Rechtsprechung
OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 41/2000 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 286; ZPO § 539
Verfahrensfehler beim Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsprozess - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 411 Abs. 3, 4 § 539
Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Gericht bei Einwendungen der Parteien gegen ein schriftliches Sachverständigengutachten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ratgeber-arzthaftung.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen - 8 O 1911/98
- OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 41/2000
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1584 (Ls.)
- NJW-RR 2001, 213
- VersR 2001, 785
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 26.01.2010 - 37 O 251/07
Berücksichtigung zusätzlicher in der ärztlichen Feststellung nicht enthaltener …
Schließlich ist auch die Entscheidung des OLG Bremen vom 22.08.2000 (3 U 41/00) nicht einschlägig, da es hier u.a. um die Tatsache ging, dass sich ein Sachverständiger im Rahmen seiner ergänzenden Begutachtung mit einem relevanten Widerspruch nicht befasst hatte, zu dem aber eine Stellungnahme erforderlich gewesen wäre. - OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 10 W 94/18 Mit Fettdruck hervorgehoben hat der Sachverständige zudem den Leitsatz einer Entscheidung des OLG Bremen vom 22. August 2000 ( 3 U 41/00) zitiert, wonach es rechtsfehlerhaft sei, wenn das Gericht dem Sachverständigen das Gutachten eines nicht für den Fachbereich zuständigen Privatsachverständigen mit der pauschalen Bitte um ein Ergänzungsgutachten zuleite.