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   OLG Hamburg, 23.02.1989 - 6 U 234/88   

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https://dejure.org/1989,3951
OLG Hamburg, 23.02.1989 - 6 U 234/88 (https://dejure.org/1989,3951)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.1989 - 6 U 234/88 (https://dejure.org/1989,3951)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 6 U 234/88 (https://dejure.org/1989,3951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsnehmer; Verzugszinsen; Vertragszinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 288; HGB § 352; VVG § 94

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 680
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 07.09.1988 - 21 O 81/88
    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.1989 - 6 U 234/88
    »Das LG Hamburg (NJW-RR 1989, 681) hat mit eingehender Begründung überzeugend ausgeführt, daß die Kl. nicht kumulativ die in § 94 VVG normierten 4 % Vertragszinsen auf die Entschädigungssumme sowie die in § 288 BGB i. V. m. § 352 HGB normierten 5 % Verzugszinsen beanspruchen kann.«.
  • BGH, 19.09.1984 - IVa ZR 67/83

    Verzinsung der Forderung des Versicherungsnehmers gegen den Feuerversicherer

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.1989 - 6 U 234/88
    Beide Zinsbestimmungen dienen nämlich dazu, in pauschalierter Form die Nachteile auszugleichen, die dem VersNehmer dadurch entstehen, daß er die ihm zustehende Entschädigungssumme nicht alsbald nach dem Schadensereignis (vgl. dazu BGH, VersR 1984, 1137 [1139 f.]) bzw. nicht unverzüglich erhält.
  • LG Dortmund, 18.06.2008 - 22 O 189/07

    Finanzierungskosten - Verrechnung von Prozesszinsen mit Kreditzinsen

    Die Zinsbestimmung des § 288 BGB, die in dem Vorprozess der Zuerkennung von Verzugszinsen zugrunde lag, dient dazu, in pauschalierter Form die Nachteile auszugleichen, die dem Versicherungsnehmer dadurch entstehen, dass er die ihm zustehende Entschädigungssumme nicht alsbald nach dem Schadensereignis bzw. nicht unverzüglich erhält (OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 680; BGH VersR 1984, 1137 (1139 f).
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