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Rechtsprechung
   OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00   

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OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00 (https://dejure.org/2000,2673)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.09.2000 - 6 W 489/00 (https://dejure.org/2000,2673)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. September 2000 - 6 W 489/00 (https://dejure.org/2000,2673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1987 Abs. 6; BGB § 1908 Abs. 1; FGG § 69b Abs. 5
    Berufsbetreuung; Betreuerauswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehrenamtliche Betreuung; Berufsmäßige Betreuung; Vorrang des Berufsbetreuers; Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung, Anhörung durch beauftragten Richter, BtÄndG

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 796
  • FGPrax 2000, 239
  • FamRZ 2001, 714
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 15.06.2000 - 6 W 360/00

    Anhörung durch Beschwerdekammer

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00
    Diese Anhörung hat im Regelfall vor der vollbesetzten Kammer des Beschwerdegerichts zu erfolgen, § 30 Abs. 1 FGG (vgl. Senatsbeschluss vom 15.06.2000, 6 W 360/00; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage, § 69 g Rn. 13).

    Macht das Beschwerdegericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, müssen die Gründe hierfür - entweder in der Übertragungsentscheidung selbst oder aber in der Beschwerdeentscheidung - angegeben werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob sich das Beschwerdegerichts des Ausnahmecharakters der Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Richter bewusst war, und ob es seine Ermessensentscheidung - bezogen auf die Umstände des konkreten Einzelfalls - ohne Rechtsfehler getroffen hat (vgl. Senatbeschluss vom 15.06.2000, a.a.O.; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118, 119; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage, § 69 g Rn. 6; a.A. Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.).

  • LG Krefeld, 18.01.1999 - 6 T 554/98
    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00
    An dieser durch das Gesetz vorgegebenen Vorrangregelung vermag auch ein anders lautender Vorschlag des Betroffenen im Sinne des § 1897 Abs. 4 BGB grundsätzlich nichts zu ändern (vgl. BayObLG NJW-FER 98, 105 für den Vorrang der Einzelbetreuung vor der Vereinsbetreuung; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 535) Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Auflage, § 1897 Rn. 23; FamREfK/Bienwald, § 1897 BGB Rn. 8; Staudinger/Biewald, a.a.O., § 1908 b Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00
    Macht das Beschwerdegericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, müssen die Gründe hierfür - entweder in der Übertragungsentscheidung selbst oder aber in der Beschwerdeentscheidung - angegeben werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob sich das Beschwerdegerichts des Ausnahmecharakters der Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Richter bewusst war, und ob es seine Ermessensentscheidung - bezogen auf die Umstände des konkreten Einzelfalls - ohne Rechtsfehler getroffen hat (vgl. Senatbeschluss vom 15.06.2000, a.a.O.; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118, 119; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage, § 69 g Rn. 6; a.A. Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.).
  • OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02

    Berufsbetreuung; Betreuerwechsel

    § 1908b Abs. 1 Satz 2 BGB räumt der ehrenamtlichen Betreuung bewusst der Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung ein, um die Bestellung überqualifizierter Betreuer zu vermeiden und die Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betreuten zu schonen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.09.2000, 6 W 489/00, FGPrax 2000, 239).

    Damit ist der ehrenamtlichen Betreuung bewusst der Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung gegeben worden, um die Bestellung überqualifizierter Betreuer zu vermeiden und die Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betreuten zu schonen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.09.2000, 6 W 489/00, FGPrax 2000, 239).

  • KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06

    Betreuerbestellung: Gerichtliche Prüfung des Vorhandenseins eines geeigneten

    Der Vorschlag des Betroffenen, einen bestimmten Berufsbetreuer zu bestellen, enthebt das Vormundschaftsgericht nicht der Prüfung, ob ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht (Anschluss an OLG Jena, Beschluss vom 18. September 2000 - 6 W 489/00; NJW-RR 2001, 769 = FamRZ 2001, 714 = FGPrax 2000, 239).

    Deshalb ist das Gericht an den Vorschlag des Betroffenen, einen Berufsbetreuer zu bestellen, regelmäßig nicht gebunden, weil die ehrenamtliche Betreuung Vorrang vor derjenigen durch einen Berufsbetreuer hat, § 1897 Abs. 6 BGB (OLG Jena, NJW-RR 2001, 796; Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2006, § 1897 BGB, Rdn. 23a; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1897, Rdn. 23; a.A.: Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 22).

  • LG Kleve, 23.05.2016 - 4 T 39/16

    Auswahl; Betreuer; Vorrang; ehrenamtlich; Berufsbetreuer, Vermögen, Vergütung

    Das OLG Jena (vgl. NJW-RR 2001, 796) hat eine Abweichung in Fällen für zulässig gehalten, in denen eine enge persönliche Bindung des Betroffenen an den Berufsbetreuer vorliegt.
  • OLG Jena, 22.02.2002 - 6 W 117/02

    Arztzeugnis vor Unterbringung; Kammeranhörung

    Diese Entscheidung hat das Landgericht entweder in der Übertragungsentscheidung oder in dem Hauptsachebeschluss zu begründen (vgl. Senat, FGPrax 2000, 239 m.w.N.).

    Diese Entscheidung hat das Landgericht entweder in der Übertragungsentscheidung oder in dem Hauptsachebeschluss zu begründen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob sich das Beschwerdegericht des Ausnahmecharakters der Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Richter bewusst war und ob es seine Ermessensentscheidung - bezogen auf die Umstände des konkreten Einzelfalls - ohne Rechtsfehler getroffen hat (vgl. Senat, FGPrax 2000, 239 m.w.N.).

  • BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes

    Wäre eine ehrenamtliche Betreuung möglich, wäre diese nach ganz herrschender Meinung einer berufsmäßigen Betreuung auch dann vorzuziehen, wenn sich die betroffene Person - wie hier - einen Berufsbetreuer wünscht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 642/17 -, Rn. 6 ff.; Beschluss vom 22. Januar 2020 - XII ZB 329/19 -, Rn. 10; Thüringer OLG, Beschluss vom 18. September 2000 - 6 W 489/00 -, Rn. 6; KG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 1 W 36/06 -, Rn. 8; so auch Bauer, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 16. Aufl. 2021, § 1897 Rn. 6; Bienwald, in: Staudinger, BGB, Stand: 2. Mai 2020, § 1897 Rn. 52; Götz, in: Grüneberg, BGB, 80. Aufl. 2021, § 1897 Rn. 20; Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1897 Rn. 14; Müller-Engels, in: BeckOK BGB, Stand: 1. Februar 2022, § 1897 Rn. 17).
  • LG Bielefeld, 29.09.2017 - 23 T 474/17
    Es kann offen bleiben, ob besondere Gründe ausnahmsweise eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen, z. B. bei einer engen persönlichen Bindung des Betroffenen an den von ihm vorgeschlagenen Berufsbetreuer (vgl. OLG Jena, FGPrax 2000, 239).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02

    Betreuung: Unanfechtbarkeit von Maßnahmen im Betreuungsanordnungsverfahren

    Der vom 1. Senat des Kammergerichts in 2 jüngeren Entscheidungen (v. 12.9.2000 - FGPrax 2000, 239 - und v. 11.9.2001 - KGRep 2002, 39 = FGPrax 2002, 63 = FamRZ 2002, 970 = NJW-RR 2002, 944) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 428/02

    Anfechtung von Zwischenentscheidungen

    Der vom 1. Senat des Kammergerichts in 2 jüngeren Entscheidungen (v. 12.9.2000 - FGPrax 2000, 239 - und v. 11.9.2001 - KGRep 2002, 39 = FGPrax 2002, 63 = FamRZ 2002, 970 = NJW-RR 2002, 944) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BayObLG, 14.04.2004 - 3Z BR 63/04

    Verlängerung einer Betreuerbestellung

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das Landgericht, wenn es die Anhörung einem beauftragten Richter überträgt, dies entweder in der Übertragungsentscheidung oder in der Entscheidung zur Hauptsache zu begründen hat (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 118/119; Thüringer OLG FamRZ 2001, 714/715; BayObLG FamRZ 1997, 1360; 2002, 1362 [LS]).
  • BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02

    Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch Kammermitglied - Ablehnung

    Überträgt das Landgericht die Anhörung einem beauftragten Richter, muss dies entweder in der Übertragungsentscheidung oder in der Entscheidung zur Hauptsache begründet werden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118/119; Thüringer OLG FamRZ 2001, 714/715).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.12.2000 - 2 W 161/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3378
OLG Schleswig, 14.12.2000 - 2 W 161/00 (https://dejure.org/2000,3378)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.12.2000 - 2 W 161/00 (https://dejure.org/2000,3378)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 2 W 161/00 (https://dejure.org/2000,3378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 7 T 457/00
  • OLG Schleswig, 14.12.2000 - 2 W 161/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 796
  • MDR 2001, 455
  • FGPrax 2001, 75
  • FamRZ 2001, 934 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Daß dieser Betrag seit der Neuregelung des Betreuungsrechts für die Feststellung der Mittellosigkeit maßgebend ist, entspricht herrschender Meinung (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 17, 29 ff.; BayObLGZ 2000 331, 332 ff.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264 ff.; SchlHOLG FGPrax 2001, 75, 76; Bühler, BWNotZ 1999, 25, 36; a.A. OLG Köln Beschluß vom 13. September 2000 - 16 Wx 97/00 - OLG Report 2001, 92, 94; Knittel, BetreuungsG, 24. Erg.-Lfg.
  • OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01

    Betreuervergütung: Schongrenze des vom Betreuten einzusetzenden Vermögens

    Der Senat hält dies in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Zweibrücken vom 25. August 2000 (BtPrax 2000, 264), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. November 2000 (Bt Prax 2001, 77) und des OLG Schleswig vom 14. Dezember 2000 (MDR 2001, 455 = FGPrax 2001, 75) für zutreffend.
  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03

    Betreuervergütung: Höhe des Schonvermögens

    Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264, BayObLG BtPrax 2001, 77; OLG Schleswig FGPrax 2001, 75; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 2001, 325).
  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 98/01

    Schongrenze des vom Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden

    Diese Schongrenze ist im Grundsatz seit 1.1.1999 für die Feststellung der "Mittellosigkeit" maßgebend (§ 1836c Nr. 2 BGB; BT-Drucks. 13/7158 S. 17 und 29 ff.; vgl. BayObLGZ 2000, 331/332 f.; SchlHOLG FGPrax 2001, 75/76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264; a. A. OLG Köln Report 2001, 92 und wohl auch Deinert BtPrax 2001, 103/105 m. w. N.).
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