Weitere Entscheidung unten: AG Ratingen, 21.12.1990

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.02.1991 - 6 U 2394/90   

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https://dejure.org/1991,2079
OLG Nürnberg, 08.02.1991 - 6 U 2394/90 (https://dejure.org/1991,2079)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.02.1991 - 6 U 2394/90 (https://dejure.org/1991,2079)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Februar 1991 - 6 U 2394/90 (https://dejure.org/1991,2079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833
    Haftung für Folgen schreckhafter Reaktion auf sich nähernden großen Hund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823, § 847

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Oberschenkelhalsbruch; Rippenfraktur; Beinvenenthrombose

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde - Schäferhund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz einer 86-jährigen Frau aufgrund Angst vor freilaufendem Schäferhund: Tierhalter haften auf Schmerzensgeld - Unberechenbarkeit des natürlichen Verhaltens des Hundes begründete Tierhalterhaftung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 741
  • VersR 1991, 1072
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1977 - VI ZR 234/75

    Erwerb eines Pferdes als Kapitalanlage - Schadensersatz wegen eines Reitunfalls -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.02.1991 - 6 U 2394/90
    Da damit die Haftung der Beklagten bereits gemäß § 833 BGB - auch für den Schmerzensgeldanspruch (vgl. BGH NJW 77, 2158) - begründet ist, bedarf die Frage, ob die Verletzung der Klägerin nicht durch Fahrlässigkeit der Hundehalter, die den Hund unbeaufsichtigt auf die Straße laufen ließen, auch von diesen verschuldet ist, keiner weiteren Erörterung.
  • BGH, 25.01.1972 - VI ZR 20/71

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung von zukünftigen Schäden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.02.1991 - 6 U 2394/90
    Auch der Feststellungsantrag ist zulässig (§ 256 ZPO ) und im Hinblick auf die zu erwartenden und künftig fortbestehenden Beeinträchtigungen begründet (vgl. BGH VersR 72, 459).
  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 237/74

    Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft durch den Tod

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.02.1991 - 6 U 2394/90
    Die daraus gezogene Folgerung, natürliches Verhalten eines Tieres schließe die Tierhalterhaftung grundsätzlich aus, kann allerdings keinen Bestand haben, denn die Tierhalterhaftung hat gerade ihre Wurzeln in der dem natürlichen Verhalten des Tieres innewohnenden Unberechenbarkeit und der daraus hervorgerufenen Gefährdung der Gesundheit Dritter (vgl. BGH NJW 76, 2131).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 94/07

    Tierhalterhaftung: Sturz eines Radfahrers aufgrund Annähern eines Hundes

    Ein solcher mittelbarer ursächlicher Zusammenhang liegt z. B. vor, wenn ein Mensch durch das Verhalten eines Tieres in Angst und Schrecken versetzt wird, infolge dessen stürzt und sich verletzt (OLG Schleswig, a. a. O.; OLG Nürnberg NJW-RR 1991, S. 741; OLG Nürnberg NJW 1965, S. 694; OLG Köln VersR 1999, S. 1293; Belling/Eberl-Borges, a. a. O., Rn. 26; Spindler, a. a. O., Rn. 11).
  • AG Offenbach, 12.05.2014 - 38 C 205/13

    Haftung des Tierhalters für einen freilaufenden Hund auf Feldwegen

    So ist dies auch in der Rechtsprechung wiederholt entschieden worden, z. B.: "Die Tierhalterhaftung für einen frei laufenden Hund kann auch eingreifen, wenn dieser eine Unfallverletzung dadurch verursacht, dass er bei einem an der Leine geführten Hund eine Angst- und Fluchtreaktion auslöst." (LG Hamburg, VersR 1993, 1496 f.) "Die Tierhalterhaftung greift auch ein, wenn eine ältere Person auf die plötzliche Annäherung eines größeren Hundes aus Angst vor dem Tier schreckhaft reagiert und dabei zu Schaden kommt." (OLG Nürnberg VersR 1991, 1072).

    In dieser Hinsicht äußern sich auch die führenden Kommentatoren, z. B. Spindler: "Ebenso haftet der Tierhalter für Verletzungen eines Menschen infolge von nachvollziehbarer ( Staudinger/Eberl-Borges Rn 25 f) Angst oder Panik vor Tieren, etwa wenn eine ältere Frau aus Angst vor einem auf sie zukommenden Hund stürzt (OLG Nürnberg NJW-RR 1991, 741 ; NJW 1965, 694, 695 ; OLG Celle OLGR 1999, 105 : Verbellen) oder ein Kind vor Schreck in ein Fahrzeug läuft (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 281 ).

  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung

    So steht der Verwirklichung einer typischen Tiergefahr nicht entgegen, dass er sich die Verletzungen unmittelbar erst aufgrund einer eigenen schreckhaften Reaktion zuzieht (OLG Nürnberg, NJW-RR 1991, 741: Zurückweichen einer 86-jährigen Frau vor einem schwanzwedelnd auf sie zulaufenden Schäferhund und Sturz über Bordsteinkante; ebenso OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1996, 169).
  • OLG Köln, 05.11.1998 - 1 U 51/98

    Unfall infolge eines vor die Kühlerhaube laufenden Hundes

    Es ist allgemein anerkannt, dass die Ursachenkette nicht durch die Schreckreaktion des Verletzten auf das Tier unterbrochen wird (OLG Düsseldorf OLGR 1996, 169; OLG Nürnberg NJW-RR 1991, 741; Münchener Kommentar-Mertens,BGB, 3. Aufl., § 833 Rdnr. 17).
  • OLG Karlsruhe, 12.03.1992 - 9 U 270/91

    Ersatz eines immateriellen Schadens aus Anlass einer Hundebalgerei; Adäquat

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  • LG Bonn, 23.02.2018 - 1 O 91/17

    Haftung Tierhalter; Hund; Sturz Mitverschulden

    Vielmehr ist entscheidend und durch die Zeugen bestätigt worden, dass sich vorliegend eine von "X" ausgehende typische Tiergefahr im Sinne von § 833 Satz 1 BGB dadurch verwirklicht hat (vgl. OLG Koblenz NJW 2003, 2834f.; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 242; OLG Nürnberg NJW-RR 1991, 741; Palandt/Sprau, BGB, 77.Aufl. 2018, § 833 Rd.6 und 7 jeweils m.w.N.), dass dieser in seinem unberechenbaren Bewegungsverhalten auf die anderen Hunde und insbesondere "F" fixiert in die Gehrichtung der Klägerin hineingelaufen ist und diese dadurch zu Fall gebracht hat.
  • LG Hamburg, 07.06.2001 - 314 O 151/99

    Verpflichtung eines Hundehalters zum Ersatz des durch seinen Hund entstandenen

    Ein Schaden ist auch dann durch ein Tier adäquat-kausal verursacht, wenn das Tier einen Menschen nicht angreift, der Mensch aber aus Angst schreckhaft und unüberlegt reagiert und dadurch einen Schaden erleidet (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 91, 741).
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Rechtsprechung
   AG Ratingen, 21.12.1990 - 8 C 1768/90   

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https://dejure.org/1990,12290
AG Ratingen, 21.12.1990 - 8 C 1768/90 (https://dejure.org/1990,12290)
AG Ratingen, Entscheidung vom 21.12.1990 - 8 C 1768/90 (https://dejure.org/1990,12290)
AG Ratingen, Entscheidung vom 21. Dezember 1990 - 8 C 1768/90 (https://dejure.org/1990,12290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn das Dixi-Klo aufs Auto fällt ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschädigung eines PKW aufgrund sturmbedingten Umfallens eines Toilettenhäuschens - Kenntnis vom Sturm begründet Mitverschulden des PKW-Besitzers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 741
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Osnabrück, 10.07.2019 - 4 S 125/19

    Verkehrssicherungspflicht - Verweis auf übliche Praxis in vergleichbaren

    Eine Windstärke von 10 Beaufort stellt jedenfalls kein außergewöhnliches Naturereignis dar, welches die Haftung eines Gebäudeunterhaltungspflichtigen oder sonst Verkehrssicherungspflichtigen ausschließen könnte (OLG Stuttgart, Urteil vom 13.11.2016, Az. 4 U 97/16; AG Ratingen, Urteil vom 21.12.1990, 8 C 1768/90 - zit. nach juris).
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