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   OLG Stuttgart, 15.09.1993 - 9 U 90/93   

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https://dejure.org/1993,2353
OLG Stuttgart, 15.09.1993 - 9 U 90/93 (https://dejure.org/1993,2353)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.09.1993 - 9 U 90/93 (https://dejure.org/1993,2353)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. September 1993 - 9 U 90/93 (https://dejure.org/1993,2353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Werklohnforderungen; Anforderungen an wirksame Einbeziehung der VOB/B; Anforderungen an vom Gesetz abweichende Fälligkeitsregelung; Anforderungen an Verstoß einer Regelung gegen das AGBG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlüsselfertigbau: Wann verjährt Schlußzahlung? (IBR 1994, 229)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 17
  • BauR 1994, 121
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 03.11.2010 - 12 U 782/10

    Bürgschaft - Keine wirksame Kündigung, keine Fälligkeit: Keine Verjährung!

    (b) Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart im Urteil vom 15.09.1993 ( Az.: 9 U 90/93, nach juris: BauR 1994, 121) ausgeführt hat, dass eine Formularklausel, nach der der Anspruch auf Werklohn aus einem BGB-Werkvertrag mit der Stellung der Schlussrechnung fällig wird, gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG verstoße, da damit in das Belieben des Formularverwenders gestellt werde, wann der Lauf der Verjährungsfrist in Gang gesetzt werde und somit die Verjährung eintreten sollen, wird allein auf die rechtliche Wirkung des Hinausschiebens der Fälligkeit abgestellt, ohne das Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung im Einzelnen zu prüfen.
  • OLG Frankfurt, 21.02.2007 - 17 U 153/06

    Bürgschaft: Beginn der Verjährung des Anspruchs des Gläubigers gegen den Bürgen

    Die Verjährung einer Forderung von der Erteilung einer Rechnung abhängig zu machen, ist auch in weiteren höchstrichterlichen Entscheidungen in anderen Zusammenhängen Bedenken begegnet (vgl. BGHZ 79, 176, 178; OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 17 f).
  • OLG Hamm, 25.03.1996 - 17 U 117/94

    Schlüssigkeit von Werklohnklage auf Grundlage einer Schlußrechnung: Ausweis von

    a) Nach der zutreffenden Rspr. des BGH (Urteile vom 18.12.1980 - VII ZR 41/80 - BauR 1981, 199 f und vom 22.4.1982 - VII ZR 191/81 - BauR 1982, 377 f; vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 17) ist die Erteilung einer Schlußrechnung zwar beim BGB-Werkvertrag für die Frage der Fälligkeit des Werklohnes entgegen einer im Schrifttum vertretenen Meinung (vgl. Ingenstau/Korbion, B § 14 Rn. 11 und B § 16, Rn. 13; Werner/Pastor, Rn. 1370 f) grundsätzlich ohne Belang, da die gesetzlichen Regelungen des BGB das Erfordernis einer Rechnungserteilung als Fälligkeitsvoraussetzung nicht normieren.
  • OLG Köln, 26.06.2013 - 13 U 160/11
    Soweit die Beklagte demgegenüber annimmt, dass eine solche - individualvertraglich unbedenkliche (Palandt, Kommentar zum BGB, 72. Auflage 2013, § 199 BGB Rdn. 7) - Regelung nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NJW-RR 1994, 17) als AGB-Klausel unwirksam sei, weil der Beginn der Verjährungsfrist in das Belieben der Klägerin gestellt werde, ist darauf zu verweisen, dass die Klausel nach dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag der Klägerin von der Beklagten gestellt worden ist; diese kann sich mithin auf die Unwirksamkeit nicht berufen (Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, Vorbemerkung zu § 307 BGB, Rdn. 1).
  • LG Berlin, 15.03.2007 - 33 O 140/06

    Entgeltanspruch des Gasversorgers aus einem Sonderkundenvertrag: Berechtigung zur

    Nach wohl überwiegender Ansicht ist eine formularmäßige Klausel, die - wie § 27 AVBGasV - die Fälligkeit einer Forderung von einer Rechnungslegung abhängig macht, zwar grundsätzlich unwirksam, weil der Vertragspartner dadurch, dass der Verwender den Beginn der Verjährung nach Belieben hinausschieben kann, unangemessen benachteiligt wird (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 199 Rdnr.; OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 17).
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