Weitere Entscheidung unten: LG Duisburg, 06.04.1995

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1995 - XII ZB 53/95   

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https://dejure.org/1995,3568
BGH, 03.05.1995 - XII ZB 53/95 (https://dejure.org/1995,3568)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1995 - XII ZB 53/95 (https://dejure.org/1995,3568)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - XII ZB 53/95 (https://dejure.org/1995,3568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Amtlich bestellter Anwaltsvertreter - Ausdrückliche Bezeichnung im Schriftsatz - Erkennbarkeit aus Umständen - Wirksamkeit der Prozeßhandlung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAO § 53; ZPO § 78
    Fehlende Bezeichnung als "amtlich bestellter Vertreter"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 53 Abs. 7; ZPO § 78 § 518
    Zur Wirksamkeit einer Berrufung, die von einem beim Berufungsgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt wurde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 950
  • FamRZ 1995, 1134
  • VersR 1996, 254
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.1990 - V ZR 329/89

    Hinweispflicht des amtlich bestellten Vertreters

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - XII ZB 53/95
    Notwendig für die Wirksamkeit der Prozeßhandlung war ein solcher Zusatz aber nicht; denn das Gesetz schreibt eine derartige Form für die prozessualen Erklärungen des Vertreters nicht vor (BGH Urteile vom 9. Dezember 1974 - III ZR 134/72 = NJW 1975, 542, 543; vom 14. Dezember 1990 - V ZR 329/89 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 1 = NJW 1991, 1175, 1176; Beschluß vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93 = BGHR a.a.O. Vertreter, amtlicher 2, jeweils m.w.N.).

    Es reichte aus, wenn sich das Handeln als Vertreter aus den Umständen hinreichend deutlich ergab (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1990 a.a.O.; Beschluß vom 9. Februar 1993 a.a.O.).

  • BGH, 09.02.1993 - XI ZB 2/93

    Wirksame Prozeßhandlung des Vertreters aufgrund der Gesamtumstände

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - XII ZB 53/95
    Notwendig für die Wirksamkeit der Prozeßhandlung war ein solcher Zusatz aber nicht; denn das Gesetz schreibt eine derartige Form für die prozessualen Erklärungen des Vertreters nicht vor (BGH Urteile vom 9. Dezember 1974 - III ZR 134/72 = NJW 1975, 542, 543; vom 14. Dezember 1990 - V ZR 329/89 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 1 = NJW 1991, 1175, 1176; Beschluß vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93 = BGHR a.a.O. Vertreter, amtlicher 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1974 - III ZR 134/72

    Rechtsmittelgericht - Rechtsanwalt - Vertreter - Prozeßhandlungen

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - XII ZB 53/95
    Notwendig für die Wirksamkeit der Prozeßhandlung war ein solcher Zusatz aber nicht; denn das Gesetz schreibt eine derartige Form für die prozessualen Erklärungen des Vertreters nicht vor (BGH Urteile vom 9. Dezember 1974 - III ZR 134/72 = NJW 1975, 542, 543; vom 14. Dezember 1990 - V ZR 329/89 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 1 = NJW 1991, 1175, 1176; Beschluß vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93 = BGHR a.a.O. Vertreter, amtlicher 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05

    Erkennbarkeit des Handelns eines Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter

    Eine andere Deutung würde Rechtsanwalt S. den Willen zu einer eindeutig unzulässigen Prozeßhandlung unterstellen und damit gegen den Auslegungsgrundsatz verstoßen, daß im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH aaO; ebenso BGH, Beschluß vom 3. Mai 1995 - XII ZB 53/95 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 3).
  • BGH, 20.12.2022 - VI ZR 279/21

    Formanforderungen an eine Berufungsbegründung: Verdeutlichung eines

    Es reicht aus, wenn sich das Handeln als Vertreter für das Gericht aus den Umständen hinreichend deutlich erkennbar ergibt (vgl. zum allgemeinen/amtlich bestellten Vertreter BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415, juris Rn. 6; vom 22. Oktober 1998 - VII ZB 15/98, NJW 1999, 365, juris Rn. 7; vom 3. Mai 1995 - XII ZB 53/95, NJW-RR 1995, 950, juris Rn. 9; vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93, NJW 1993, 1925, juris Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 13.11.1996 - VIII ZB 37/96

    Zur Frage der ordnungsgemäßen Berufungseinlegung durch eine postulationsfähigen

    Nach dem Gesetz ist ein Vertretungszusatz für die Abgabe prozessualer Handlungen im Namen des Vertretenen nicht vorgeschrieben; es reicht aus, daß sich das Handeln als Vertreter aus den Umständen hinreichend ergibt (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1995 - XII ZB 53/95 - BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 3 m.w.Nachw.).

    Jede andere Deutung unterstellt Rechtsanwalt S. den Willen zu einer eindeutig unzulässigen Prozeßhandlung und verstößt damit gegen den Auslegungsgrundsatz, daß im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93 - BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 2 - und vom 3. Mai 1995 a.a.O.).

  • OLG München, 10.05.2010 - 27 U 219/10

    Unleserliche Zeichen am Schriftsatzende sind keine Unterschrift!

    Da die Kanzlei, wie dem Briefkopf zu entnehmen ist, nicht nur aus Rechtsanwalt D. und Rechtsanwalt M., sondern einem dritten Anwalt besteht, ist eine eindeutige Zuordnung aus äußeren Umständen auch nicht möglich, aus der die gesicherte Autorenschaft eines verantwortlichen Anwalts zu entnehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2008, insbesondere Rdnr. 8; BGH, Beschluss vom 03.05.1995, Az. XII ZB 53/95 in NJW-RR 1995, 950).
  • OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 7 U 62/04

    Rechtsanwaltsverschulden bei Berufungsfristversäumung: Unterzeichnung der

    Er muss aber nach außen erkennbar als Vertreter handeln, wenn dies auch nicht notwendig ausdrücklich geschehen muss (BGH NJW-RR 2000, 1446; NJW 1999, 365; NJW-RR 1995, 950; NJW 1993, 1925; Zöller, 24. Aufl. § 78 Rn. 23).
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 06.04.1995 - 1 T 1/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16694
LG Duisburg, 06.04.1995 - 1 T 1/95 (https://dejure.org/1995,16694)
LG Duisburg, Entscheidung vom 06.04.1995 - 1 T 1/95 (https://dejure.org/1995,16694)
LG Duisburg, Entscheidung vom 06. April 1995 - 1 T 1/95 (https://dejure.org/1995,16694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 19
    Keine Aufklärungspflicht des Notars über Vermögensverhältnisse des Vertragspartners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 950
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.1966 - VI ZR 39/65

    Abschluss und Durchführung des beurkundeten Rechtsgeschäfts - Niederlegung von

    Auszug aus LG Duisburg, 06.04.1995 - 1 T 1/95
    Der Notar ist in der Regel nicht verpflichtet, einen Beteiligten über Bedenken aufzuklären, die gegen die Zuverlässigkeit des gewählten Vertragspartners bestehen können (BGH DNotZ 1967, 323 ).
  • OLG Köln, 24.11.1994 - 7 U 204/93

    Unterlassene Schadensabwendung durch Gebrauch eines Rechtsmittels

    14. Notarhaftung - Keine Aufklärungspflicht des Notars über Vermögensverhältnisse des Vertragspartners (LG Duisburg, Beschluß vom 6.4.1995 - 1 T 1/95 - mitgeteilt von Rechtsanwalt und Notar Karlheinz Kröger, Mülheim a. d. Ruhr) BNotO § 19 Der Notar ist in der Regel auch dann nicht verpflichtet, auf die schlechte Vermögenslage eines Vertragspartners hinzuweisen, wenn ihm diese bekannt ist.
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