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OLG Stuttgart, 13.03.1992 - 2 U 221/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 887
- NJW-RR 1992, 887 n.r.
- NJW-RR 1993, 1088 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.10.1985 - X ZR 12/85
Voraussetzungen des Verzugs des Unternehmers bei einem Werklieferungsvertrag; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.1992 - 2 U 221/91
Zu § 11 Nr. 1 AGBG hat dies der BGH bereits unter Verweis auf die Materialien zum Gesetz festgestellt (BGH, NJW-RR 1986, 211 [212]).
- OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 199/03
Direktunterrichtsvertrag: Wirksamkeit eines Kündigungsausschlusses für die ersten …
Ein solcher Verstoß liegt bezüglich der Vertragsdauer etwa dann vor, wenn die Laufzeit des Vertrages nicht überschaubar ist (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1992, 887;… Wolf/Horn/Lindacher-Wolf, aaO., § 11 Nr. 12 AGBG, Rdnr. 23). - BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92
Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche …
Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht, dessen Urteil in NJW-RR 1992, 887 = VuR 1992, 298 (m.w.N. Teske EWiR § 9 AGBG 5/92, 417) veröffentlicht ist, das landgerichtliche Urteil teilweise geändert und der Beklagten "wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot nach § 9 AGBG" die Verwendung der genannten oder inhaltsgleicher Klauseln untersagt.