Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 205/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/B § 4
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nachbesserungsrecht des Unternehmers auch nach Auftragsentziehung? (IBR 1996, 403)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Welche Nachbesserungsfrist bei Mängeln vor Abnahme? (IBR 1996, 404)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1422
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98
Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht …
Allein der Umstand, daß die Prozeßbevollmächtigten der Beklagten meinten, die VOB/B sei anwendbar, führt entgegen der vom Berufungsgericht unter Berufung auf OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1422 vertretenen Auffassung nicht zu deren Einbeziehung in den Vertrag. - OLG Köln, 22.12.2016 - 3 U 89/15
Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird!
- OLG Hamburg, 19.08.2016 - 9 U 47/10
Werkvertrag: Mangelhafte Erstellung der Regenwasserversickerung auf einem …
Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich aus den von ihr angeführten Entscheidungen (OLG Celle, Urteil vom 21.10.1998 - 13 U 59/86 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.1995 - 22 U 205/94) nicht, dass das Schriftformerfordernis der VOB/B für die Bedenkenanmeldung gelten würde.
- OLG Hamm, 28.01.2020 - 21 U 125/18
Schadensersatz und Minderung aus einem gekündigten Bauvertrag Unwirksamkeit der …
Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Sachverhaltsgestaltung auch grundlegend von derjenigen, die der vom Landgericht - und von den beiden Parteien - in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil v. 23.06.1995 - 22 U 205/94; NJW-RR 1996, 1422) zugrunde lag. - LG Kiel, 17.12.2004 - 13 O 8/00
Anspruch auf Vorschussleistung gemäß § 637 Abs.3 BGB im Zusammenhang mit einer …
Insbesondere die durch den Sachverständigen Xxx auf 144.555,40 DM bezifferten Kosten der Beseitigung festgestellter Mängel hat die Klägerin jedenfalls nicht schon infolge der Aufhebung des Vertrages, also infolge der Kündigung vom 08.07.1999 erspart, denn diese Kündigung ließ ihre Pflicht, Mängel an der erbrachten Werkleistung zu beseitigen, unberührt (vgl. BGH NJW 1988, 140; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1422). - LG Berlin, 18.03.2004 - 5 O 352/03
Anwendbarkeit der VOB/B trotz unwirksamer Einbeziehung?
Auch wenn dem Vertragsentwurf vom 7. Oktober 2002 - entgegen seinem Wortlaut - der Text der VOB/B nicht beigefügt gewesen sein sollte, kann sich die Klägerin nicht auf eine nicht wirksame Einbeziehung der VOB/B aufgrund der etwaigen Unkenntnis des Beklagten von deren Text berufen; denn wenn beide Bauvertragsparteien von einer Einbeziehung ausgehen, ist es dem Auftragnehmer als Verwender nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf einen Verstoß gegen § 305 Abs. 2 BGB zu berufen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1422 zu § 2 Abs. 1 AGBG).