, 20.02.1992 - BReg. 2 Z 158/91
Befugnis zur Entgegennahme der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren der …
Die zu Protokoll des Amtsgerichts T. abgegebene Erklärung, die beim Bayerischen Obersten Landesgericht am 27.11.1991 eingegangen ist, war sowohl verspätet (§ 29 Abs. 2 , § 22 Abs. 1 FGG ) als auch formunwirksam, weil zur Entgegennahme der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit abweichend von der allgemeinen Vorschrift des § 11 FGG nach § 29 Abs. 4 , § 21 Abs. 2 FGG nur die Geschäftsstelle eines im konkreten Verfahren zuständigen Gerichts befugt ist (BGH NJW 1965, 1182 f.; KG FamRZ 1988, 877; BayObLG bei Goerke …
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.03.1988 - 1 WF 38/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 838
- FamRZ 1988, 963
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01
Zulässigkeit des dinglichen Arrests zur Sicherung des Zugewinnausgleichanspruchs; …
Der Antragsteller ist solchenfalls entgegen der früheren Rechtsauffassung des Senats (FamRZ 1982, 284 und 1988, 963) nicht darauf beschränkt, den Zugewinnausgleichsanspruch durch Sicherheitsleistung gem. § 1389 BGB im Wege der einstweiligen Verfügung sichern zu lassen.Der Senat gibt seine zum einstweiligen Rechtsschutz bei Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs ergangene frühere Rechtsprechung (FamRZ 1982, 284; 1988, 963 f.) auf und folgt der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1994, 114 f.), der sich eine Vielzahl von Oberlandesgerichten ebenso angeschlossen hat (vgl. z.B. OLG Hamm, FamRZ 1997, 181; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 882 f.) wie eine große Zahl von Kommentatoren (…vgl. die Nachweise bei Johannsen/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1389 Rn. 1 a).
- OLG Stuttgart, 02.05.2018 - 15 UF 215/17
Rechtsmittelbeschwer bei Verpflichtung eines Ehegatten zur Zustimmung zur …
Maßgebend für die Höhe der Beschwer sind die Belastungen und Aufwendungen, die dem zur Zustimmung Verpflichteten im Zusammenhang mit der Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung entstehen (OLG Frankfurt, FamRZ 1988, 963 ). - OLG Köln, 28.08.2000 - 11 W 23/00
Streit über Voraussetzungen für den Vollzug der beurkundeten Auflassung
Nach überwiegender Ansicht, der der Senat folgt, ist die Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO nur zulässig, wenn gegen die Entscheidung in der Hauptsache das Rechtsmittel der Berufung zulässig wäre (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1988, 838; OLG Karlsruhe, NJW 1987, 387; OLG München, OLGR 1995, 176;… Sttein/Jonas/Bork, 21. Auflage, § 91a, Rn. 32;… Zöller/Vollkommer, 21. Auflage, § 91a, Rn. 27;… Zöller/Gummer, a.a.O., § 567 Rn. 43; Jost, NJW 1990, 214 ff.; a.A. Gölzenleuchter/Meier, NJW 1985, 2813 f.; jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Stuttgart, 09.05.2018 - 15 UF 215/17
Familiensache: Zustimmungspflicht des Ehegatten zur gemeinsamen steuerlichen …
Maßgebend für die Höhe der Beschwer sind die Belastungen und Aufwendungen, die dem zur Zustimmung Verpflichteten im Zusammenhang mit der Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung entstehen (OLG Frankfurt, FamRZ 1988, 963). - OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 6 WF 9/06
Verfahrensrecht: Isolierte Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung nach Erledigung …
Es soll mit diesem zusätzlichen Erfordernis vermieden werden, dass eine Sache, für die ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist, auf dem Weg über die Kostenentscheidung doch zu einer inhaltlichen Überprüfung in die zweite Instanz gebracht werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. September 1992 - 6 WF 80/92 - vom 8. Mai 1996 - 6 WF 40/96 -, m.w.N.; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 9 WF 235/88 -, m.w.N.; OLG Frankfurt, FamRZ 1988, 963, 964; OLG Köln, FamRZ 1986, 695; OLG Karlsruhe, JurBüro 1987, 1076;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 91a, Rz. 27). - OLG Naumburg, 26.07.2001 - 14 WF 126/01
Kosten bei Erledigung - sofortige Beschwerde - Zulässigkeit
Die Zulässigkeit einer Beschwerde nach § 91 a Abs. 2 ZPO hängt nämlich nicht nur davon ab, dass der Kostenstreitwert einen Betrag von 200, 00 DM übersteigt (§ 567 Abs. 2 ZPO), sondern außerdem auch davon, dass die Berufungsgrenze von 1.500,00 DM nach § 511 a ZPO überschritten ist (…vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1987, S. 387; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, S. 838). - LG Bochum, 22.12.1999 - 9 T 38/99
Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen …
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