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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 3 W 252/96   

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https://dejure.org/1996,3866
OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 3 W 252/96 (https://dejure.org/1996,3866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.1996 - 3 W 252/96 (https://dejure.org/1996,3866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 1996 - 3 W 252/96 (https://dejure.org/1996,3866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 56
    Zulässigkeit des Rechtsmittels einer prozeßunfähigen, als prozeßfähig behandelten Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1350
  • MDR 1997, 500
  • FamRZ 1997, 887
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 3 W 252/96
    Das Landgericht hat - unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1990, 1734 ff.) - die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen, weil der Schuldner mit seinem Rechtsmittel nicht den Erlaß der amtsgerichtlichen Entscheidung als solche angefochten, sondern nur den Inhalt der Entscheidung angegriffen und eine Zurückweisung des Antrags verlangt habe, weil dieser unbegründet sei.
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 109/90

    Heilung eines unzulässigen Teilurteils in der Berufungsinstanz; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 3 W 252/96
    Wie das Oberlandesgericht Hamm (MDR 1992, 412 ) überzeugend dargelegt hat, kann die Zulässigkeit eines Rechtsmittels einer prozeßunfähigen, in erster Instanz aber als prozeßfähig behandelten Partei nicht davon abhängig sein, ob sie mit ihrem Rechtsmittel eine Änderung der angefochtenen Entscheidung wegen ihrer - möglicherweise streitigen - Prozeßunfähigkeit oder des nach ihrer Auffassung unrichtigen sachlichen Inhalts der Entscheidung erstrebt.
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Denn auch in diesem Fall würde mit der Verwerfung der Berufung als unzulässig ein möglicherweise fälschlich gegen den Berufungskläger ergangenes Sachurteil bestätigt, obwohl es sich bei der Prozeßfähigkeit der Partei um eine von Amts wegen zu prüfende Prozeßvoraussetzung handelt (zutreffend OLG Hamm MDR 1992, 411 f; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1350 f; vgl. auch BGHZ 86, 184; BGH, Urteile vom 13. Oktober 1971 - IV ZR 105/70 - JR 1972, 246 m. Anm. Bökelmann und vom 9. Januar 1996 aaO).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05

    Unwirksamkeit einer Satzungsbestimmung zum Stimmrecht von

    Das Rechtsmittel einer prozessunfähigen Partei, die erstinstanzlich als prozessfähig behandelt und beurteilt worden ist, ist jedoch gleichwohl zulässig; dies gilt selbst dann, wenn die Partei mit ihrem Rechtsmittel eine Änderung der angefochtenen Entscheidung im Hinblick auf den sachlichen Inhalt der Entscheidung anstrebt (BGH NJW 2000, 289; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 887; OLG Hamm MDR 1992, 412).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2008 - 7 U 149/97

    Auswirkungen der Prozessunfähigkeit auf die Zulässigkeit des Rechtsmittels der

    Nur so kann in der höheren Instanz geprüft werden, ob die angenommene Prozessunfähigkeit besteht (vgl. BGHZ 86, 186; BGH NJW 1971, 569; BGH NJW 1982, 238; BGH NJW 1986, 1350; BGH NJW 1986, 32111; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 887).
  • LG Mönchengladbach, 04.09.2006 - 5 T 491/05

    Objektive Beweislast bzgl. der Prozessfähigkeit im Falle einer schizophrenen

    Dies gilt nicht nur dann, wenn die prozessunfähige Partei das Rechtsmittel mit dem Ziel einer anderen Beurteilung ihrer Prozessfähigkeit einlegt, sondern auch, wenn die Partei, deren Prozessfähigkeit fraglich ist, sich gegen die in der Vorinstanz gegen sie ergangene Sachentscheidung wendet und sie ihrem Rechtsmittel eine andere, ihrem Begehren entsprechende Sachentscheidung erstrebt (Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 56 Rn. 14; BGH NJW 2000, 289, 291; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. November 1996 - 3 W 252/96 - Juris).
  • LG Mönchengladbach, 09.09.2006 - 5 T 491/05
    Dies gilt nicht nur dann, wenn die prozessunfähige Partei das Rechtsmittel mit dem Ziel einer anderen Beurteilung ihrer Prozessfähigkeit einlegt, sondern auch, wenn die Partei, deren Prozessfähigkeit fraglich ist, sich gegen die in der Vorinstanz gegen sie ergangene Sachentscheidung wendet und sie ihrem Rechtsmittel eine andere, ihrem Begehren entsprechende Sachentscheidung erstrebt (Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 56 Rn. 14; BGH NJW 2000, 289, 291; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. November 1996 - 3 W 252/96 , juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.03.1997 - 14 W 74/96   

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https://dejure.org/1997,8802
OLG Karlsruhe, 14.03.1997 - 14 W 74/96 (https://dejure.org/1997,8802)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.1997 - 14 W 74/96 (https://dejure.org/1997,8802)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 1997 - 14 W 74/96 (https://dejure.org/1997,8802)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1350
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Celle, 13.07.2006 - 9 W 63/06

    Aufhebung eines Termins als eine "keinen Auschub gestattende" Handlung eines

    Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung oder fehlerhafte Entscheidungen sind grundsätzlich nämlich kein Ablehnungsgrund (vgl. Zöller/ Vollkommer, ZPO, § 42 Rdnr. 28; sh. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1350; OLG Hamburg, NJW 1992, 1462, 1463 l. Sp.; OLG Köln, NJW-RR 1986, 419, 420 l. Sp.; OLG Köln, NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091).

    Verfahrensfehler lassen also einen derartigen Rückschluss nur in besonderen Fällen zu, wofür allerdings ein - insbesondere wiederholter - Verstoß gegen § 47 ZPO ausreichen kann (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1350).

    Der Richter hat auch nicht etwa mit der Terminsaufhebung einen "neuen Entscheidungstermin" angesetzt (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1350), sondern lediglich einen neuen Verhandlungstermin anberaumt, wobei offen geblieben ist, ob der Richter selbst oder (bei letztlich erfolgreicher Ablehnung) sein Vertreter diesen Termin wahrnehmen würde.

  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Zwar ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung in schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 47 Abs. 1 ZPO ein Ablehnungsgrund erkannt worden (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1350; OLG Hamburg, NJW 1992, 1462, 1463; BayObLG, …
  • OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Diese Vorschrift meint nach einhelliger und vom Senat geteilter Auffassung (vgl. BayObLG MDR 1988, 500; OLG Hamburg NJW 1992, 1462, 1463; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350; OLG Köln NJW-RR 2000, 591; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1091) mit Erledigung eine rechtskräftige Entscheidung über das Ablehnungsgesuch.

    Entgegen der Auffassung in der angefochtenen Entscheidung kommt es nicht darauf an, ob gegen § 47 ZPO mehrfach verstoßen worden ist, was auch in den vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Hamburg NJW 1992, 1462; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350) so nicht vertreten wird, sondern auf die Gesamtbetrachtung der Verfahrensweise des abgelehnten Richters.

  • VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14

    Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch

    Ein solcher Verstoß kann seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (BayObLG vom 21.1.1988 MDR 1988, 500; OLG Karlsruhe vom 14.3.1997 NJW-RR 1997, 1350; OLG Köln vom 19.1.1999 NJW-RR 2000, 591; Hüßtege, a. a. O., § 42 Rn. 12; Vollkommer, a. a. O., § 42 Rn. 24 und § 47 Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 34/17

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Nichtberücksichtigung eines

    Dagegen kann ein wiederholter Verstoß gegen § 47 ZPO für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ausreichen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1350).
  • OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 1 W 9/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

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  • OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 14 W 46/07

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Äußerungen zur Erfolgsaussicht

    Es erscheint schon als zweifelhaft, ob der bloße Verstoß gegen die Wartepflicht eine Ablehnung dann rechtfertigt, wenn es sich bei dem neu bestimmten Termin um einen solchen zur Verkündung einer Entscheidung handelt (vom Senat offengelassen im Beschluss vom 14.03.1997 (NJW-RR 1997, S. 1350).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 14 Wx 17/07

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Diese Vorschrift meint mit Erledigung eine rechtskräftige Entscheidung über das Ablehnungsgesuch (Zöller/Vollkommer aaO § 47 Rn 1, 2; Senat NJW-RR 97, 1350; OLG Köln OLGR 04, 290 m. N.); Beschlüsse im Richterablehnungsverfahren sind rechtskraftfähig (Zöller/Vollkommer aaO § 329 Rn 42; Musielak, ZPO, 6. Aufl.; § 329 Rn 17).

    Denn einfache oder einmalige Verstöße gegen Verfahrensvorschriften vermögen die Ablehnung in der Regel nicht zu begründen (OLG Köln, OLGR 04, 290; Senat NJW-RR 97, 1350).

  • LG Frankfurt/Oder, 03.03.2006 - 6a T 14/06

    Entscheidung über einen Ablehnungsantrag: Berücksichtigung eines in einem

    Geltend gemachte Ablehnungsgründe sind in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BayObLGZ 87, 297 (309)), dabei kommt es bei der Rüge von Verfahrensverstößen auch darauf an, ob es sich um einmalige oder wiederholte Verstöße handelt, und welches Gewicht diese haben (OLG Bremen, OLGZ 1992, 485 (487); OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1350).

    Erledigt ist das Ablehnungsgesuch nach einhelliger Auffassung erst dann, wenn darüber rechtskräftig entschieden ist (Köln NJW-RR 2000, 592; BayObLG, MDR 1998, 500; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1350); es muss also die Entscheidung über die Beschwerde abgewartet werden.

  • OLG Brandenburg, 13.11.2014 - 10 WF 113/14

    Terminsverlegung verweigert: Richter befangen?

    Dagegen kann ein wiederholter Verstoß gegen § 47 ZPO für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ausreichen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1350).
  • LG Karlsruhe, 28.01.2008 - 2 O 96/01

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis auf Grund Verstoßes gegen die

  • OLG Zweibrücken, 02.02.1999 - 3 W 10/99

    Gründe für einen Befangenheitsantrag; Zweifel an der Unparteilichkeit des

  • BPatG, 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17

    Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wegen einer

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