Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 12.03.1990

Rechtsprechung
   BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 23/90   

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https://dejure.org/1990,3114
BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 23/90 (https://dejure.org/1990,3114)
BayObLG, Entscheidung vom 11.04.1990 - BReg. 2 Z 23/90 (https://dejure.org/1990,3114)
BayObLG, Entscheidung vom 11. April 1990 - BReg. 2 Z 23/90 (https://dejure.org/1990,3114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10, 15
    Abänderung der Zweckbestimmung eines Sondereigentums durch in der Gemeinschaftsordnung zugelassenen Mehrheitsbeschluß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Wohnanlage; Arztpraxis; Praxis; Nutzung; Berufsausübung; Gewerbe; Eigentümerbeschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1; WEG § 15 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 13098/89
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 23/90

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 978
  • BayObLGZ 1990, 107
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.04.2019 - V ZR 112/18

    Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung

    Ebenso wenig darf die Zweckbestimmung einer Teileigentumseinheit geändert werden, wenn der Teileigentümer nicht einverstanden ist (so im Ergebnis auch BayObLG, NJW-RR 1990, 978, 979); beispielsweise berechtigt eine allgemeine Öffnungsklausel nicht dazu, eine als Gaststätte dienende Teileigentumseinheit ohne Zustimmung des Teileigentümers mit der Zweckbestimmung Büro zu versehen, weil die Mehrheit den Gaststättenbetrieb als störend empfindet.
  • OLG Frankfurt, 17.05.1991 - 20 W 362/90

    Gemeinschaftliche Rasenflächen; Optische Gestaltung des Grundstücks; Nutzung als

    Dieser Mehrheit der Wohnungseigentümer muß es nach Auffassung des Senats möglich sein, eine auch Ballspiele zulassende Gebrauchsregelung zu treffen, weil dafür sachliche Gründe vorliegen (Spielbedürfnis, das der vorhandene kleine Spielplatz mit Sandkasten, Schaukel und Rutsche nicht erfüllt) und von einer unbilligen Benachteiligung der übrigen Wohnungseigentümer nicht ausgegangen werden kann (vgl. auch BayObLGZ 1990, 107 = DRsp I (152) 160 b für einen die Gemeinschaftsordnung abändernden Eigentümerbeschluß).«.
  • OLG Naumburg, 10.01.2000 - 11 Wx 2/99

    Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung; Delegation von Aufgaben auf

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  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 21/98

    Gültigkeit von Mehrheitsbeschlüssen zur Änderung von Bestimmungen der

    Die Gemeinschaftsordnung (Teilungserklärung) kann aber dann durch Mehrheitsbeschluß abgeändert werden, wenn dies in ihr selbst vorgesehen ist, ein sachlicher Grund für die Abänderung vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer durch die Abänderung gegenüber dem früheren Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 ff., ergangen auf den Vorlagebeschluß des Senats BayObLGZ 1984, 257 ff.; BayObLGZ 1990, 107/109).
  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Auch ein Eigentümerbeschluß kann grundsätzlich eine wirksame Änderung der Teilungserklärung herbeiführen, wenn die Teilungserklärung dies vorsieht (BGHZ 95, 137 : BayObLGZ 1990, 107) oder der Beschluß, wenn dies nicht der Fall ist, nicht für ungültig erklärt wird (BGHZ 127, 99, 102 f.; 129, 329).
  • OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04

    Wohnungseigentum: Abänderung des in einer Teilungserklärung enthaltenen

    Dies entspricht herrschender höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 27.06.1985, VII ZB 21/84, BGHZ 1995, 137 ; BayObLG WuM 1990, 604 ; WuM 1992, 156 ; Pfälz OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ; KG NZM 2001, 959 ).
  • BayObLG, 22.05.1997 - 2Z BR 15/97

    Nutzungsänderung von Sondereigentum - Kein Ausschluß des betroffenen

    Die Wirksamkeit dieser Bestimmung hat das Landgericht ohne Rechtsfehler bejaht (vgl. BGHZ 95, 137/140; BayObLGZ 1990, 107/109 und BayObLG WuM 1993, 697/699).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92

    Ausübung eines jedem Wohnungseigentümer einer Wohnanlage eingeräumten

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  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 113/91

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Eine solche Ermächtigung ist zulässig; der auf ihrer Grundlage gefaßte Mehrheitsbeschluß ist aber gleichwohl nur dann rechtmäßig, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem früheren Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 97, 137 ff.; BayObLGZ 1984, 257 ff.; 1990, 107, 110; BayObLG …
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 2 Z 154/90

    Wohnungsmiteigentümer als Störer bei vertragswidriger Nutzung durch Dritte;

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  • BayObLG, 03.06.1992 - 2Z BR 30/92

    Vergabe von Kellerabteilen durch den Verwalter

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.03.1990 - 17 W 10/90   

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https://dejure.org/1990,7544
OLG Karlsruhe, 12.03.1990 - 17 W 10/90 (https://dejure.org/1990,7544)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.03.1990 - 17 W 10/90 (https://dejure.org/1990,7544)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. März 1990 - 17 W 10/90 (https://dejure.org/1990,7544)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 978
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99

    Ablösung einer Bürgschaftsforderung durch ein Darlehen; Begriff der alsbaldigen

    Diese Vorschrift findet im Rahmen von § 91 a ZPO ebenfalls entsprechende Anwendung (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 978; OLG München, NJW-RR 1992, 731; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 905; OLG Koblenz, JurBüro 1993, 560; Zöller/Vollkommer a.a.O., § 91 a Rdn. 24; Thomas/Putzo a.a.O., § 91 a Rdn. 48).
  • KG, 31.07.2006 - 12 W 41/06

    Kostentragungpflicht: Erledigung der Räumungsklage durch Räumung am Tage der

    Der Mieter gibt keinen Anlass für die Räumungsklage, wenn er die Kündigung erst bei oder nach der Klagezustellung erhalten hat und der Vermieter vorher weder zur Räumung aufgefordert noch ihm einen Räumungsprozess angekündigt hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 978).
  • OLG Nürnberg, 28.04.1994 - 8 U 3123/93

    Wirksamkeit der Honoravereinbarung mit einem Zahnarzt; Abschluss einer

    Der Grundgedanke dieser Bestimmung ist im Rahmen des § 91 a ZPO entsprechend anwendbar (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 90, 978; Thomas-Putzo a.a.O., RZ 48 zu § 91 a ZPO ).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2006 - 19 W 38/06

    Kostenentscheidung: Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerdeinstanz

    Der Senat teilt die überwiegend vertretene Auffassung, dass der dem Landgericht unterbreitete "bisherige" Sach- und Streitstand für die Kostenentscheidung maßgeblich ist und neues Vorbringen in der Beschwerdeinstanz abweichend von § 571 Abs. 2 S. 1 ZPO nicht zu berücksichtigen ist (OLG Hamm, OLGR 1999, 316; OLG Frankfurt, JurBüro 1991, 1392, 1393; WRP 1987, 116; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 978).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 17 W 33/93

    Berücksichtigung unstreitiger Tatsachen nach Erledigterklärung

    Bei der Entscheidung nach § 91 a ZPO dürfen Tatsachen, die erst nach der Erledigungserklärung vorgetragen worden sind, jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn sie unstreitig sind (OLG Köln, MDR 1969, 848; Zöller/Vollkommer, 17. Aufl., § 91 a Rdn. 26; Thomas/Putzo, 18. Aufl., § 91 a Rdn. 46; aA.: OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 978 ; Baumbach/Hartmann, 51. Aufl., § 91 a Rdn. 112 f., 116).
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