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   BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96   

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https://dejure.org/1997,2341
BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96 (https://dejure.org/1997,2341)
BayObLG, Entscheidung vom 30.01.1997 - 2Z BR 110/96 (https://dejure.org/1997,2341)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 2Z BR 110/96 (https://dejure.org/1997,2341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger Tatsachen - Beseitigungsanspruch bei Terassenvergrößerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 4 T 757/96
  • BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 971
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96
    Den auf § 14 Nr. 1 , § 15 Abs. 3 WEG , § 1004 Abs. 1 BGB gestützten Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustands, den im Rechtsbeschwerdeverfahren allein die Antragstellerin zu 3 noch weiterverfolgt, kann jeder einzelne Wohnungseigentümer geltend machen (BGHZ 116, 392/394; BayObLG ZMR 1995, 495 ).

    Fehlt es an der erforderlichen Zustimmung, ist die bauliche Veränderung auf Verlangen eines Wohnungseigentümers wieder rückgängig zu machen (vgl. BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1992, 563/564).

    Die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung darstellt, liegt weitgehend auf tatrichterlichem Gebiet; das Rechtsbeschwerdegericht kann die tatsächliche Würdigung des Landgerichts gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1992, 563/564).

    (1) Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß ein Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG in der Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage liegen kann (vgl. BGHZ 73, 196/202 und 116, 392/396; BayObLG WuM 1992, 563/564).

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96
    Fehlt es an der erforderlichen Zustimmung, ist die bauliche Veränderung auf Verlangen eines Wohnungseigentümers wieder rückgängig zu machen (vgl. BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1992, 563/564).

    Die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung darstellt, liegt weitgehend auf tatrichterlichem Gebiet; das Rechtsbeschwerdegericht kann die tatsächliche Würdigung des Landgerichts gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1992, 563/564).

    (1) Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß ein Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG in der Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage liegen kann (vgl. BGHZ 73, 196/202 und 116, 392/396; BayObLG WuM 1992, 563/564).

  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96
    Diese Maßnahmen waren mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden, daher hat sie das Landgericht zu Recht als bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG gewertet (vgl. BayObLGZ 1975, 177/181 und 1994, 339/343).

    Ein Eigentümerbeschluß, der im Fall seiner Bestandskraft das Beseitigungsverlangen ausschließen würde (vgl. BayObLGZ 1994, 339/343), ist nicht zustande gekommen.

  • BayObLG, 11.02.1994 - 2Z BR 6/94

    Einberufung einer Eigentümerversammlung nach Ablauf der Bestellzeit des

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Tatsachen- und Beweiswürdigung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler, nachprüfen (vgl. BayObLG WuM 1994, 229 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92

    Wiederinkraftsetzung eines widerrufenen privatschriftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96
    Daher hat das Gericht auch unstreitige Tatsachen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wenn dazu Veranlassung besteht (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1225; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 12 Rn. 21, 23).
  • BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93

    Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96
    Eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG liegt nicht vor, wenn ein Wohnungseigentum vom Bauträger von vornherein abweichend von den ursprünglichen Plänen errichtet wird; ein Wohnungseigentümer ist in diesem Fall auch dann nicht zur Beseitigung der geänderten Ausführung verpflichtet, wenn er sie beim Kauf des Wohnungseigentums veranlaßt hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 276 m.w.N.).
  • BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 9/94

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, der eine bauliche Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96
    Bei der Prüfung dieser Frage ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß unter einem Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 1169 und st. Rspr.).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96
    Ein Eigentümerbeschluß, der einem Wohnungseigentümer Pflichten auferlegt, muß dies klar erkennen lassen; nur dann ist es gerechtfertigt, auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist den Eigentümer am Beschluß festzuhalten (vgl. BayObLGZ 1994, 140/145; BayObLG WuM 1990, 48/49).
  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96
    Den auf § 14 Nr. 1 , § 15 Abs. 3 WEG , § 1004 Abs. 1 BGB gestützten Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustands, den im Rechtsbeschwerdeverfahren allein die Antragstellerin zu 3 noch weiterverfolgt, kann jeder einzelne Wohnungseigentümer geltend machen (BGHZ 116, 392/394; BayObLG ZMR 1995, 495 ).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96
    (1) Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß ein Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG in der Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage liegen kann (vgl. BGHZ 73, 196/202 und 116, 392/396; BayObLG WuM 1992, 563/564).
  • LG Essen, 25.09.1989 - 7 T 820/88
  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

  • OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05

    Wohnungseigentum: Anspruch auf den Rückbau von Terrassen und Balkonen

    Insoweit ist eine andere Sachlage gegeben, als in der Entscheidung des BayObLG NJW-RR 1997, 971, wo es nur um eine Erweiterung um 0, 50 bis 0, 60 Meter ging.
  • OLG Hamburg, 11.01.2006 - 2 Wx 28/04

    Bauliche Veränderung: Verwirkung eines Beseitigungsanspruchs

    Die Erweiterung einer Terrasse um eine Reihe mit einer Plattengröße von 0, 50 x 0, 50 Meter auf einer Länge von 3 Metern beeinträchtigt unter den gegebenen Verhältnisse, die aus den zur Akte gereichten Fotos erkennbar sind, weder den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage, noch führt sie zu einer intensiveren Nutzung der Terrasse, worin eine Beeinträchtigung der Bewohner der darüber liegenden Wohnungen bestehen könnte (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 971 f).
  • OLG Celle, 28.11.2001 - 4 W 203/01

    Rückbauanspruch ; Wohnungseigentum; Terrassenausweitung; Wesentliche

    Die Aufschüttung und Anlage einer Terrasse im Bereich des Gemeinschaftseigentums stellt eine bauliche Veränderung dar, die gemäß § 22 Abs. 1 WEG über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (OLGR Celle, 1996, 193; zur Ausdehnung von Terrassen in das Gemeinschaftseigentum vgl. auch BayObLG NJW-RR 1997, 971; BayObLG NZM 1999, 1009, OLG Zweibrücken, Wohnungseigentümer 1999, 151; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, OLGR Schleswig 2001, 301).

    Dies hat z.B. das BayObLG bei einer Vergrößerung der Terrasse um ca. 50 cm bis 60 cm verneint (BayObLG NJW-RR 1997, 971).

  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Insbesondere reicht für die Zustimmungsbedürftigkeit die Möglichkeit intensiverer Nutzung in quantitativer - und nicht notwendig auch in qualitativer - Hinsicht aus (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 971 unter II 2 e).
  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98

    Zustimmungspflichtige bauliche Veränderung bei Verschlechterung - Optischer

    Dazu gehört auch das ästhetische Werturteil, es sei keine Verschlechterung eingetreten (vgl. KG aaO aE; BayObLG NJW-RR 1997, 971, 972 rechte Spalte; NJW-RR 1993, 337 ; NJW-RR 1992, 975, 976).
  • AG Esslingen, 27.09.2017 - 1 C 783/17

    WEG - Zustimmung zu einer Terrassenverbreiterung

    Auch ist es zur Überzeugung des Gerichts vorliegend ausgeschlossen, dass diese Vergrößerung um ca. 4 qm dazu führen wird, dass die Kläger nunmehr, anders als bisher, einer derart großen Anzahl von Personen Zutritt zu ihrer Sondereigentumseinheit nebst Gartenfläche verschaffen wird, dass damit eine nennenswerte, intensivere Nutzung als bisher verbunden sein wird (vgl. hierzu Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.09.2010, Az.: 318 S 24/09; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.03.2001, Az.: 2 W 179; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 30.01.1997, Az.: 2 Z BR 110/96 zit. nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen aus der Zeit

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann die tatsächliche Würdigung des Landgerichts gemäß, §§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. etwa BGHZ 116, 392, 396; BayObLG NJW-RR 1997, 971, 972 Bärmann/Pick/Merle aaO § 22 Rdnr. 111 a).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 92/00

    Recht auf Installation einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts auf

    Denn die Amtsermittlungspflicht des Gerichts ist durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten an der Sachaufklärung begrenzt (BayObLGZ 1971, 217/219 f.; 1984, 102/104; BayObLG NJW-RR 1997, 971/972).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.1998 - 11 Wx 49/98

    Aufsägen des Balkongeländers und Einrichtung eines Durchganges einschließlich der

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  • OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01

    Bindung des Gerichts an Parteianträge im Verfahren auf schuldrechtlichen

    Auch unstreitige Tatsachen oder - wie hier - tatsächliche Zugeständnisse sind auf ihre Richtigkeit zu prüfen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1225; NJW-RR 1997, 971; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 431.432; OLG Köln, FamRZ 1991, 117, 118; Keidel/Kayser, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl., § 12, Rz. 25).
  • OLG Hamburg, 14.04.2000 - 2 Wx 1/98

    Ausbau eines Spitzbodens; Anbringung einer Dachgaube

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