Weitere Entscheidung unten: OLG München, 09.11.1990

Rechtsprechung
   OLG München, 09.11.1990 - 23 U 4090/90   

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https://dejure.org/1990,2113
OLG München, 09.11.1990 - 23 U 4090/90 (https://dejure.org/1990,2113)
OLG München, Entscheidung vom 09.11.1990 - 23 U 4090/90 (https://dejure.org/1990,2113)
OLG München, Entscheidung vom 09. November 1990 - 23 U 4090/90 (https://dejure.org/1990,2113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsansprüche wegen eines zwischen den Parteien geschlossenen, jedoch nicht zur Ausführung gekommenen Bauvertrages; Zurverfügungstehen eines Grundstücks auf Grund des zwischen der Beklagten und den Bauherren abgeschlossenen Generalunternehmervertrages; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 645 Abs. 1 Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bereitstellungspflicht des Generalunternehmers bzw. Bauherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauwerkserrichtung unmöglich: Welche Ansprüche hat der Subunternehmer? (IBR 1992, 92)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 348
  • MDR 1992, 53
  • BauR 1992, 74
  • ZfBR 1992, 33
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter

    Auszug aus OLG München, 09.11.1990 - 23 U 4090/90
    Zwar kann das Grundstück, auf dem gebaut werden sollte, als "Stoff" im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden, da dieser Begriff weit auszulegen ist (vgl. BGHZ 60, 14, 20).

    Dies schließt jedoch nicht eine analoge Anwendung aus, wie sie vom Bundesgerichtshof wiederholt befürwortet worden ist (BGHZ 40, 71 ; 60, 14; 83, 197).

  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80

    Restwerklohnanspruch trotz nicht ausführbarer Montage

    Auszug aus OLG München, 09.11.1990 - 23 U 4090/90
    Dies schließt jedoch nicht eine analoge Anwendung aus, wie sie vom Bundesgerichtshof wiederholt befürwortet worden ist (BGHZ 40, 71 ; 60, 14; 83, 197).

    Am nächsten kommt noch die Entscheidung BGHZ 83, 197, in der es um die Lieferung und Montage einer Tierkörperverwertungsanlage im Iran und die (teilweise) Unausführbarkeit wegen der dortigen politischen Verhältnisse ging.

  • BGH, 11.07.1963 - VII ZR 43/62

    Vergütungsgefahr des Unternehmers bei zufälligem Untergang des Werks vor Abnahme

    Auszug aus OLG München, 09.11.1990 - 23 U 4090/90
    Eine solch weite Auslegung dieser Vorschrift wäre weder mit ihrem Wortlaut noch mit ihrer Entstehungsgeschichte vereinbar (vgl. BGHZ 40, 71 ) und ist deshalb abzulehnen (vgl. Palandt-Thomas, a.a.O. § 645 Anm. 3 b dd).

    Dies schließt jedoch nicht eine analoge Anwendung aus, wie sie vom Bundesgerichtshof wiederholt befürwortet worden ist (BGHZ 40, 71 ; 60, 14; 83, 197).

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Rechtsprechung
   OLG München, 09.11.1990 - 23 U 1090/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7977
OLG München, 09.11.1990 - 23 U 1090/90 (https://dejure.org/1990,7977)
OLG München, Entscheidung vom 09.11.1990 - 23 U 1090/90 (https://dejure.org/1990,7977)
OLG München, Entscheidung vom 09. November 1990 - 23 U 1090/90 (https://dejure.org/1990,7977)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unmöglichkeit; Vertraglich geschuldete Leistung; Bauunternehmer; Generalunternehmer; Werkunternehmer; Baugrundstück; Bauherr; Entschädigungsanspruch

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 643

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 348
  • MDR 1992, 53
  • BauR 1991, 74
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