Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.02.1994 - 2 UF 327/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschluß des Versorgungsausgleichs; Berufsausbildung; BAFÖG; Eigene Erwerbstätigkeit; Vollschichtige Erwerbstätigkeit; Wirtschaftliches Ungleichgewicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1587c Nr. 1
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 837
- FamRZ 1994, 1472
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bremen, 17.04.2001 - 5 UF 100/00
Billigkeitserwägungen (§ 1587 c Nr. 1 BGB ) im Falle der Ausgleichspflicht …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Schleswig, 17.12.2001 - 15 UF 141/01
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit
Nach verbreiteter Ansicht in der Rechtsprechung wäre ein Ungleichgewicht, das zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen würde, nicht gegeben, wenn der Beitrag der Eheleute zum Familienunterhalt im Verhältnis 2 : 1 bestehen würde (vgl. BGH NJW 1973, 749; 1981, 1733; OLG Hamm NJW-RR 1994, 837).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.02.1994 - 7 UF 193/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1573 Abs. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufstockungsunterhalt; Erwerbstätigkeit; Einkommen ; Scheidung; Anderer Zeitpunkt
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 837
- FamRZ 1994, 1392
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 389/81
Begriff der Ehe von langer Dauer; Berücksichtigung der Ehedauer bis zur …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1994 - 7 UF 193/93
Dennoch müssen auch hier, ebenso wie bei den vorgenannten Bestimmungen die Anspruchsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Scheidung oder einem der weiteren gesetzlich benannten Einsatzzeitpunkte vorliegen (BGH, FamRZ 1983, 886 ; 1985, 161;… Erman-Diekmann, 9. Aufl. 1993, § 1573 Rdn. 27;… Johannsen-Voelskow, Eherecht, 2. Aufl. 1992, § 1573 Rdn. 15;… Lohmann, Neue Rechtsprechung zum Familienrecht, 7. Aufl., Rdn. 40;… Wendel/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 2. Aufl. 1990, 1. Hauptteil, Teil III: Ehegattenunterhalt, VI Ziffer 4; Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht, l. Kapital V Ziffer 3;… Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess, Rdn. 1105). - BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 38/83
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1994 - 7 UF 193/93
Dennoch müssen auch hier, ebenso wie bei den vorgenannten Bestimmungen die Anspruchsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Scheidung oder einem der weiteren gesetzlich benannten Einsatzzeitpunkte vorliegen (BGH, FamRZ 1983, 886 ; 1985, 161;… Erman-Diekmann, 9. Aufl. 1993, § 1573 Rdn. 27;… Johannsen-Voelskow, Eherecht, 2. Aufl. 1992, § 1573 Rdn. 15;… Lohmann, Neue Rechtsprechung zum Familienrecht, 7. Aufl., Rdn. 40;… Wendel/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 2. Aufl. 1990, 1. Hauptteil, Teil III: Ehegattenunterhalt, VI Ziffer 4; Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht, l. Kapital V Ziffer 3;… Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess, Rdn. 1105).
- OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 116/00
Handels- und Gesellschaftsrecht; Baurecht; Wasserrecht; Umweltrecht; …
Fortführung eines Handelsgeschäfts bedeutet, dass das Handelsgeschäft in seinem Kern fortgeführt wird (BGH NJW 1982, 1647; OLG Hamm OLGR 1994, 68; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 71; DRsp-ROM Nr. 1999/10505), was z.B. erfüllt ist bei Übernahme der Geschäftsräume, der gleichen Geschäftsadresse, von Teilen des Personals sowie des wesentlichen Teils des Inventars. - OLG Hamm, 04.07.2003 - 10 WF 131/03
Voraussetzungen des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
Diese Einschränkung des Gesetzeswortlauts folgt aus der Gesetzessystematik, insbesondere aus der Anordnung der zusätzlichen Einsatzzeitpunkte in § 1573 1, 11, III sowie der ergänzenden Rechtsnatur des § 1573 II BGB selbst (vgl. OLG Hamm - 7. FamS - FamRZ 1994, 1392;… Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess, 3. Aufl., Rz. 1167 ff. - jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 3 WF 204/97
Einsatzzeitpunkt für Unterhaltsanspruch wegen Krankheit bei nachehelichem …
Dabei sind nicht allein die Arbeitsstellen maßgebend, die die Klägerin tatsächlich bekleidet hat; von Bedeutung ist vielmehr auch, ob und inwieweit sie zurechenbare Einkünfte haben konnte, ob sie also ihrer Erwerbsobliegenheit nachgekommen ist (so OLG Hamm in FamRZ 1994, 1392 ).