Rechtsprechung
BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 76/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über die Verlängerung des Verwaltervertrags; Zeitgerechte Aufstellung einer Jahresabrechnung als eine der wichtigsten Aufgaben eines Verwalters; Nicht rechtzeitige Aufstellung der Jahresabrechnung als wichtiger Grund für die ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verwalterabberufung; fristgerechte Jahresabrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Verwalterkündigung wegen nicht rechtzeitiger Jahresabrechnung
Verfahrensgang
- AG München, 03.11.1998 - UR II 1010/96
- LG München I, 03.05.1999 - 1 T 20795/98
- BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 76/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 462
- NZM 2000, 343
- ZMR 2000, 108
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 22.06.1998 - 3 Wx 60/98
Rechtsmißbrauch bei Fortführung eines Anfechtungsverfahrens im …
Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 76/99
Schließlich liegen auch die Voraussetzungen für die Annahme rechtsmißbräuchlichen Verhaltens seitens der Antragstellerin nicht vor (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 13 ).
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
- LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15
Anfechtungsfrist: Keine Nachfrageobliegenheit bei Verschulden des Gerichts
Zwar kann in der verzögerten Erstellung der Jahresabrechnung bzw. der Nichtausführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft ein wichtiger Grund für eine Abberufung gesehen werden (vgl. BayObLG ZWE 2000, 38). - LG München I, 11.08.2016 - 1 T 10569/16
Anspruch auf Erstellung einer neuen oder berichtigten Jahresabrechnung
- OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage
Die verspätete Vorlage der Jahresabrechnungen (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 2000, 462), ebenso wie gravierende Fehler der Abrechnung, z.B. die Anwendung eines falschen Kostenverteilungsschlüssels (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1622), können je nach Lage der Dinge bereits für sich genommen schwerwiegende Pflichtverletzungen sein, die die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. - LG München I, 05.02.2020 - 36 T 9951/19
Zwangsgeld gegen Verwalter nach Verurteilung zur Erstellung einer …
Er kann dann nicht die Vorlage einer neuen oder die Berichtigung des vorgelegten Entwurfs verlangen, solange die vom Verwalter vorgelegte, den formellen Anforderungen im Wesentlichen genügende Jahresabrechnung (vgl. dazu OLG Hamm, NJW-RR 1993, 847, 848) nicht von der Mehrheit der Eigentümer in Eigentümerversammlung verworfen oder ein die Abrechnung bestätigender Eigentümerbeschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist (OLG München, NZM 2007, 292 ff.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 5.11.1987, Az.: BReg 2Z 112/87;… Jennißen/Jennißen, WEG, 6. Auflage, § 28, Rdnr. 182 b;… Bärmann, WEG, 13. Auflage, § 28, Rdnr. 108; vgl. dazu auch BayObLG, NJW-RR 2000, 462, 463). - OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02
Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abstimmung nach dem …
Nur bei ganz besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die Pflichten des Verwalters - beispielsweise der Veruntreuung von Fremdgeldern - wird eine Verpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft in Betracht kommen, einen Verwalter nicht erneut zu mandatieren; im Einzelfall kann es auch geboten sein, einen Verwalter wegen Säumnissen und Nachlässigkeiten bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung nicht wieder zu wählen (LG Dortmund NZM 2000, 684, 684) oder gar zu entlassen (BayObLG NJW-RR 2000, 462, 462). - OLG Brandenburg, 23.11.2001 - 5 Wx 15/01
Anwendbarkeit des § 11 Nr. 12 lit. a AGBG auf die Vereinbarung einer fünfjährigen …
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine ungebührliche Verzögerung der ihm gemäß § 28 Abs. 3 WEG obliegenden Abrechnung für ein Kalenderjahr einen wichtigen Grund für die Abberufung des Verwalters darstellen kann (vgl. BayObLG NZM 2000, 343 sowie die weiteren Nachweise bei Merle, aaO, Rdnr. 168).