Rechtsprechung
   BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 76/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3535
BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 76/99 (https://dejure.org/1999,3535)
BayObLG, Entscheidung vom 07.10.1999 - 2Z BR 76/99 (https://dejure.org/1999,3535)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 2Z BR 76/99 (https://dejure.org/1999,3535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über die Verlängerung des Verwaltervertrags; Zeitgerechte Aufstellung einer Jahresabrechnung als eine der wichtigsten Aufgaben eines Verwalters; Nicht rechtzeitige Aufstellung der Jahresabrechnung als wichtiger Grund für die ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalterabberufung; fristgerechte Jahresabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26, § 28 Abs. 3
    Jahresabrechnung des Hausverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwalterkündigung wegen nicht rechtzeitiger Jahresabrechnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 462
  • NZM 2000, 343
  • ZMR 2000, 108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1998 - 3 Wx 60/98

    Rechtsmißbrauch bei Fortführung eines Anfechtungsverfahrens im

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 76/99
    Schließlich liegen auch die Voraussetzungen für die Annahme rechtsmißbräuchlichen Verhaltens seitens der Antragstellerin nicht vor (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 13 ).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Solche Pflichtverstöße können je nach Fallgestaltung durchaus eine außerordentliche Abberufung rechtfertigen (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 462 f; OLG Karlsruhe, aaO, 769; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 55 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15

    Anfechtungsfrist: Keine Nachfrageobliegenheit bei Verschulden des Gerichts

    Zwar kann in der verzögerten Erstellung der Jahresabrechnung bzw. der Nichtausführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft ein wichtiger Grund für eine Abberufung gesehen werden (vgl. BayObLG ZWE 2000, 38).
  • LG München I, 11.08.2016 - 1 T 10569/16

    Anspruch auf Erstellung einer neuen oder berichtigten Jahresabrechnung

    Nach abweichender, auch vom Amtsgericht vertretener Auffassung, muss die Abrechnung auch inhaltlich korrekt sein (vgl. Bärmann/Becker, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 108; BayObLG Beschluss vom 7.10.1999, 2 Z BR 76/99, juris Rn. 20; wohl auch Riecke/Schmid, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 64).
  • OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06

    Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage

    Die verspätete Vorlage der Jahresabrechnungen (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 2000, 462), ebenso wie gravierende Fehler der Abrechnung, z.B. die Anwendung eines falschen Kostenverteilungsschlüssels (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1622), können je nach Lage der Dinge bereits für sich genommen schwerwiegende Pflichtverletzungen sein, die die außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
  • LG München I, 05.02.2020 - 36 T 9951/19

    Zwangsgeld gegen Verwalter nach Verurteilung zur Erstellung einer

    Er kann dann nicht die Vorlage einer neuen oder die Berichtigung des vorgelegten Entwurfs verlangen, solange die vom Verwalter vorgelegte, den formellen Anforderungen im Wesentlichen genügende Jahresabrechnung (vgl. dazu OLG Hamm, NJW-RR 1993, 847, 848) nicht von der Mehrheit der Eigentümer in Eigentümerversammlung verworfen oder ein die Abrechnung bestätigender Eigentümerbeschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist (OLG München, NZM 2007, 292 ff.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 5.11.1987, Az.: BReg 2Z 112/87; Jennißen/Jennißen, WEG, 6. Auflage, § 28, Rdnr. 182 b; Bärmann, WEG, 13. Auflage, § 28, Rdnr. 108; vgl. dazu auch BayObLG, NJW-RR 2000, 462, 463).
  • OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02

    Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abstimmung nach dem

    Nur bei ganz besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die Pflichten des Verwalters - beispielsweise der Veruntreuung von Fremdgeldern - wird eine Verpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft in Betracht kommen, einen Verwalter nicht erneut zu mandatieren; im Einzelfall kann es auch geboten sein, einen Verwalter wegen Säumnissen und Nachlässigkeiten bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung nicht wieder zu wählen (LG Dortmund NZM 2000, 684, 684) oder gar zu entlassen (BayObLG NJW-RR 2000, 462, 462).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2001 - 5 Wx 15/01

    Anwendbarkeit des § 11 Nr. 12 lit. a AGBG auf die Vereinbarung einer fünfjährigen

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine ungebührliche Verzögerung der ihm gemäß § 28 Abs. 3 WEG obliegenden Abrechnung für ein Kalenderjahr einen wichtigen Grund für die Abberufung des Verwalters darstellen kann (vgl. BayObLG NZM 2000, 343 sowie die weiteren Nachweise bei Merle, aaO, Rdnr. 168).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht