Rechtsprechung
OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 174/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Einstandspflicht Kosten medizinisch ärztliche Behandlung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 1357, AGBG § 11 Nr. 14a
Einstandspflicht Kosten medizinisch ärztliche Behandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstandspflicht eines Ehegatten für die Kosten einer ärztlichen Behandlung des anderen Ehegatten nach dessen Tod bei einer wirksamen Ausschlagung der Erbschaft; Medizinisch indizierte, unaufschiebbare ärztliche Behandlung eines Ehepartners als Kosten zur angemessenen ...
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 1357; AGBG § 11 Nr. 14 a
Grenzen der Einstandspflicht für Behandlungskosten des Ehepartners - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 11 Nr. 14a; BGB § 1357
Einstandspflicht des Ehegatten für die Kosten der Behandlung bei Krankenhasvertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Krankenhauskosten: Nur der Patient zahlt
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Zur Mitverpflichtung des Ehegatten bei medizinisch indizierter, unaufschiebbarer Behandlung des Ehepartners
Verfahrensgang
- LG Aachen, 18.06.1997 - 11 O 19/97
- OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 174/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 733
- MDR 1999, 942
- FamRZ 1999, 1662
- VersR 2000, 68
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.11.1991 - XII ZR 226/90
Angemessenen Deckung des Lebensbedarfs bei unaufschiebbarer ärztlicher Behandlung …
Auszug aus OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 174/97
Zwar dient eine medizinisch indizierte, unaufschiebbare ärztliche Behandlung eines Ehepartners ohne Rücksicht darauf, wie hoch die mit ihr verbundenen Kosten sind, grundsätzlich der angemessenen Deckung des Lebensbedarfs (vgl. BGH in FamRZ 1992, 291), weil sie sich auf die Erhaltung der Gesundheit als des primären und ursprünglichen Lebensbedarfs richtet; dies allein begründet aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu auch BGH JZ 1985, 680, 682) noch nicht notwendig eine Mitverpflichtung des anderen Ehegatten, weil mit Rücksicht auf die unterhaltsrechtliche Komponente der Haftung aus § 1357 BGB auf das Leistungsvermögen des anderen Ehepartners abzustellen ist (vgl. BGH in FamRZ 1992, 292). - OLG Hamm, 20.09.1985 - 26 U 33/85
Auszug aus OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 174/97
Im Übrigen wird nach Auffassung des Senats für die Begründung einer eigenen Haftung zudem eine zweite Unterschrift des Vertreters zu verlangen sein (so auch OLG Frankfurt/Main NJW 1986, 1943). - BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83
Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt
Auszug aus OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 174/97
Zwar dient eine medizinisch indizierte, unaufschiebbare ärztliche Behandlung eines Ehepartners ohne Rücksicht darauf, wie hoch die mit ihr verbundenen Kosten sind, grundsätzlich der angemessenen Deckung des Lebensbedarfs (vgl. BGH in FamRZ 1992, 291), weil sie sich auf die Erhaltung der Gesundheit als des primären und ursprünglichen Lebensbedarfs richtet; dies allein begründet aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu auch BGH JZ 1985, 680, 682) noch nicht notwendig eine Mitverpflichtung des anderen Ehegatten, weil mit Rücksicht auf die unterhaltsrechtliche Komponente der Haftung aus § 1357 BGB auf das Leistungsvermögen des anderen Ehepartners abzustellen ist (vgl. BGH in FamRZ 1992, 292).
- BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04
Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz
Das ist in dem von dem Berufungsgericht zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Köln NJW-RR 1999, 733 mißverstanden worden.