Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 18.02.1994

Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1994 - VII ZR 244/92   

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https://dejure.org/1994,1924
BGH, 21.04.1994 - VII ZR 244/92 (https://dejure.org/1994,1924)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1994 - VII ZR 244/92 (https://dejure.org/1994,1924)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1994 - VII ZR 244/92 (https://dejure.org/1994,1924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz gegen einen Architekten wegen fehlerhafter Planung eines Wohnhauses - Vorliegen von mangelhaften Werkplänen aufgrund einer fehlerhaften Grundstücksbreite und nicht ausreichendr Berücksichtigung der Hanglage des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einwilligung in Schädigung auf eigene Gefahr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 635
    Haftung des Architekten für fehlerhafte Maße

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr baut trotz erkennbar ungenauen Plans: Haftung des Architekten ausgeschlossen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr verwertet erkennbar fehlerhaften Plan: Welche Folgen? (IBR 1995, 343)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 916
  • BauR 1994, 533
  • ZfBR 1994, 207
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus BGH, 21.04.1994 - VII ZR 244/92
    In der Regel hat das sog. Handeln auf eigene Gefahr lediglich eine Abwägung nach den Maßstäben des § 254 BGB zur Folge (grundlegend BGH, Urteil vom 14. März 1961 - VI ZR 189/59, BGHZ 34, 355, 363).
  • OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05

    Genehmigungsrisiko zu Lasten des Architekten bei Verpflichtung zur Erstellung

    In der Regel hat das Handeln auf eigene Gefahr jedoch lediglich eine Abwägung nach den Maßstäben des § 254 BGB zur Folge (BGH BauR 1994, 533 f. (533)).

    Angesichts der Gesamtumstände nimmt der Senat jedoch an, dass die Klägerin daran geglaubt hat, das Risiko werde sich nicht verwirklichen (vgl. BGH BauR 1994, 533 f. (533)).

    Schließlich liegt auf der Grundlage der vorbenannten Rechtsprechung (vgl. BGH BauR 1994, 533 f. (533)) kein Mitverschulden der Klägerin vor.

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 23 U 187/08

    Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines Feststellungsurteils; Haftung des

    Die Kenntnis des Auftraggebers vom Genehmigungsrisiko bietet allein keine hinreichende Grundlage für die Annahme, dass dieser das Genehmigungsrisiko übernommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1999, VII ZR 397/97, BauR 1999, 1195; BGH, Urteil vom 21.04.1994, VII ZR 244/92, BauR 1994, 533; BGH, Urteil vom 26.09.2002, VII ZR 290/01, BauR 2002, 1872, vgl. auch Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1482 mwN in Fn 168/169 und Fn 188/189).
  • OLG Koblenz, 02.10.2006 - 12 U 1056/05

    Baumängel: Beweislast für das Vorliegen eines Mangels; Architekt als

    Eine rechtfertigende Einwilligung durch ein Handeln auf eigene Gefahr kann allerdings nur in seltenen Ausnahmefällen angenommen werden (BGH NJW-RR 1994, 916).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99

    Architektenhaftung - Planungsarbeit - Verfehlung "optimaler" Lösung

    Ansprüche wegen fehlerhafter Planung wären nur dann zu verneinen, wenn sich die Bauherrschaft mit der ungewöhnlichen Planung und Ausführung einverstanden erklärt hätte, nachdem sie vom Kläger über die Bedeutung und die Tragweite dieses Punktes aufgeklärt wurde (vgl. BGH, BauR 1994, 533 und BauR 1996, 732).
  • OLG München, 29.01.2008 - 13 U 3811/07

    Architektenhaftung: Fristsetzung zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann eine rechtfertigende Einwilligung durch ein Handeln auf eigene Gefahr nur in seltenen Ausnahmefällen angenommen werden (BGH NJW-RR 1994, 916).
  • OLG Dresden, 28.03.2019 - 10 U 1748/15

    Gebäude mit Glasfassade: Architekt muss für geeigneten Sonnenschutz sorgen!

    Der Bauherr muss die Tragweite seiner Entscheidung erkennen (BGH, BauR 1994, 533; Locher/Koeble/Frik a.a.O. § 15 Rn. 98; Korbion/Mantscheff/Vygen [Korbion], HOAI, § 15 Rn. 91).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 4 U 264/97

    Schadensersatz für Hochwasserschäden an einem sanierten Bachlauf; Zurechenbarkeit

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  • LG Magdeburg, 13.01.2009 - 31 O 149/08

    Keine Haftung für unzureichende Planung?

    Ansprüche wegen fehlerhafter Planung sind aber dann zu verneinen, wenn sich der Bauherr mit der Planung und Ausführung einverstanden erklärt hat (vgl. BGH, BauR 1994, 533), was nach ständiger Rechtsprechung des BGH voraussetzt, dass der Bauherr Bedeutung und Fehlerhaftigkeit der Planung erkannte, was in der Regel nur angenommen werden kann, wenn der Architekt den Bauherrn aufgeklärt und belehrt hat (vgl. BGH, BauR 1996, 732).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.1997 - 23 U 184/96

    Wasserschäden durch "drückendes Wasser"

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BauR 1994, 533 = NJW-RR 1994, 916), welcher der Senat folgt, kann insbesondere eine rechtfertigende Einwilligung des Auftraggebers durch ein Handeln auf eigene Gefahr nur in seltenen Ausnahmefällen angenommen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 147/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6308
OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 147/93 (https://dejure.org/1994,6308)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.1994 - 19 U 147/93 (https://dejure.org/1994,6308)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 19 U 147/93 (https://dejure.org/1994,6308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlehenshingabe zum Nachweis von Eigenkapital bei der Erlangung von Wohnungsbauförderungsmitteln; Sittenwidrigkeit eines Darlehensgeschäftes; Verzug eines Schuldners auch ohne Mahnung; Berücksichtigung eines gewährten Darlehens bei der Abrechnung eines Bauvorhabens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 284; BGB § 284 Abs. 2 S. 1; BGB § 284 Abs. 2 S. 2
    "Fälligkeit bei Fertigstellung" ist keine kalendermäßige Bestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verzug ohne Mahnung? (IBR 1994, 282)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 916
  • MDR 1994, 553
  • VersR 1995, 803
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

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