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   OLG München, 31.05.1990 - 24 U 808/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5652
OLG München, 31.05.1990 - 24 U 808/89 (https://dejure.org/1990,5652)
OLG München, Entscheidung vom 31.05.1990 - 24 U 808/89 (https://dejure.org/1990,5652)
OLG München, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 24 U 808/89 (https://dejure.org/1990,5652)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwaltliche Pflichten; Prozeßanwalt; Verkehrsanwalt; Abgrenzung der Mandate; Verantwortungsbereich; Erfüllungsgehilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276, § 278, § 675

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1460
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 30.10.2002 - 1 U 544/02

    Abhängigkeit einer Übersendung eines bereits ausgehandelten Vergleichstextes von

    7) Zwar wirkt eine zwischen zwei Rechtsanwälten abgeschlossene Gebührenteilungsvereinbarung grundsätzlich nicht gegenüber dem Mandanten und beeinflusst nicht die Höhe der gesetzlich entstandenen Gebühren (OLG Karlsruhe, Anwaltsblatt 92, 453; OLG Hamm, Anwaltsblatt 92, 400 f.; OLG München, NJW-RR 1991, 1460 f.).
  • LG Dortmund, 27.10.2004 - 3 O 457/03

    Anwaltliche Pflichtverletzung durch einen zu weit gefassten Antrag

    RGRZ, Band 167, Seite 77/81; OLG München, NJW-RR 1991, 1460;.
  • OLG Bremen, 14.10.1997 - 3 U 8/97

    Schuldhafte Verletzung der Pflichten als Residenzanwalt ; Darstellung der

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