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   OLG Stuttgart, 13.03.1992 - 2 U 221/91   

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https://dejure.org/1992,4731
OLG Stuttgart, 13.03.1992 - 2 U 221/91 (https://dejure.org/1992,4731)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.1992 - 2 U 221/91 (https://dejure.org/1992,4731)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 1992 - 2 U 221/91 (https://dejure.org/1992,4731)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 11 Nr. 12, § 23 Abs. 2 Nr. 6; BGB § 469

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 887
  • NJW-RR 1992, 887 n.r.
  • NJW-RR 1993, 1088 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.10.1985 - X ZR 12/85

    Voraussetzungen des Verzugs des Unternehmers bei einem Werklieferungsvertrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.1992 - 2 U 221/91
    Zu § 11 Nr. 1 AGBG hat dies der BGH bereits unter Verweis auf die Materialien zum Gesetz festgestellt (BGH, NJW-RR 1986, 211 [212]).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 199/03

    Direktunterrichtsvertrag: Wirksamkeit eines Kündigungsausschlusses für die ersten

    Ein solcher Verstoß liegt bezüglich der Vertragsdauer etwa dann vor, wenn die Laufzeit des Vertrages nicht überschaubar ist (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1992, 887; Wolf/Horn/Lindacher-Wolf, aaO., § 11 Nr. 12 AGBG, Rdnr. 23).
  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht, dessen Urteil in NJW-RR 1992, 887 = VuR 1992, 298 (m.w.N. Teske EWiR § 9 AGBG 5/92, 417) veröffentlicht ist, das landgerichtliche Urteil teilweise geändert und der Beklagten "wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot nach § 9 AGBG" die Verwendung der genannten oder inhaltsgleicher Klauseln untersagt.
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