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   BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94   

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https://dejure.org/1995,2176
BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94 (https://dejure.org/1995,2176)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1995 - BLw 70/94 (https://dejure.org/1995,2176)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1995 - BLw 70/94 (https://dejure.org/1995,2176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Ablehnung einer negativen Hoferklärung durch das Landwirtschaftsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 705
  • MDR 1996, 215
  • FamRZ 1995, 672
  • WM 1995, 1206
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94
    Ähnlich wie in Fällen, in denen der Miterbe Schuldner hinsichtlich der Einziehung einer Forderung ist, kann dem Beteiligten zu 3 kein Stimmrecht (§§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 1 BGB) zur Frage zustehen, ob das Löschungsverfahren weiterbetrieben werden soll, und zwar aufgrund einer Erblassererklärung, die er ohnehin als unwiderruflich hinnehmen muß (vgl. auch BGHZ 56, 47, 52 ff; BayObLGZ 1964, 350, 356).
  • BayObLG, 27.10.1964 - BReg. 1a Z 110/64

    Vormundschaftsgericht; Pflegling; Tod; Genehmigung; Pfleger; Vertrag;

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94
    Ähnlich wie in Fällen, in denen der Miterbe Schuldner hinsichtlich der Einziehung einer Forderung ist, kann dem Beteiligten zu 3 kein Stimmrecht (§§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 1 BGB) zur Frage zustehen, ob das Löschungsverfahren weiterbetrieben werden soll, und zwar aufgrund einer Erblassererklärung, die er ohnehin als unwiderruflich hinnehmen muß (vgl. auch BGHZ 56, 47, 52 ff; BayObLGZ 1964, 350, 356).
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß ein Teilhaber (Miterbe) eine Klage erheben kann, um durch sie ein zum Nachlaß gehörendes Recht zu erhalten (BGHZ 94, 117, 120) [BGH 21.03.1985 - VII ZR 148/83] .
  • BGH, 14.05.1987 - BLw 2/87

    Rechtsfolgen der Löschung des Hofvermerks; Fortbestehen der höferechtlich wirksam

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94
    Auch nach formlos bindender Bestimmung des Hoferben kann der Erblasser durch eine negative Hoferklärung die Hofeigenschaft beseitigen und damit bewirken, daß der Hof nicht mehr einer Sondererbfolge nach der Höfeordnung unterliegt (BGHZ 101, 57 ff insbesondere S. 65; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery aaO. § 6 Rdn. 13; Wöhrmann/Stöcker, Landwirtschaftserbrecht aaO. § 7 HöfeO Rdn. 57).
  • BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88

    Verwirkung des Beschwerderechts in Landwirtschaftssachen

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94
    Ohne Zulassung statthaft ist die Rechtsbeschwerde nicht nur, wenn das Oberlandesgericht die Beschwerde als unzulässig verworfen hat, sondern auch dann, wenn es die Zulässigkeit bejaht hat, der Rechtsbeschwerdeführer aber deren Unzulässigkeit geltend macht (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Februar 1989, BLw 11/88, BGHR LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2, Unzulässigkeit 1).
  • BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93

    Anfechtung eines Urteils des Landwirtschaftsgerichts betreffend den Erlaß einer

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94
    Kann der Senat über eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter befinden, wenn das Beschwerdegericht einen Antrag oder ein Rechtsmittel als unzulässig zurückgewiesen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994, BLw 79/93, AgrarR 1994, 197 ff), dann muß nach Sinn und Zweck von § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG dies auch dann möglich sein, wenn das Beschwerdegericht die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bejaht hat und im Wege einer Rechtsbeschwerde es nur um diese Frage geht (zur teleologischen Auslegung von § 20 Abs. 1 Nr. 4 vgl. auch Senatsbeschlüsse v. 14. November 1985, BLw 23/84, RdL 1986, 46, 47 und v. 6. Februar 1992, BLw 18/91, BGHR LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 6, Prozeßkostenhilfe 1).
  • BGH, 06.02.1992 - BLw 18/91

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH bei Entscheidung des Kreisgerichts als

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94
    Kann der Senat über eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter befinden, wenn das Beschwerdegericht einen Antrag oder ein Rechtsmittel als unzulässig zurückgewiesen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994, BLw 79/93, AgrarR 1994, 197 ff), dann muß nach Sinn und Zweck von § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG dies auch dann möglich sein, wenn das Beschwerdegericht die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bejaht hat und im Wege einer Rechtsbeschwerde es nur um diese Frage geht (zur teleologischen Auslegung von § 20 Abs. 1 Nr. 4 vgl. auch Senatsbeschlüsse v. 14. November 1985, BLw 23/84, RdL 1986, 46, 47 und v. 6. Februar 1992, BLw 18/91, BGHR LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 6, Prozeßkostenhilfe 1).
  • BGH, 14.11.1985 - BLw 23/84

    Besetzung des Landwirtschaftsenats bei Entscheidung über eine begründete

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94
    Kann der Senat über eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter befinden, wenn das Beschwerdegericht einen Antrag oder ein Rechtsmittel als unzulässig zurückgewiesen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994, BLw 79/93, AgrarR 1994, 197 ff), dann muß nach Sinn und Zweck von § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG dies auch dann möglich sein, wenn das Beschwerdegericht die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bejaht hat und im Wege einer Rechtsbeschwerde es nur um diese Frage geht (zur teleologischen Auslegung von § 20 Abs. 1 Nr. 4 vgl. auch Senatsbeschlüsse v. 14. November 1985, BLw 23/84, RdL 1986, 46, 47 und v. 6. Februar 1992, BLw 18/91, BGHR LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 6, Prozeßkostenhilfe 1).
  • BGH, 31.01.1980 - V BLw 35/79

    Antrag auf Wiedereintragung eines Hofvermerkes in das Grundbuch - Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94
    Dem steht die Senatsentscheidung vom 30. Januar 1980 (V BLw 35/79, AgrarR 1980, 245 ff) nicht entgegen, weil sie den Fall der von einem Dritten angeregten Amtslöschung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 HöfeVfO) betrifft (vgl. dazu auch Wöhrmann/Stöcker aaO. Rdn. 144).
  • OLG Hamm, 21.01.1986 - 10 WLw 50/85
    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94
    a) Mit Recht geht das Beschwerdegericht davon aus, daß dem Hofeigentümer das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zusteht, wenn es das Landwirtschaftsgericht ablehnt, seiner negativen Hoferklärung (§ 1 Abs. 4 Satz 1 HöfeO) durch ein Ersuchen des Grundbuchamts auf Löschung des Hofvermerks (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 HöfeVfO) Folge zu leisten (vgl. OLG Celle, AgrarR 1980, 342; OLG Hamm, AgrarR 1986, 179; Wöhrmann/Stöcker, Landwirtschaftserbrecht, 5. Aufl., § 1 HöfeO Rdn. 149).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 47/06

    Voraussetzungen der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung durch den

    Mit der Eintragung der Verschmelzung der V. bank M. in das Genossenschaftsregister ist die Gläubigerin gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG als aufnehmende Genossenschaft Gesamtrechtsnachfolgerin der Titelgläubigerin geworden und damit in deren Stellung als Verfahrensbeteiligte eingetreten (Obermaier, DGVZ 1973, 145, 146; BGHZ 104, 1, 4 für das Erkenntnisverfahren; BGH, Beschl. v. 2. März 1995, BLw 70/94, NJW-RR 1995, 705 für das Antragsverfahren nach § 20 Abs. 2 FGG; allgemein Staudinger/Marotzke, BGB [2000], § 1922 Rdn. 329 f., 337).
  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 544/15

    Abstammungssache: Bindung des Beschwerdegerichts an die der aufhebenden

    Zwar rücken die Erben grundsätzlich kraft Gesetzes anstelle des Erblassers in das Prozess- bzw. Verfahrensrechtsverhältnis ein, weil die Rechtsstellung als Beteiligter im Verfahren und damit auch die Beschwerdeberechtigung im Wege der Universalsukzession gemäß § 1922 Abs. 1 BGB vererblich ist (vgl. BGHZ 104, 1 = FamRZ 1988, 616; BGH Beschluss vom 2. März 1995 - BLw 70/94 - FamRZ 1995, 672).
  • OLG München, 06.08.2018 - 34 Wx 196/18

    Übertragung von Teileigentum und von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen

    In der Übertragung des Teileigentums liegt keine zur Erhaltung der Nachlassgegenstände notwendige Verwaltungsmaßnahme im wörtlichen Sinne (hierzu: BGH NJW-RR 1995, 705/706).
  • BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08

    Rechtstellung des Inhabers eines Altenteils nach dem Versterben eines von

    Eine Rechtsbeschwerde ist zwar nach dieser Vorschrift nicht nur dann statthaft, wenn die (sofortige) Beschwerde des Rechtsbeschwerdeführers gegen die erstinstanzliche Entscheidung als unzulässig verworfen worden ist, sondern auch dann, wenn das Beschwerdegericht über die Beschwerde eines anderen Beteiligten in der Sache entschieden hat, obwohl es nach der Ansicht des Rechtsbeschwerdeführers dessen Rechtsmittel als unzulässig hätte verwerfen müssen (Senat , Beschl. v. 20. Februar 1968, V BLw 34/37, RdL 1968, 97, 98; Beschl. v. 20. März 1989, BLw 11/88, NJW-RR 1989, 768; Beschl. v. 2. März 1995, BLw 70/94, RdL 1995, 134, 135 - std. Rspr.).
  • BGH, 27.09.2007 - BLw 14/07

    Beschwerdebefugnis des weichenden Erben gegen die gerichtliche Genehmigung eines

    Der Senat entscheidet nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter, weil es um die Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde geht (vgl. Senat, Beschl. v. 2. März 1995, BLw 70/94, RdL 1995, 134, 136).
  • OLG Köln, 10.02.2009 - 23 Wlw 12/08

    Voraussetzungen der Hofeigenschaft einer Besitzung

    Dem Eigentümer steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§ 22 Abs. 1 LwVG) zu, wenn das Landwirtschaftsgericht es ablehnt, seiner negativen Hoferklärung gemäß § 1 Abs. 4 HöfeO durch ein Ersuchen des Grundbuchamtes auf Löschung des Hofvermerks Folge zu leisten (BGH NJW-RR 1995, 705 = RdL 1995, 134; NJW-RR 1998, 361 = RdL 1998, 13; OLG Hamm RdL 2004, 26).
  • BGH, 06.10.2005 - BLw 5/05

    Beschwerdeberechtigung in Landwirtschaftssachen

    Der Senat hat gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG über die Rechtsbeschwerde ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter entschieden, weil es nur um die Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde geht (vgl. Senat, Beschl. v. 2. März 1995, BLw 70/94, RdL 1995, 134, 136).
  • OLG Köln, 23.04.2009 - 23 WLw 13/08

    Beschwerderecht eines Hofeigentümers bei Ablehnung seines Ersuchens um Löschung

    Es ist anerkannt, dass dem Hofeigentümer die sofortige Beschwerde nach § 22 Abs. 1 LwVG zusteht, wenn es das Landwirtschaftsgericht ablehnt, seiner negativen Hoferklärung (§ 1 Abs. 4 Satz 1 HöfeO) durch Ersuchen des Grundbuchamts um Löschung des Hofvermerks (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 HöfeVfO) nachzukommen (BGH NJW-RR 1995, 705 = RdL 1995, 134).
  • OLG Hamm, 15.07.2003 - 10 W 106/02

    Streit über die Aufhebung einer Hofeigenschaft; Verlust der Eigenschaft als Hof

    Die sofortige Beschwerde ist statthaft, wenn - wie hier - das Landwirtschaftsgericht es ablehnt, das Grundbuchamt auf Löschung des Höfvermerks zu ersuchen (vgl. nur BGH NJW-RR 1995, 705 f.).
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