Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 22.04.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.09.1998 - 14 WF 117/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5004
OLG Köln, 03.09.1998 - 14 WF 117/98 (https://dejure.org/1998,5004)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.1998 - 14 WF 117/98 (https://dejure.org/1998,5004)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 1998 - 14 WF 117/98 (https://dejure.org/1998,5004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 578
  • FamRZ 1999, 304
  • Rpfleger 1999, 30
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 08.04.1997 - 9 WF 22/97
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1998 - 14 WF 117/98
    Eine solche Verbesserung rechtfertigt nur eine Änderung der erlassenen PKH-Entscheidung gem. § 120 IV ZPO, nicht aber eine Aufhebung der bewilligten Prozeßkostenhilfe (OLG Koblenz Rpfleger 1996, 206; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543; vgl. Büttner Rpfleger 1997, 347 (349) m.w.N.).

    Falls danach eine Aufhebung ausscheidet, kann es den angefochtenen Beschluß nur dahin abändern, daß nunmehr Zahlungen aus dem Vermögen zu erfolgen haben (OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543).

  • OLG Stuttgart, 14.01.1997 - 8 WF 23/96

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung bei Nichtbefolgung einer

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1998 - 14 WF 117/98
    Das Amtsgericht wird daher zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen nach § 124 Nr. 2 ZPO erfüllt sind und es wird insoweit auch sein Ermessen ausüben müssen, wenn die Auflage verspätet erfüllt worden ist (vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 1997, 220).
  • OLG Koblenz, 04.10.1995 - 10 W 397/95
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1998 - 14 WF 117/98
    Eine solche Verbesserung rechtfertigt nur eine Änderung der erlassenen PKH-Entscheidung gem. § 120 IV ZPO, nicht aber eine Aufhebung der bewilligten Prozeßkostenhilfe (OLG Koblenz Rpfleger 1996, 206; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543; vgl. Büttner Rpfleger 1997, 347 (349) m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 7 R 2419/11
    Das SG hat bei seiner Entscheidung übersehen, dass die PKH nur dann entzogen werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach einem der in § 124 Nrn. 1 bis 4 ZPO abschließend aufgeführten Aufhebungstatbestände vorliegen (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Köln, Beschlüsse vom 3. September 1998 - 14 WF 117/98 - FamRZ 1999, 304 und vom 20. Februar 2003 - 14 WF 21/03 - FamRZ 2003, 1397; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - II-8 WF 266/10, 8 WF 266/10 - (juris); ferner Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 22. Juni 1994 - XII ZR 39/93 - NJW 1994, 3292; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Auflage, Rdnr. 830; Geimer in Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 124 Rdnr. 2).

    Insbesondere darf die Bewilligung nicht aufgehoben werden, wenn dem Bedürftigen erst nach erfolgter Bewilligung Vermögen zufließt (OLG Köln, Beschluss vom 3. September 1998 a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2010 a.a.O.; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 29. September 2008 - 16 WF 269/08, 16 WF 220/08 - FamRZ 2009, 365; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O.; Geimer in Zöller, a.a.O., § 120 Rdnr. 29).

  • OLG Dresden, 12.02.2002 - 22 WF 470/00

    Fristbeginn; Stattgabe Scheidungsantrag vor Entscheidung über Folgesache;

    Richtig ist zwar, dass die Prozesskostenhilfebewilligung nicht aufgehoben werden darf, wenn die Partei nach der Bewilligung erhebliches Vermögen erwirbt, der Rechtspfleger kann aber eine einmalige Zahlung auf die Prozesskosten aus dem Vermögen oder die sofortige volle Zahlung aller bereits fällig gewordenen Kosten des Rechtsstreites anordnen (vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 120, Rdnr. 24; MünchKomm/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 120, Rdnr. 17; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1543, 1544; OLG Köln, Rpfleger 1999, 30).
  • OLG Köln, 09.04.2001 - 11 W 3/01

    Schicksal der PKH-Bewilligung nach Zufluss erheblicher Mittel

    Hat die Partei nach der Prozesskostenhilfebewilligung erhebliches Vermögen erworben, so darf die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht aufgehoben werden; vielmehr ist die Bewilligungsentscheidung gemäß § 120 Abs. 4 ZPO in der Weise abzuändern, dass die Zahlung der Kosten aus dem nun erworbenen Vermögen angeordnet wird (vgl. OLG Köln FamRZ 1999, 304; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543, 1544; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rn. 392; Zöller/Philippi a.a.O. § 120 Rn. 24 jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH NJW 1994, 3292, 3293 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 2 WF 37/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6092
OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 2 WF 37/98 (https://dejure.org/1998,6092)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.04.1998 - 2 WF 37/98 (https://dejure.org/1998,6092)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 (https://dejure.org/1998,6092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117, § 127 Abs. 2 S. 2
    PKH; Bewilligungszeitpunkt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 578
  • FamRZ 1999, 305
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 2 WF 37/98
    Ist der Antrag vor Ende der Instanz gestellt, sind aber die Belege gemäß § 117 ZPO - wie hier - erst nach Instanzende eingereicht worden, so kann Prozeßkostenhilfe grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden (Thalmann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen, Rn. 36 zu § 114; vgl. auch Senatsbeschluß vom 21.12.1993, FamRZ 1994, 1123 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2013 - 21 Ta 1249/13

    Faires Verfahren - Prozesskostenhilfe - Rückwirkung auf Zeitpunkt der

    Durch die Gewährung rechtlichen Gehörs soll verhindert werden, dass eine ablehnende Entscheidung ergeht, gleichwohl im Fall einer Fristsetzung oder des Abwartens einer angemessenen Zeit eine positive Entscheidung grundsätzlich noch rechtzeitig möglich wäre (vgl. Hessisches LAG vom 02.04.2007 - 8 Ta 49/07 -, juris; LAG Hamm vom 25.11.2002 - 4 Ta 180/02 -, AR-Blattei ES 1290 Nr. 33; vom 19.11.2002 - 4 Ta 220/02 -, juris; OLG Karlsruhe vom 22.04.1998 - 2 WF 37/98 -, NJW-RR 1999, 578).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 161/03

    Prozesskostenhilfe: Keine PKH-Bewilligung nach Instanzende bei Versäumung der

    Ist der Antrag vor Ende der Instanz gestellt, sind aber die Belege, wie hier, erst nach Instanzende eingereicht worden, so kann Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden (OLG Karlsruhe - 2. ZS., Familiensenat - Beschluss vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 - FamRZ 1999, 305).

    Prozesskostenhilfe kann ausnahmsweise auch dann noch nach Instanzende mit Rückwirkung gewährt werden, wenn der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen mit Zustimmung des Gerichts erst nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens nachgebracht hat (OLG Karlsruhe Beschluss vom 22. April 1998 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10

    Prozesskostenhilfe; keine PKH für PKH-Beschwerde; PKH-Beschwerde nur gegen

    Eine solche Bewilligungsfähigkeit des Antrags verlangt vom Antragsteller nicht nur die Abgabe der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck (§ 117 Abs. 2 und Abs. 4 ZPO), sondern auch, dass er die zur Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit erforderlichen aussagekräftigen Belege im Sinne des § 117 Abs. 2 ZPO einreicht (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 18 WF 182/02 -, FamRZ 2004, 122 und Beschluss vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 -, FamRZ 1999, 305; LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, a.a.O., Rn. 6; Neumann in: Sodan/ Ziekow, a.a.O., § 166 Rn. 156; Bork in: Stein/Jonas, a.a.O., § 117 Rn. 19 und § 119 Rn. 28 m.w.N.; offen lassend, ob sämtliche Belege vorliegen müssen: Sächsisches LSG, a.a.O., Rn. 10; einschränkend Geimer in: Zöller, a.a.O., § 119 Rn. 39); denn das Gericht kann erst nach Eingang dieser Unterlagen sachgerecht darüber entscheiden, ob die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Person des Antragstellers vorliegen.

    Soweit allerdings vertreten wird, eine rückwirkende Prozesskostenhilfebewilligung ab Antragstellung komme auch dann in Betracht, wenn das Gericht zur Glaubhaftmachung zusätzliche Unterlagen verlange und der Antragsteller diese innerhalb der ihm gesetzten Frist beibringe (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. September 2001 - 10 WF 2815/01 -, FamRZ 2002, 759, juris Rn. 5; wohl auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. April 1998, a.a.O.; Neumann in: Sodan/Ziekow, a.a.O., Rn. 156; wohl auch Bork in: Stein/Jonas, a.a.O., § 119 Rn. 28), erscheint dies zweifelhaft.

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen

    Dies ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn ihm die vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und die in § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorgesehenen Belege beigefügt sind (vgl. bereits zum Armenrecht BGH, Beschluss vom 30. September 1981 - VIo MO 694/80 [richtig: IVb ZR 694/80 - d. Red.] - NJW 1982, 446; zum Recht der Prozesskostenhilfe BGH, Beschluss vom 24. November 1999, XII ZB 134/99 - NJW-RR 2000, 879; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - IX ZA 8/03 - FamRZ 2004, 99; Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 2 WF 65/93 - FamRZ 1994, 1123, 1125 und vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 - FamRZ 1999, 305; Beschluss vom 26. Juni 2003 - 18 WF 182/02 - FamRZ 2004, 122).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18

    Beschwerde gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe:

    Dies kann nicht zu ihren Lasten gehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98 - juris Rn. 13 ff.; VGH München, Beschluss vom 6. August 1996 - 7 C 96.1262 - NVwZ-RR 1997, 501; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 - juris Rn. 7; zu Hinweispflichten im PKH-Verfahren vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2018 - OVG 3 S 6.18/OVG 3 M 5.18 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. August 2006 - 2 PA 1148/06 - juris Rn. 2).
  • LAG Köln, 10.12.2013 - 4 Ta 326/13

    Ablehnung Prozesskostenhilfe

    Das Arbeitsgericht muss die bedürftige Partei zwar nicht unverzüglich, wohl aber so rechtzeitig unter Fristsetzung auf die Mängel des Prozesskostenhilfegesuchs hinweisen, dass diese vor dem nächsten Termin, der je nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Prozesskostenhilfegesuchs der Güte- oder Kammertermin sein kann, und damit vor der möglichen Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (so bei Nichtvorlage des Formulars insbesondere LAG Hamm 30.12.2005 - 4 Ta 555/05 - Rn. 8; Saarländisches OLG 27.10.2011 - 9 WF 85/11; OLG Karlsruhe 02.04.1998 - 2 WF 37/98; im Ergebnis ähnlich LAG Nürnberg 03.01.2011 - 5 Ta 185/10; und bei unvollständiger Ausfüllung des Formulars: LAG Hamm 08.11.2001 - 4 Ta 708/01; LAG Hamm 19.11.2002 - 19 Ta 220/02; OVG Lüneburg 25.06.2006 - 2 PA 1148/06; vgl. ferner LAG Berlin - Brandenburg 20.02.2007 - 6 Ta 324/07 - Rn. 3; LAG Thüringen 13.11.2002 - 8 Ta 92/02 - Rn. 14; LAG Hamm 08.10.2007 - 18 Ta 509/07 - Rn. 15 - sämtliche in juris; LAG Köln 30.09.2013 - 11 Ta 177/13 - das den Hinweis zu Recht auch aus verfassungsrechtlichen Gründen wegen des Gebots des fairen Verfahrens für notwendig hält, sowie Zöller/ Geimer § 117 ZPO Rn. 17; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck Rn. 134).
  • OLG Celle, 08.10.2002 - 6 W 119/02

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zeitpunkt der Bewilligungsreife

    Wird deshalb die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach Abschluss der Instanz vorgelegt, so kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht (OLG Celle, OLGR 1997, 33, 34; KG a. a. O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 305; Zöller, a. a. O., Rdnr. 2 b).
  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 W 12/00

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren

    Ob und ggf. auf welchen Zeitpunkt abweichend von diesem Grundsatz Prozesskostenhilfe zu gewähren gewesen wäre, weil das Landgericht möglicherweise den Beklagten hätte auf die fehlenden Antragsunterlagen hinweisen und ihm zur Beibringung eine Frist nach § 118 II 4 ZPO hätte setzen müssen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 578), braucht vorliegend nicht abschließend entschieden zu werden, weil die Bewilligung auch aus einem anderen Grund zu versagen ist.
  • OLG Schleswig, 25.06.2007 - 13 WF 135/07

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des

    Zu einer Fristsetzung ist das Gericht indessen dann nicht verpflichtet, wenn die zu setzende Frist, wie hier, über das Ende der Instanz hinausreichen würde (vgl. OLG Karlsruhe v. 21, 12.1993 - 2 VJF 65/93, FamRZ 1994, 1123; v. 22.4.1998 - 2 WF 37/98, OLGReport Karlsruhe 1999, 38 = FamRZ 1999, 305).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 20 W 171/19

    Zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei Einreichung der Erklärung zu den

    Denn jedenfalls müsste dafür die verspätete Einreichung durch das Verhalten des Gerichts veranlasst sein (vgl. dazu im Einzelnen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.04.1998, Az. 2 WF 37/98, zitiert nach juris Rn. 7).
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