Rechtsprechung
BGH, 16.05.1991 - VII ZR 225/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Geltendmachung einer treuhänderisch übertragenen Forderung im eigenen Namen - Bedarf und Reichweite der Erlaubnis fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig zu besorgen - Beschränkung der Erlaubnis auf die außergerichtliche Einziehung von Forderungen - ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 14.03.1991 - VII ZR 225/90
- BGH, 16.05.1991 - VII ZR 225/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1343
- MDR 1991, 1088
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 29.04.1998 - 1 W 23/98
Berufungsgericht nicht geteilte Rechtsauffassung Befangenheit
Insofern hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, daß es im vorliegenden Fall dahinstehen kann, ob die von dem erkennenden Richter beim Amtsgericht Siegburg zur Aktivlegitimation der Klägerin vertretene Rechtsauffassung im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1996, 393; NJW-RR 1991, 1343) zutrifft.Die Besorgnis der Befangenheit des Abteilungsrichters läßt sich auch nicht daraus ableiten, daß er an dem mit der Ladungsverfügung erteilten Hinweis, die Klägerin sei als Inkassounternehmen zum außergerichtlichen Forderungseinzug nicht berechtigt, mit Hinweis vom 29.10.1997 festgehalten hat, obwohl die Klägerin das sie betreffende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.05.1991 (NJW-RR 1991, 1343) vorgelegt und auf die dementsprechende Auffassung des zuständigen Berufungsgerichts hingewiesen hat.
- OLG Schleswig, 22.12.1994 - 2 U 36/94
Geltendmachung einer treuhänderisch zur Einziehung abgetretenen Forderung
Der BGH konnte diese Frage bisher offenlassen (vgl. Urteil vom 16.5.1991 NJW-RR 1991, 1343 ; vom 1.2.1994 EBE 1994, 33). - OLG Stuttgart, 07.01.1992 - 8 W 516/91
Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts
Abgesehen von der Frage, inwieweit allgemein die Kosten für Rechtsbeistände ebenso wie die Kosten für Rechtsanwälte für deren Tätigkeit anstelle einer notwendigen Tätigkeit der Partei selbst in allen Prozessen erstattungsfähig sind (vgl. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO und Art. IX Abs. 1 Satz 3 KostÄndG ), hätte die Klägerin hier doch mit einer eigenen Beantragung des Mahnbescheids ihre Befugnisse zur außergerichtlichen Einziehung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 5 RBerG überschritten und wäre insoweit auch nicht durch den Genehmigungsbescheid des Präsidenten des Landgerichts Köln vom 28.3.89 gedeckt gewesen (vgl. das von der Klägerin vorgelegte Urteil des BGH vom 16.5.91 - VII ZR 225/90 zum vorausgegangenen Genehmigungsbescheid). - OLG Köln, 10.11.1992 - 15 U 72/92 Der Zweck und die Tragweite dieser gesetzlichen Regelung sind allerdings umstritten (vgl. dazu und zum folgenden das - von der Klägerin mit ihrem Schriftsatz vom 19.02.1992 in einer Ablichtung - Bl. 38 ff. d.A. - zu den Akten gereichte - Urteil des BGH vom 16.05.1991 - VII ZR 225/90 -, dem der Senat folgt).
- OLG Köln, 10.11.1992 - 22 U 93/92 Auf das zu den Akten gereichte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.05.1991 (NJW-RR 1991, 1343) wird verwiesen.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.03.1991 - 19 U 234/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwer bei Erledigung der Hauptsache bei Dritwiderspruchsklage; Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Freigabeerklärung bei einer Drittwiderspruchsklage; Berufung gegen Leistungsurteil; Aufheben der Vollstreckungsmaßnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 511 a
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1343
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.01.2007 - IX ZR 181/05
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils
Anders verhält es sich weiterhin aber auch, wenn, wie von der Beklagten, der Vollstreckungsgläubigerin, wiederholt selbst vorgetragen, der gepfändete PKW freigegeben worden sein sollte (vgl. BGHZ 58, 207, 214; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1343, 1344 zur Freigabe durch den erstinstanzlich verurteilten Vollstreckungsgläubiger vor Einlegung der Berufung;… Thomas/Putzo, 27. Aufl. ZPO § 771 Rn. 23;… auch Stein/Jonas/Münzberg, aaO § 771 Rn. 13 für den Fall, dass nach Freigabe eine erneute Vollstreckung ausscheidet;… a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 65. Aufl. § 771 Rn. 3; vgl. auch BGHZ 72, 334, 338;… BGH, Urt. v. 27. November 2003 - IX ZR 310/00, NJW-RR 2004, 1220, 1221). - OLG Stuttgart, 14.10.1994 - 2 U 263/93
Fehlerhafte Außendämmung; unklare Planung: Verantwortlichkeit
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