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   BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 174/97   

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https://dejure.org/1998,5802
BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 174/97 (https://dejure.org/1998,5802)
BayObLG, Entscheidung vom 12.03.1998 - 2Z BR 174/97 (https://dejure.org/1998,5802)
BayObLG, Entscheidung vom 12. März 1998 - 2Z BR 174/97 (https://dejure.org/1998,5802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zahlung einer Entschädigung für die Benutzung der ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche durch Abstellen von zwei Müllbehältern; Voraussetzungen für das Vorliegen der ungerechtfertigten Bereicherung von Wohnungseigentümern; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbotene Eigenmacht; Müllstandfläche; Sondernutzung; Gestattung; Müllcontainer; Hof

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1; WEG § 15 Abs. 1
    Herausgabe von Gebrauchsvorteilen nach dem Widerruf der Gestattung einer unentgeltlichen Nutzung einer Sondernutzungsfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 876
  • NZM 1998, 335
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 30.04.1990 - BReg. 1b Z 20/89

    Wohnungseigentümer; Teilbesitzer; Besitzansprüche; Sondereigentum;

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 174/97
    Dies schließt einen Anspruch auf Abwehr verbotener Eigenmacht (§§ 865, 858, 861 BGB ) ein (BayObLGZ 1990, 115/119 = WE 1991, 252).
  • LG Köln, 09.02.2017 - 29 S 223/15

    Eigenhändige Unterschrift unter der Berufungsschrift als bestimmender Schriftsatz

    Der Sondernutzungsberechtigte ist zur Duldung von Baumaßnahmen auf seiner Sondernutzungsfläche verpflichtet, wenn die Inanspruchnahme der Sondernutzungsfläche erforderlich ist, um öffentlich-rechtlichen Vorgaben - wie hier die Erstellung eines baugenehmigungskonformen Zustandes - zu genügen (vgl. KG Berlin Beschluss vom 25.1.1999 - 24 W 1394/98- juris; BayObLG Beschluss vom 12.3.1998 - 2Z BR 174/97- juris; Beschluss vom 5.12.2001 - 2Z BR 126/01- juris); Jennißen-Grziwotz, WEG, § 5 Rn.60a; Spielbauer/Then-Spielbauer, WEG, § 13 Rn.43).

    Diese Auffassung entspricht der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. vgl. KG Berlin Beschluss vom 25.1.1999 - 24 W 1394/98- juris; BayObLG Beschluss vom 12.3.1998 - 2Z BR 174/97- juris; Beschluss vom 5.12.2001 - 2Z BR 126/01- juris; Jennißen-Grziwotz, WEG, § 5 Rn.60a; Spielbauer/Then-Spielbauer, WEG, § 13 Rn.43).

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 67/99

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei fahrlässiger Inbrandsetzung

    Dem steht aber das Unterlassen der Rückgabe nach Beendigung des Besitzrechts nicht gleich (BayObLG, NJW-RR 1998, 876; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 858 Rn. 5).
  • BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01

    Überlassung von Stellplätzen an Wohnungseigentümer gegen angemessenen Ausgleich

    c) Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es jedoch nicht, dass der Antragsgegner die Sondernutzungsfläche der Gemeinschaft ohne Zahlung eines Ausgleichs zu überlassen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 876; NZM 2000, 509 f.; KG WuM 1999, 714 f.).
  • LG Lüneburg, 16.11.2011 - 6 S 88/11

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Räumung einer Wohnung bei Überlassung des

    Die bloße Weigerung des (Unter)Mieters, dem Vermieter nach Ende des Besitzrechtes den unmittelbaren Besitz wieder einzuräumen, stellt jedoch keine verbotene Eigenmacht dar (vgl. Palandt- Bassenge, a.a.O. § 858 Rn. 2, BayObLG NJW-RR 98, 876).
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 2 Wx 52/00

    Zum Sondernutzungsrecht eines Vorgartens als PKW-Abstellplatz gemäß

    Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es jedoch nicht, dass die Antragsgegner die Sondernutzungsfläche im Garten der Gemeinschaft ohne eine Gegenleistung, also insbesondere ohne Zahlung eines angemessenen Ausgleiches, überlassen müssen (vgl. BayObLG a.a.O. und NJW-RR 1998, 876 sowie NZM 2000, 509, KG WM 1999, 714).
  • OLG Naumburg, 19.02.2003 - 2 Ww 12/03

    Zur Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch

    Die Nichtrückgabe an den mittelbaren Besitzer (Antragsteller), nach Beendigung des früheren Pachtverhältnisses, begründet jedoch noch keine verbotene Eigenmacht i.S. des § 858 BGB (s. O. Werner in Erman, BGB, 2. Bd., 9. A., 1993, § 858 Rdn. 4; Bassenge in Palandt, BGB, 62. A., 2003, § 858 Rdn. 2; Bund in Staudinger, BGB, §§ 854 - 882, Neubearb. 2000, § 858 Rdn. 12; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1998, 876).
  • KG, 25.01.1999 - 24 W 1394/98

    Ausgleichsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Miteigentümern

    »Wird einem Wohnungseigentümer - ohne daß es zu einer in die Zukunft wirkenden Vereinbarung kommt - das ihm eingeräumte Sondernutzungsrecht teilweise dadurch entzogen, daß die Bauordnung die Anlage eines gemeinschaftlichen Kinderspielplatzes erfordert, der auch nicht auf andere Grundstücksflächen verlegt werden kann, so steht ihm ab Widerruf der zunächst leihweisen Überlassung ein Ausgleichsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die anderen Wohnungseigentümer im Verhältnis von deren Miteigentumsanteilen zu (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 876 = NZM 1998, 335 = WE 1998, 509).«.
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