Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.11.1994 | OLG Koblenz, 08.12.1994

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1994 - IV ZR 259/93   

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https://dejure.org/1994,3204
BGH, 20.12.1994 - IV ZR 259/93 (https://dejure.org/1994,3204)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1994 - IV ZR 259/93 (https://dejure.org/1994,3204)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - IV ZR 259/93 (https://dejure.org/1994,3204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenstreitwert - Beschwerdewert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 9
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer für nach dem Inkrafttreten des RpflEntlG eingelegte Rechtsmittel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 443
  • MDR 1995, 421
  • AnwBl 1995, 205
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98

    Beschwer bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Nur für den nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V. mit § 9 ZPO zu berechnenden Gebührenstreitwert ist mit § 73 Abs. 1 Satz 2 und 3 GKG eine hiervon abweichende Regelung in den Rechtsmittelinstanzen getroffen worden, sofern das Rechtsmittel nach Inkrafttreten einer Gesetzesänderung - hier des § 9 ZPO - eingelegt worden ist (s. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1994 - IV ZR 259/93 - NJW-RR 1995, 443).
  • OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Nachteilige Folgen einer Verurteilung zu

    Wegen der unterschiedlichen Festsetzung der Beschwer und des Gebührenstreitwerts zweiter Instanz durch den Senat ist darauf hinzuweisen, daß bei der Festsetzung des Gebührenstreitwerts bereits die Vorschrift des § 9 ZPO in der Fassung des RpflEntlG anzuwenden ist (vgl. Beschluß des BGH vom 20.12.1994 -Az. IV ZR 259/93-).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 27/01

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen

    Auf titulierte Versorgungsrenten und Unterhaltsansprüche, die der hier in Rede stehenden Leibrente ähneln, hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach § 9 Satz 1 ZPO n.F. angewendet, ohne verfassungsrechtliche Bedenken anklingen zu lassen (vgl. Beschl. v. 20. Dezember 1994 - IV ZR 259/93, BGHR ZPO § 9 - Rechtsmittelstreitwert 1; v. 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, BGHR ZPO § 9 - Rentenrückstand 1; Urt. v. 8. Januar 1997 - XII ZR 307/95, BGHR ZPO § 9 - Rechtsmittelstreitwert 2; Beschl. v. 22. April 1999 - IX ZR 292/98, NJW-RR 1999, 1080).
  • OLG Bamberg, 17.09.1996 - 5 U 217/95

    Voraussetzungen für einen Anspruchsübergang; Gewährung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 20.11.1996 - IV ZR 216/96

    Bemessung der Beschwer in der Rechtsmittelinstanz

    Die vom Berufungsgericht für seine Beschwerfestsetzung herangezogene neue Fassung des § 9 ZPO ist lediglich für die Bemessung des Kostenstreitwertes gemäß § 73 Abs. 1 Sätze 2 und 3 GKG maßgebend (siehe dazu Senatsbeschluß vom 20.12.1994 - IV ZR 259/93 - BGHR ZPO § 9 Rechtsmittelstreitwert 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1994 - IX ZB 67/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6370
BGH, 10.11.1994 - IX ZB 67/94 (https://dejure.org/1994,6370)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1994 - IX ZB 67/94 (https://dejure.org/1994,6370)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1994 - IX ZB 67/94 (https://dejure.org/1994,6370)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist infolge eines Defekts des Telefaxgerätes beim Berufungsgericht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 442
  • NJW-RR 1995, 443
  • VersR 1995, 681
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus BGH, 10.11.1994 - IX ZB 67/94
    Da das Oberlandesgericht ein eigenes Telefaxgerät besitzt und auf seinen Briefbögen auch nur die Nummer dieses Gerätes angegeben ist, war nur dieses Gerät zur Entgegennahme von Schriftstücken für das Oberlandesgericht bestimmt (vgl. BGHZ 101, 276, 280) [BGH 03.06.1987 - IVa ZR 292/85].
  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Auszug aus BGH, 10.11.1994 - IX ZB 67/94
    Daß der Prozeßvertreter der Klägerin, der die Übermittlung von seinem 110 km vom Oberlandesgericht entfernten Wohnort aus unternahm, sich dann dazu entschlossen hat, die Berufungsbegründung auf das Telefaxgerät der in demselben Gebäude befindlichen Generalstaatsanwaltschaft zu übermitteln, ist ihm nicht vorzuwerfen (vgl. BGH, Urt. v. 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91, NJW 1992, 244).
  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 44/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Unter Berücksichtigung dessen, dass dieser Umstand außerhalb der Wahrnehmungssphäre des Klägers liegt und von ihm deshalb nicht näher aufgeklärt werden kann, hätte das Berufungsgericht über dieses erhebliche Vorbringen nicht hinweggehen dürfen, sondern ihm nachgehen und sich zumindest einen Ausdruck aus dem Journal der auf Empfängerseite im fraglichen Zeitraum für den benutzten Telefaxanschluss eingesetzten Telefaxgeräte vorlegen lassen müssen, um daraus weitere Aufschlüsse über die vom Kläger behaupteten Funktionsstörungen zu gewinnen (vgl. etwa BVerfG, NJW 2006, 1505, 1506; BGH, Beschlüsse vom 10. November 1994 - IX ZB 67/94, NJW-RR 1995, 442 unter II 2; vom 18. März 1998 - XII ZB 144/97, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.12.1994 - 6 U 1368/94   

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https://dejure.org/1994,13818
OLG Koblenz, 08.12.1994 - 6 U 1368/94 (https://dejure.org/1994,13818)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.12.1994 - 6 U 1368/94 (https://dejure.org/1994,13818)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 6 U 1368/94 (https://dejure.org/1994,13818)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 443
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 12.04.2007 - 3 W 43/07

    Streit über die Kostentragungslast im Falle einer übereinstimmenden

    Die vereinzelt in der Instanzrechtsprechung vertretene Auffassung, es komme allein auf den Zeitpunkt der Zustellung an und nicht, ob sie "demnächst" erfolge (vgl. hierzu OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 443, 444 sowie Musielak/Huber, a. a. O., m. w. N.), vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Dresden, 23.10.2003 - 21 U 1294/02

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Aufhebung eines Arrestes nach Ablauf der

    Der Antragsgegnerkönnein diesem Fall den nach § 926 Abs. 2 ZPO für die gerichtliche Entscheidung erforderlichen Antrag auf Aufhebung des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung auch beim Berufungsgericht stellen (OLG Koblenz - Urteil vom 08.12.1994 - 6 U 1368/94 - NJW-RR 1995, 443, 444).
  • OLG Koblenz, 12.11.1999 - 10 U 63/99

    Pflichten und Haftung des Rechtsanwalts im Mandatsverhältnis; Beratungs-,

    Das LG hatte die zunächst antragsgemäß ohne mündliche Verhandlung erlassenen einstweiligen Verfügungen, gegen die von den damaligen Antragsgegnerinnen Widerspruch eingelegt worden war, nach Anordnung der Klageerhebung und nach entsprechendem rechtlichen Hinweis in der mündlichen Verhandlung auf die veröffentlichte Entscheidung OLG Koblenz NJW-RR 1995, 443 mit Urteilen vom 11.7.1996 aufgehoben, weil die zwar fristgerecht eingereichte Klage zur Hauptsache bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung über den Aufhebungsantrag (27.6. 1996) in den beiden Eilverfahren noch nicht zugestellt worden war.
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