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   OLG München, 14.05.1997 - 11 WF 676/97   

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https://dejure.org/1997,3329
OLG München, 14.05.1997 - 11 WF 676/97 (https://dejure.org/1997,3329)
OLG München, Entscheidung vom 14.05.1997 - 11 WF 676/97 (https://dejure.org/1997,3329)
OLG München, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 11 WF 676/97 (https://dejure.org/1997,3329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse trotz Aufrechnung mit einem Kostenerstattungsanspruch; Geltung einer Erfüllungshandlung gegenüber der Partei auch gegen deren Rechtsanwalt; Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

  • Anwaltsblatt

    BRAGO § 130, ZPO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 130; ZPO § 126 Abs. 2
    Kostenerstattung: Erfüllungseinwand bei bewilligter Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 214
  • AnwBl 1998, 282
  • Rpfleger 1997, 485
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93

    Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der

    Auszug aus OLG München, 14.05.1997 - 11 WF 676/97
    Nach der herrschenden Meinung muß der Rechtsanwalt jedenfalls dann eine Erfüllung gegenüber der Partei gegen sich gelten lassen, wenn die Partei einen Kostenfestsetzungsbeschluß erwirkt hat (BGH NJW 1994, 3292/3294 m.w.N.; Zöller/Philippi, 20. Aufl., Rdnr. 17 zu § 126 ZPO m.w.N.).
  • OLG München, 09.05.1997 - 11 W 1452/97

    Verlust des Vergütungsanspruchs des PKH-Anwalts gegen die Staatskasse bei

    Auszug aus OLG München, 14.05.1997 - 11 WF 676/97
    Das ist z. B. der Fall, wenn der Rechtsanwalt im Namen der Partei einen Kostenfestsetzungsbeschluß erwirkt und der Gegner dann wirksam die Aufrechnung erklärt (Senatsbeschluß vom 9.5.1997 - 11 W 1452/97 -, Münchner Kommentar Wax Rdnr. 19 zu § 126 ZPO Gerold/Schmidt/von Eicken, 12. Aufl., Rdnr. 25 zu § 130 BRAGO ).
  • OLG Stuttgart, 17.12.1986 - 8 WF 11/86
    Auszug aus OLG München, 14.05.1997 - 11 WF 676/97
    Nach einer weiteren Ansicht tritt die Unzulässigkeit der Aufrechnung gegenüber der Partei kraft Gesetzes ein und ist diese nicht von einer Handlung des Anwaltes abhängig, (Stein/Jonas/Borg, 21. Aufl., Rdnr. 8 zu § 126 ZPO ; OLG Stuttgart Rpfleger 87, 218).
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 112/06

    Geltendmachung von Einwendungen oder Einreden gegenüber der Kostenforderung eines

    Erst dann bedarf es einer Sicherung der Vergütungsansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts nicht mehr, so dass auch Einwendungen allein aus der Person der Partei den Kostenerstattungsanspruch zum Erlöschen bringen können (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1994 - XII ZR 39/93 - NJW 1994, 3292; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 717; KGR 2004, 556; KGR 2003, 245 und OLG München NJW-RR 1998, 214).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 10 W 82/06

    Aufrechnungsausschluss nach Übergang des befriedigten Vergütungsanspruchs des

    Entsprechend gibt der Wortlaut der Normen auch keinen Anhalt dafür, dass das Aufrechnungsverbot erst mit Geltendmachung der Vergütung durch den beigeordneten Rechtsanwalt im Wege des Antrags auf Festsetzung im eigenen (vgl. OLG Schleswig JurBüro 1979, 1206) oder fremden Namen (vgl. OLG München JurBüro 1997, 589) eingreifen soll.
  • OLG Köln, 17.11.2009 - 17 U 72/09

    Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts bei Aufrechnung mit der Forderung aus

    Eine nach endgültiger oder vorübergehender Lösung der Verstrickung, d. h. jedenfalls so lange, wie ein auf die Partei lautender Kostenfestsetzungsbeschluss in der Welt ist, von der bedürftigen Partei oder von einem Dritten ihr gegenüber getroffene Verfügung über den Anspruch muss nach heute ganz h. M. der beigeordnete Anwalt gegen sich gelten lassen (vgl. BGH NJW 1994, 3292, 3294; OLG Hamburg JurBüro 1983, 291 m. zust. Anm. Mümmler aaO 292; OLG Koblenz VersR 1987, 1149; OLG München NJW-RR 1998, 214; Zöller/Philippi aaO Rn. 17; Musielak/Fischer aaO § 126 Rn. 11; Stein/Jonas/Bork aaO Rn. 15; T. Schmidt in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, Kostenrechtl. Hinw. in Familiensachen Teil 17 Rn. 80).
  • KG, 14.04.2004 - 1 W 44/04

    Prozesskostenhilfe: Auswirkungen von Erfüllungshandlungen des Kostenschuldners

    aa) Der Aufrechnung steht zwar, wie das Landgericht unter Hinweis auf Zöller/Philippi, a.a.O., Rdnr. 17 zutreffend angenommen hat, die sich aus § 126 Abs. 2 Satz 1 ZPO ergebende "Verstrickung" des Kostenerstattungsanspruchs zu Gunsten des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts nicht entgegen, solange der Erstattungsschuldner der Vollstreckung aus einem zu Gunsten der Partei ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss ausgesetzt ist (BGH, NJW 1994, 3292; OLG München, NJW-RR 1998, 214; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 847; Senat, JurBüro 2002, 374 = KG-Report 2003, 245).
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