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   BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01   

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BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01 (https://dejure.org/2001,2047)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2001 - IV ZB 3/01 (https://dejure.org/2001,2047)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - IV ZB 3/01 (https://dejure.org/2001,2047)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1571
  • MDR 2001, 1183
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01
    Soweit ein verurteilter Beklagter die ihm im Urteilstenor aufgegebenen Leistungen vor Einlegung seines Rechtsmittels nicht etwa nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbringt, sondern vorbehaltlos erfüllt, entfällt seine Beschwer (BGH, Beschluß vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99 - NJW 2000, 1120 unter II 1; Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92 - NJW 1994, 942 unter A; ferner zur Auskunftsverurteilung BGH, Beschluß vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331 unter II 1 a und b; Beschluß vom 10. Juli 1996 - XII ZB 15/96 - FamRZ 1996, 1543 unter II 2 b).
  • BGH, 15.05.1996 - XII ZB 33/96

    Überprüfung der Wertfestsetzung des Berufungsgerichts durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01
    Soweit ein verurteilter Beklagter die ihm im Urteilstenor aufgegebenen Leistungen vor Einlegung seines Rechtsmittels nicht etwa nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbringt, sondern vorbehaltlos erfüllt, entfällt seine Beschwer (BGH, Beschluß vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99 - NJW 2000, 1120 unter II 1; Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92 - NJW 1994, 942 unter A; ferner zur Auskunftsverurteilung BGH, Beschluß vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331 unter II 1 a und b; Beschluß vom 10. Juli 1996 - XII ZB 15/96 - FamRZ 1996, 1543 unter II 2 b).
  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01
    Seine Entscheidung kann nur darauf überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder das Ermessen fehlerhaft ausgeübt worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98 - NJW 1999, 3050 unter III).
  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99

    Entfallen der Beschwer bei Leistungen an einen von zwei verurteilten

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01
    Soweit ein verurteilter Beklagter die ihm im Urteilstenor aufgegebenen Leistungen vor Einlegung seines Rechtsmittels nicht etwa nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbringt, sondern vorbehaltlos erfüllt, entfällt seine Beschwer (BGH, Beschluß vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99 - NJW 2000, 1120 unter II 1; Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92 - NJW 1994, 942 unter A; ferner zur Auskunftsverurteilung BGH, Beschluß vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331 unter II 1 a und b; Beschluß vom 10. Juli 1996 - XII ZB 15/96 - FamRZ 1996, 1543 unter II 2 b).
  • BGH, 08.10.1982 - V ZB 9/82

    Bemessung der Beschwer bei unbeschränkt eingelegter Berufung des Beklagten nach

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01
    Für die Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels maßgebend (§ 4 Abs. 1 ZPO; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82 - NJW 1983, 1063 unter II 2).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01
    Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß sich die Beschwer des zur Auskunft Verurteilten nach dem Aufwand an Zeit und Kosten bemißt, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert (st. Rspr. seit BGHZ 128, 85 ff.).
  • BGH, 05.11.1997 - IV ZR 31/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01
    Das ist aber für ihre Beschwer durch das Auskunftsurteil des Landgerichts ebensowenig von Bedeutung wie der Umstand, daß sie den Klägern bereits Zahlungen auf ihren Pflichtteilsanspruch geleistet hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1997 - IV ZR 31/97 - FamRZ 1998, 364).
  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 15/96

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01
    Soweit ein verurteilter Beklagter die ihm im Urteilstenor aufgegebenen Leistungen vor Einlegung seines Rechtsmittels nicht etwa nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbringt, sondern vorbehaltlos erfüllt, entfällt seine Beschwer (BGH, Beschluß vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99 - NJW 2000, 1120 unter II 1; Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92 - NJW 1994, 942 unter A; ferner zur Auskunftsverurteilung BGH, Beschluß vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331 unter II 1 a und b; Beschluß vom 10. Juli 1996 - XII ZB 15/96 - FamRZ 1996, 1543 unter II 2 b).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Für die Berechnung des Werts der Beschwer kommt es auf den Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels an (§ 4 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2001 - IV ZB 3/01, NJW-RR 2001, 1571, 1572).
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der

    Ist die Feststellung - wie hier - auf der Grundlage von § 3 ZPO, also nach freiem Ermessen, getroffen worden, so kann sie von dem Revisionsgericht zwar nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder das Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. BGH, Urt. v. 20. September 1983, VI ZR 111/82, VersR 1983, 1160, 1161; Beschl. v. 10. Juli 1996, XII ZB 15/96, FamRZ 1996, 1543 f.; Beschl. v. 27. Juni 2001, IV ZB 3/01, NJW-RR 2001, 1571 für die Bewertung des Rechtsmittelinteresses).
  • BGH, 10.01.2017 - VIII ZR 98/16

    Berufung: Bemessung des Beschwerdegegenstands bei Begehren des verklagten Mieters

    bb) Für die sich hieran anschließende Beurteilung, ob der Wert des vom Berufungskläger geltend gemachten Beschwerdegegenstands die Wertgrenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (Berufungssumme) erreicht, ist grundsätzlich ebenfalls der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels maßgebend (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, NJW 1983, 1063 unter II 2; vom 27. Juni 2001 - IV ZB 3/01; NJW-RR 2001, 1571 unter II 2; Urteil vom 9. September 1999 - IX ZR 80/99, NJW-RR 2000, 354 unter II 2 [jeweils zur Vorgängerregelung des § 511a Abs. 1 Satz 1 ZPO]).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Feststellung der Gewährung

    Für die Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels maßgebend (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2001 - IV ZB 3/01 - NJW-RR 2001, 1571 unter II 2; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 4 Rdn. 4 und Gummer/Heßler, aaO § 511 Rdn. 19).
  • BGH, 16.06.2008 - VIII ZB 87/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen

    Sie verkennt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Berechnung des Werts des Beschwerdegegenstandes grundsätzlich der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels maßgeblich ist und dass deswegen die Beschwer eines zur Auskunft verurteilten Beklagten entfällt, soweit dieser die Auskunft bereits vor Einlegung des Rechtsmittels nicht etwa nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erteilt hat (Beschluss vom 27. Juni 2001 - IV ZB 3/01, NJW-RR 2001, 1571, unter II 2 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2001 - 7 U 167/01

    Darlegung eines die Berufungssumme übersteigenden Wertes der Beschwer

    Die Beschwer der zur Auskunft, Erteilung einer Provisionsabrechnung und Erteilung eines Buchauszugs verurteilten Beklagten bestimmt sich nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, nachdem die Beklagte sonstige Interessen, die durch die Verurteilung berührt sind und die in die Wertbemessung einfließen könnten, nicht dartut (vgl. BGHZ 128, 85 ff. = NJW 1995, 664, 665; NJW 1997, 3246; NJW 1999, 3049; NJW 1999, 3050; NJW-RR 2001, 1571).

    Allein dieser noch zu treibende Aufwand ist für die Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes maßgebend (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1571, 1572).

  • OLG Saarbrücken, 19.02.2003 - 1 U 520/02

    Angemessene Vergütung und Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen

    Dagegen bleibt ein Interesse des Beklagten, die vom Kläger erstrebte und mit der Auskunftsklage vorbereitete Durchsetzung des Leistungsanspruchs zu verhindern oder zu erschweren, bei der Bewertung außer Betracht (BGH, Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen, BGHZ 128, 85 ff.; BGH BGHReport 2001, 893; Senat OLGR Saarbrücken 2000, 339).

    Wer im Laufe des Rechtsstreits zur Abwehr des Anspruchs bereits umfangreiche Vorarbeiten durchgeführt hat, kann nur noch den weiteren Aufwand, den die Erfüllung des Anspruchs erfordert, bei der Berechnung des Beschwerdewerts zu Grunde legen (BGH BGHR 2001, 893).

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 2/17

    Berufung des zu einer Leistungserbringung verurteilten Beklagten: Beschwer nach

    Soweit ein verurteilter Beklagter die ihm im Urteilstenor aufgegebenen Leistungen vor Einlegung seines Rechtsmittels nicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbringt, sondern vorbehaltlos erfüllt, entfällt zwar seine Beschwer (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2001 - IV ZB 3/01, NJW-RR 2001, 1571 Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14

    Zulässigkeit der Berufung: Beschwer eines zur Auskunft über den Bestand

    Allein dieser noch zu treibende Aufwand ist dann für die Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes maßgebend (vgl.BGH, Beschluss vom 27.6.2001 - IV ZB 3/01, bei Juris Rn. 6).
  • KG, 24.11.2008 - 2 U 113/06

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Anspruch aus culpa in contrahendo wegen der Verwendung

    Das Verschlechterungsverbot schützt nicht das Vertrauen des Berufungsführers darauf, dass eine durch Erfüllung gegenstandslos gewordene Tenorierung nur deshalb bestehen bleibt, weil der Schuldner eine Berufung nicht engelegt hat, was dieser allein mit dem Ziel der Anpassung des Tenors auch nicht zulässig tun konnte (vgl. zur Unzulässigkeit der Berufung mangels Beschwer nach freiwilliger Leistung BGH NJW 2000, 1120; NJW 1994, 942, 943; NJW-RR 2001, 1571).
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 44/03

    Begründungserfordernis bei Verwerfung einer Beschwerde wegen Nichterreichens des

  • BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 68/02

    Wert der Beschwer bei Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Erforderlichekeit

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