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   OLG Düsseldorf, 05.12.1995 - 21 U 68/95   

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https://dejure.org/1995,5144
OLG Düsseldorf, 05.12.1995 - 21 U 68/95 (https://dejure.org/1995,5144)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.1995 - 21 U 68/95 (https://dejure.org/1995,5144)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 21 U 68/95 (https://dejure.org/1995,5144)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 639 Abs. 1 § 477 Abs. 2; ZPO § 411 Abs. 4
    Dauer der Verjährungsunterbrechung durch selbständiges Beweisverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dauer der Verjährungsunterbrechung bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens (IBR 1996, 113)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1527
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 19.10.2022 - 11 U 247/21

    Ansprüche wegen fehlerhafter Abdichtung eines Gebäudes Kostenentscheidung im

    Es ist vielmehr Sache des Unternehmers, diese Ursachen festzustellen und sein Verhalten darauf einzurichten (BGH, NJW-RR 1989, 149; NJW 1987, 381, 382; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1527; OLG Köln, NJW-RR 1993, 533, 534; Frechen, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Aufl. 2020, Rn. 99; Eichberger, in: Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB Kommentar, Teil B, 3. Aufl. 2013, § 13 Abs. 4 VOB/B Rn. 31b).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 5 U 9/08

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Werklieferungsvertrag über die

    Diese Sichtweise entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1973, 698; NJW 1979, 645; NJW 1993, 851; ebenso: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1527) und der ganz h. M. in der Literatur (vgl. statt vieler: Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 492 Rn 4; Musielak/Huber; ZPO, 6. Aufl., § 492, Rn 3; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12 . Aufl., Rn 111).
  • OLG Jena, 30.07.2001 - 2 W 431/01

    Selbständiges Beweisverfahren - Anhörungsrecht

    Die Länge der Frist beurteilt sich - falls keine ausdrückliche Frist gesetzt wird - nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, insbesondere danach , innerhalb welcher Zeit eine Stellungnahme zu dem Gutachten erwartet werden kann ( OLG Braunschweig BauR 1993, 251;OLG Frankfurt BauR 94, 139;OLG Köln NJW-RR 1997, 1220; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1527).
  • KG, 31.12.1999 - 4 W 7027/99

    Termin zur Anhörung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

    Im Einzelfall kann eine Frist von zehn Wochen zur Prüfung eines technisch nicht einfachen Sachverständigengutachtens noch ausreichend sein (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1527 ), zumal dann, wenn die Unvollständigkeit eines Sachverständigengutachtens erst nach einer Reparatur erkannt werden konnte, wie in dem von dem OLG Düsseldorf entschiedenen Fall.
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